Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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aus vermietung und verpachtung erzielt (mit<br />
ausnahme der anfallenden zinseinkünfte z. b.<br />
aus der anlage liquider mittel) bzw. es erfolgen<br />
steuerfreie rückflüsse an die anleger durch<br />
die prognostizierte schrittweise tilgung des<br />
zinslosen Investorendarlehens. Die Fonds- bzw.<br />
die objektgesellschaft sind nicht gewerblich geprägt.<br />
zu den detaillierten steuerlichen aspekten<br />
und risiken siehe besonders tz. 3.2.4 bzw. tz. 8.<br />
1.10 beteiLigungsDauer / exitstrategie<br />
Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte zeit<br />
eingegangen. eine ordentliche kündigung ist<br />
erstmals zum 31.12.2026 möglich. Das recht zur<br />
kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon<br />
unberührt. zudem sind die anleger berechtigt,<br />
bei einhaltung der im Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft geregelten beschränkungen,<br />
ihren anteil zusammen mit dem jeweiligen<br />
gewährten Investorendarlehen und etwaigen<br />
anteilen an der objektgesellschaft mit wirkung<br />
zum 31.12. / 01.01. eines jeden jahres auf einen<br />
erwerber zu übertragen. eine beteiligung im<br />
rahmen dieses Private-Placement-angebots ist<br />
als langfristige vermögensanlage konzipiert. Die<br />
Prognoserechnung geht dabei auf der Grundlage<br />
der strategie zur möglichen veräußerung<br />
des Fondsobjekts („exitstrategie“) von einer<br />
haltedauer bis ende 2023 aus (Details siehe in<br />
tz. 6). ende Dezember 2023 wurde daher in der<br />
Prognoserechnung als indikatives verkaufsdatum<br />
des Fondsobjekts und damit als ende der<br />
beteiligung der anleger angenommen.<br />
ob zu diesem für zwecke der Prognose angesetzten<br />
zeitpunkt ein verkauf sinnvoll oder möglich<br />
ist oder ob ein verkauf weit vor oder weit<br />
nach diesem zeitpunkt sinnvoll oder möglich<br />
ist, kann aus heutiger sicht nicht eingeschätzt<br />
werden und hängt wesentlich von der zu diesem<br />
zeitpunkt tatsächlichen vermietungssituation,<br />
der allgemeinen situation der wirtschaft und<br />
des Immobilienzyklus sowie von den weiteren<br />
relevanten bedingungen und einflussfaktoren<br />
für eine veräußerung des Fondsobjekts ab.<br />
Insofern handelt es sich bei dem prognostizierten<br />
verkaufszeitpunkt um eine vorläufige<br />
Planung. auf der Grundlage des Geschäftsplans<br />
der Fondsgesellschaft sieht die Prognoserech-<br />
nung zunächst eine langfristige vermietung des<br />
Fondsobjekts vor. Die tatsächliche beteiligungsdauer<br />
muss daher nicht dem Prognosezeitraum<br />
entsprechen. Über den zeitpunkt des verkaufs<br />
des Fondsobjekts und damit die tatsächliche<br />
Dauer der beteiligung bzw. eine beendigung der<br />
beteiligung entscheiden die Gesellschafter in der<br />
Gesellschafterversammlung. einzelheiten hierzu<br />
sind dem in tz. 11 abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft zu entnehmen.<br />
1.11 anLegerbetreuung<br />
Die anlegerbetreuung sowie das asset- und<br />
Fondsmanagement werden von der real I.s.<br />
übernommen.<br />
1.12 anLegereignung<br />
bei dem Private-Placement-angebot handelt<br />
es sich um eine langfristige unternehmerische<br />
beteiligung. Dementsprechend richtet sich das<br />
vorliegende angebot an anleger, die bereit sind,<br />
eine langfristige unternehmerische beteiligung<br />
einzugehen und darüber hinaus die in diesem<br />
Private Placement memorandum enthaltenen<br />
einschätzungen teilen. anleger sollten vor der<br />
anlageentscheidung unbedingt das gesamte<br />
Private Placement memorandum nebst anlagen<br />
im zusammenhang, insbesondere die risikohinweise<br />
in tz. 3, sorgfältig gelesen haben und<br />
es wird dringend empfohlen, dass die anleger<br />
auch von ihrem recht auf einsichtnahme in<br />
die wesentlichen verträge im zusammenhang<br />
mit der beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
und der vergabe des Investorendarlehens an<br />
die objektgesellschaft Gebrauch machen und<br />
eine anlageentscheidung erst nach sorgfältiger<br />
eigenverantwortlicher Prüfung treffen. Der<br />
anleger sollte sich bei Fragen zum vorliegenden<br />
Private-Placement-angebot unbedingt durch<br />
unabhängige experten beraten lassen, beispielsweise<br />
zu steuerlichen und rechtlichen Fragen<br />
durch steuerberater und rechtsanwälte.<br />
Die Investition im Überblick<br />
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