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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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6. LiQuiDitÄts­ unD ertragsPrOgnOse<br />

unD sensitivitÄtsanaLysen<br />

Die liquiditäts- und ertragsprognose und sensitivitätsanalysen<br />

(nachstehend auch „Prognoserechnung“),<br />

die auf dem zum zeitpunkt der aufstellung<br />

des Private Placement memorandums<br />

angestrebten Fondskonzept basieren, projizieren<br />

die zukünftige entwicklung der einnahmen<br />

und ausgaben und somit einen aus heutiger<br />

sicht möglichen ergebnisverlauf des geplanten<br />

Immobilieninvestments. Diese in die zukunft<br />

gerichteten aussagen beruhen auf dem erstellten<br />

beteiligungskonzept des Fonds „bayernfonds<br />

<strong>Frankreich</strong> 3“, das nach gegenwärtigen, nach<br />

bestem wissen vorgenommenen Planungen und<br />

einschätzungen entwickelt wurde. Die Prognosesicherheit<br />

der annahmen nimmt für die<br />

weiter in der zukunft liegenden annahmen ab.<br />

es muss daher mit materiellen abweichungen<br />

von diesen annahmen gerechnet werden (siehe<br />

hierzu die hinweise in tz. 3, insbesondere auch<br />

in tz. 3.3 bzw. in tz. 3.4). Insbesondere durch<br />

änderungen der gesetzlichen bestimmungen,<br />

der rechtsprechung und / oder der verwaltungsauffassung<br />

in Deutschland sowie in <strong>Frankreich</strong>,<br />

durch änderungen gegenüber den annahmen<br />

zur entwicklung des Immobilienmarkts und der<br />

entsprechenden vermietungs- und veräußerungsbedingungen<br />

betreffend das Fondsobjekt,<br />

durch änderungen oder abweichungen gegenüber<br />

den Prognoseansätzen zur Fremdfinanzierung<br />

bzw. bei einer ggf. weiteren refinanzierung<br />

der Investition oder durch änderungen bei den<br />

zugrunde liegenden abgeschlossenen und beabsichtigten<br />

verträgen können sich erhebliche<br />

veränderungen der wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

eckdaten der beteiligung ergeben.<br />

Die einkünfte aus der vermietung des Fondsobjekts<br />

sind gemäß dem vorliegenden beteiligungskonzept<br />

für die gesamte Prognosedauer<br />

voraussichtlich auf der ebene der objektgesellschaft<br />

(„scI bF <strong>Frankreich</strong> III“) bzw. der vorgeschalteten<br />

verwaltungsgesellschaft („<strong>Frankreich</strong><br />

III beteiligungs Gmbh“) in <strong>Frankreich</strong> zu versteuern.<br />

Insbesondere aufgrund der prognostizierten<br />

steuerlichen verlustvorträge kommt<br />

es prognosegemäß erst nach einer gewissen<br />

haltedauer der Fondsimmobilie zu einer tatsächlichen<br />

materiellen steuerbelastung in <strong>Frankreich</strong><br />

(siehe hierzu die hinweise in tz. 3.4 bzw. weitere<br />

Details in tz. 6.4 und in tz. 8). Das Fondskonzept<br />

geht in der Prognoserechnung von einer halte-<br />

dauer bis zum ende des jahres 2023 aus, was aus<br />

sicht der anleger einer beteiligungsdauer von<br />

rd. 13,5 jahren entspricht. zu diesem zeitpunkt<br />

wurde in der Prognoserechnung ein (direkter<br />

oder indirekter) verkauf des Fondsobjekts<br />

angenommen. Die haltedauer des Fondsobjekts<br />

muss jedoch nicht dem betrachtungszeitraum<br />

im rahmen der Prognoserechnung entsprechen.<br />

ob zu dem für zwecke der Prognose unverbindlich<br />

angesetzten zeitpunkt oder weit vor oder<br />

weit nach diesem zeitpunkt ein verkauf sinnvoll<br />

oder möglich ist, kann aus heutiger sicht nicht<br />

eingeschätzt werden und hängt wesentlich von<br />

der zu diesem zeitpunkt tatsächlichen vermietungssituation<br />

und von den bedingungen zur<br />

veräußerung der Immobilie ab. zunächst sieht<br />

die Prognoserechnung eine langfristige vermietung<br />

des Fondsobjekts vor, die Grundlage dieses<br />

beteiligungsangebots ist.<br />

Die Prognoserechnung beruht in verbindung<br />

mit den ansätzen des prognostizierten Investitions-<br />

und Finanzierungsplans auf der annahme,<br />

dass die Platzierung und erbringung<br />

des erforderlichen anlegerkapitals (zzgl. agio)<br />

zum 20.07.2010 erfolgt. eine darüber hinausgehende<br />

Platzierungsdauer wirkt sich aufgrund<br />

der anfallenden Finanzierungskosten auf den<br />

stand der liquiditätsreserve aus. zum zeitpunkt<br />

der aufstellung des Private Placement memorandums<br />

liegen die zinsen für den relevanten<br />

1-monats-eurIbor im zusammenhang mit der<br />

vereinbarten marge für die zwischenfinanzierung<br />

unterhalb des (ggf. anteiligen) ersparten<br />

ausschüttungsanspruchs bzw. der ersparten<br />

tilgungsleistung unter dem Investorendarlehen<br />

für das noch nicht platzierte anlegerkapital, so<br />

dass eine zwischenfinanzierung auf basis dieser<br />

annahmen die rentabilität aus einer beteiligung<br />

aus sicht der anleger nicht verschlechtern würde<br />

(hinweise dazu siehe in tz. 3.3.3).<br />

auf den ausweis eventuell anfallender französischer<br />

umsatzsteuer wurde verzichtet; die<br />

steuern werden als vorsteuer geltend gemacht.<br />

Die auf die umsatzsteuerbaren leistungen in<br />

Deutschland entfallenden umsatzsteuerbeträge,<br />

die voraussichtlich nicht als vorsteuer geltend<br />

gemacht werden können, sind im rahmen der<br />

Prognoserechnung dargestellt bzw. in den betreffenden<br />

Positionen berücksichtigt.<br />

liquiditäts- und ertragsprognose und sensitivitätsanalysen<br />

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