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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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aus vermietung und verpachtung erzielt (mit<br />

ausnahme der anfallenden zinseinkünfte z. b.<br />

aus der anlage liquider mittel) bzw. es erfolgen<br />

steuerfreie rückflüsse an die anleger durch<br />

die prognostizierte schrittweise tilgung des<br />

zinslosen Investorendarlehens. Die Fonds- bzw.<br />

die objektgesellschaft sind nicht gewerblich geprägt.<br />

zu den detaillierten steuerlichen aspekten<br />

und risiken siehe besonders tz. 3.2.4 bzw. tz. 8.<br />

1.10 beteiLigungsDauer / exitstrategie<br />

Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte zeit<br />

eingegangen. eine ordentliche kündigung ist<br />

erstmals zum 31.12.2026 möglich. Das recht zur<br />

kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon<br />

unberührt. zudem sind die anleger berechtigt,<br />

bei einhaltung der im Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft geregelten beschränkungen,<br />

ihren anteil zusammen mit dem jeweiligen<br />

gewährten Investorendarlehen und etwaigen<br />

anteilen an der objektgesellschaft mit wirkung<br />

zum 31.12. / 01.01. eines jeden jahres auf einen<br />

erwerber zu übertragen. eine beteiligung im<br />

rahmen dieses Private-Placement-angebots ist<br />

als langfristige vermögensanlage konzipiert. Die<br />

Prognoserechnung geht dabei auf der Grundlage<br />

der strategie zur möglichen veräußerung<br />

des Fondsobjekts („exitstrategie“) von einer<br />

haltedauer bis ende 2023 aus (Details siehe in<br />

tz. 6). ende Dezember 2023 wurde daher in der<br />

Prognoserechnung als indikatives verkaufsdatum<br />

des Fondsobjekts und damit als ende der<br />

beteiligung der anleger angenommen.<br />

ob zu diesem für zwecke der Prognose angesetzten<br />

zeitpunkt ein verkauf sinnvoll oder möglich<br />

ist oder ob ein verkauf weit vor oder weit<br />

nach diesem zeitpunkt sinnvoll oder möglich<br />

ist, kann aus heutiger sicht nicht eingeschätzt<br />

werden und hängt wesentlich von der zu diesem<br />

zeitpunkt tatsächlichen vermietungssituation,<br />

der allgemeinen situation der wirtschaft und<br />

des Immobilienzyklus sowie von den weiteren<br />

relevanten bedingungen und einflussfaktoren<br />

für eine veräußerung des Fondsobjekts ab.<br />

Insofern handelt es sich bei dem prognostizierten<br />

verkaufszeitpunkt um eine vorläufige<br />

Planung. auf der Grundlage des Geschäftsplans<br />

der Fondsgesellschaft sieht die Prognoserech-<br />

nung zunächst eine langfristige vermietung des<br />

Fondsobjekts vor. Die tatsächliche beteiligungsdauer<br />

muss daher nicht dem Prognosezeitraum<br />

entsprechen. Über den zeitpunkt des verkaufs<br />

des Fondsobjekts und damit die tatsächliche<br />

Dauer der beteiligung bzw. eine beendigung der<br />

beteiligung entscheiden die Gesellschafter in der<br />

Gesellschafterversammlung. einzelheiten hierzu<br />

sind dem in tz. 11 abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft zu entnehmen.<br />

1.11 anLegerbetreuung<br />

Die anlegerbetreuung sowie das asset- und<br />

Fondsmanagement werden von der real I.s.<br />

übernommen.<br />

1.12 anLegereignung<br />

bei dem Private-Placement-angebot handelt<br />

es sich um eine langfristige unternehmerische<br />

beteiligung. Dementsprechend richtet sich das<br />

vorliegende angebot an anleger, die bereit sind,<br />

eine langfristige unternehmerische beteiligung<br />

einzugehen und darüber hinaus die in diesem<br />

Private Placement memorandum enthaltenen<br />

einschätzungen teilen. anleger sollten vor der<br />

anlageentscheidung unbedingt das gesamte<br />

Private Placement memorandum nebst anlagen<br />

im zusammenhang, insbesondere die risikohinweise<br />

in tz. 3, sorgfältig gelesen haben und<br />

es wird dringend empfohlen, dass die anleger<br />

auch von ihrem recht auf einsichtnahme in<br />

die wesentlichen verträge im zusammenhang<br />

mit der beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

und der vergabe des Investorendarlehens an<br />

die objektgesellschaft Gebrauch machen und<br />

eine anlageentscheidung erst nach sorgfältiger<br />

eigenverantwortlicher Prüfung treffen. Der<br />

anleger sollte sich bei Fragen zum vorliegenden<br />

Private-Placement-angebot unbedingt durch<br />

unabhängige experten beraten lassen, beispielsweise<br />

zu steuerlichen und rechtlichen Fragen<br />

durch steuerberater und rechtsanwälte.<br />

Die Investition im Überblick<br />

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