Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
eeinflussen. ob die in der Prognoserechnung<br />
unterstellten entwicklungen eintreten, ist u. a.<br />
davon abhängig, wie sich am standort des Fondsobjekts<br />
die nachfrage nach vergleichbaren büroflächen<br />
entwickelt. trotz sorgfältiger auswahl<br />
des Fondsobjekts hinsichtlich standort, lage und<br />
mieterqualität sind langfristige vermietbarkeit<br />
und die wertentwicklung und damit die nachhaltige<br />
ertragskraft des Fondsobjekts nicht absehbar.<br />
Ferner ist derzeit nicht vorhersehbar, ob und<br />
in welchem umfang weitere objekte im umfeld<br />
des Fondsobjekts in den markt gelangen. es ist<br />
auch nicht vorhersehbar, ob und in welchem<br />
umfang durch renovierungsmaßnahmen gleichwertige<br />
oder höherwertige mietflächen in der<br />
umgebung des Fondsobjekts geschaffen werden.<br />
Die wertentwicklung und langfristige vermietbarkeit<br />
ist damit auch von den veränderungen<br />
des marktumfelds, den arbeitsbedingungen<br />
sowie der veränderung der konkurrenzsituation<br />
abhängig.<br />
3.2.3 instandhaltung und instandsetzung /<br />
revitalisierung<br />
bei ablauf oder einer vorzeitigen beendigung<br />
des mietvertrags können außer für die Instandhaltung<br />
und Instandsetzung auch kosten für renovierungsaufwendungen<br />
erforderlich werden,<br />
um einen verkauf oder eine anschlussvermietung<br />
der Fondsimmobilie zu ermöglichen oder<br />
entsprechende aussichten zu verbessern. während<br />
der mietzeit hat der mieter gemäß mietvertrag<br />
neben seinen verbrauchskosten und den<br />
betriebskosten des Gebäudes auch grundsätzlich<br />
die kosten für die laufende Instandhaltung und<br />
Instandsetzung zu tragen (sofern die vertraglich<br />
vereinbarte begrenzung dieser kosten von<br />
anfänglich 200.000 euro p. a., die jährlich im rahmen<br />
der vertraglichen regelungen angepasst<br />
werden, nicht überschritten wird). strukturelle<br />
reparaturen oder Investitionen gemäß artikel<br />
606 des französischen code civil sind dagegen<br />
von der objektgesellschaft und damit wirtschaftlich<br />
von den anlegern zu tragen. Für diese sind<br />
im rahmen der Prognoserechnung entsprechende<br />
kalkulatorische ansätze vorgenommen<br />
worden. Falls nicht einkalkulierte und umlegbare<br />
mietnebenkosten entstehen, wären diese von<br />
der objektgesellschaft gesondert zu tragen. In<br />
diesem Fall entstehen mehraufwendungen, die<br />
aus der liquiditätsreserve entnommen oder<br />
über aufnahme von Fremdkapital finanziert<br />
werden müssten. sollte in einem solchen Fall die<br />
liquiditätsreserve nicht ausreichen und Fremdkapital<br />
am markt nicht oder nur zu ungünstigen<br />
bedingungen verfügbar sein, kann sich dies<br />
nachhaltig auf die liquidität der objekt- und<br />
der Fondsgesellschaft auswirken. Dies kann zu<br />
teilweisen oder vollständigen aussetzungen bei<br />
den rückflüssen führen oder im äußersten Fall<br />
auch den verlust des beteiligungsbetrags nebst<br />
agio verursachen.<br />
zudem besteht das risiko, dass ein mieter<br />
seinen mietvertraglichen verpflichtungen zur<br />
Instandhaltung nicht nachkommt. ob, wann<br />
und in welchem umfang der jeweilige mieter<br />
zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen<br />
bzw. Instandsetzungen verpflichtet<br />
ist, müsste im streitfall durch französische<br />
Gerichte entschieden werden. es kann dabei<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass ein Gericht<br />
bestehende vertragliche vereinbarungen über<br />
die Instandhaltungs- / Instandsetzungsverpflichtung<br />
für nicht oder nicht vollständig wirksam<br />
hält. zudem können sich regelungslücken in<br />
den verträgen herausstellen, aufgrund derer<br />
die Instandhaltungs- / Instandsetzungskosten<br />
nicht in dem kalkulierten umfang vom mieter zu<br />
tragen sind. sollten die umlagen entsprechender<br />
Instandhaltungs- und renovierungskosten<br />
unter dem mietvertrag mit dem mieter nicht<br />
prognosegemäß möglich sein, sollte der mieter<br />
entsprechende umlagen nicht bezahlen oder<br />
sollte der mieter ausfallen, würde sich dies auf<br />
die prognostizierte liquidität der objektgesellschaft<br />
negativ auswirken und eine reduzierung<br />
der ausschüttungen / rückflüsse gegenüber der<br />
Prognoserechnung oder gar eine aussetzung der<br />
ausschüttungen / rückflüsse wäre in der Folge<br />
nicht auszuschließen. entsprechende Folgen<br />
können entstehen, wenn in einem anschlussmietvertrag<br />
dem mieter nur geringere als die<br />
aktuell vereinbarten Instandhaltungspflichten<br />
auferlegt werden können.<br />
Im rahmen der Prognoserechnung ist geplant,<br />
die Fondsimmobilie ende 2023 zu veräußern. In<br />
diesem zusammenhang – so wie auch zum ende<br />
des neunten jahres der Grundmietzeit unter dem<br />
aktuellen mietvertrag mit caPstan, bei dem<br />
risikohinweise<br />
21