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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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eingehen, weshalb die hinzuziehung des persönlichen<br />

steuerlichen beraters jedem Gesellschafter<br />

dringend empfohlen wird. Die dargestellten<br />

steuerlichen Folgen stehen unter dem vorbehalt<br />

der anerkennung durch die Finanzverwaltungen<br />

in Deutschland und <strong>Frankreich</strong>. Daher kann<br />

keine haftung und keine Gewähr für den eintritt<br />

dieser steuerlichen Folgen übernommen werden.<br />

außerdem können sich in der Investitions- bzw.<br />

nutzungsphase als auch zum zeitpunkt der beendigung<br />

der beteiligung die steuerlichen rahmenbedingungen,<br />

insbesondere die steuergesetze,<br />

als auch das Doppelbesteuerungsabkommen auf<br />

dem Gebiet der einkommensteuer (Dba D / F)<br />

und das Doppelbesteuerungsabkommen auf<br />

dem Gebiet der erbschaft- und schenkungsteuer<br />

(Dba D / F erbschaftsteuer), die rechtsprechung,<br />

die beurteilung durch die Finanzverwaltung und<br />

die steuersätze ändern. Diese änderungen können<br />

erhebliche positive oder negative auswirkungen<br />

auf das steuerliche ergebnis und damit<br />

auf die rentabilität der beteiligung haben.<br />

steuerliche Grundlagen 131

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