Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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eingehen, weshalb die hinzuziehung des persönlichen<br />
steuerlichen beraters jedem Gesellschafter<br />
dringend empfohlen wird. Die dargestellten<br />
steuerlichen Folgen stehen unter dem vorbehalt<br />
der anerkennung durch die Finanzverwaltungen<br />
in Deutschland und <strong>Frankreich</strong>. Daher kann<br />
keine haftung und keine Gewähr für den eintritt<br />
dieser steuerlichen Folgen übernommen werden.<br />
außerdem können sich in der Investitions- bzw.<br />
nutzungsphase als auch zum zeitpunkt der beendigung<br />
der beteiligung die steuerlichen rahmenbedingungen,<br />
insbesondere die steuergesetze,<br />
als auch das Doppelbesteuerungsabkommen auf<br />
dem Gebiet der einkommensteuer (Dba D / F)<br />
und das Doppelbesteuerungsabkommen auf<br />
dem Gebiet der erbschaft- und schenkungsteuer<br />
(Dba D / F erbschaftsteuer), die rechtsprechung,<br />
die beurteilung durch die Finanzverwaltung und<br />
die steuersätze ändern. Diese änderungen können<br />
erhebliche positive oder negative auswirkungen<br />
auf das steuerliche ergebnis und damit<br />
auf die rentabilität der beteiligung haben.<br />
steuerliche Grundlagen 131