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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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eeinflussen. ob die in der Prognoserechnung<br />

unterstellten entwicklungen eintreten, ist u. a.<br />

davon abhängig, wie sich am standort des Fondsobjekts<br />

die nachfrage nach vergleichbaren büroflächen<br />

entwickelt. trotz sorgfältiger auswahl<br />

des Fondsobjekts hinsichtlich standort, lage und<br />

mieterqualität sind langfristige vermietbarkeit<br />

und die wertentwicklung und damit die nachhaltige<br />

ertragskraft des Fondsobjekts nicht absehbar.<br />

Ferner ist derzeit nicht vorhersehbar, ob und<br />

in welchem umfang weitere objekte im umfeld<br />

des Fondsobjekts in den markt gelangen. es ist<br />

auch nicht vorhersehbar, ob und in welchem<br />

umfang durch renovierungsmaßnahmen gleichwertige<br />

oder höherwertige mietflächen in der<br />

umgebung des Fondsobjekts geschaffen werden.<br />

Die wertentwicklung und langfristige vermietbarkeit<br />

ist damit auch von den veränderungen<br />

des marktumfelds, den arbeitsbedingungen<br />

sowie der veränderung der konkurrenzsituation<br />

abhängig.<br />

3.2.3 instandhaltung und instandsetzung /<br />

revitalisierung<br />

bei ablauf oder einer vorzeitigen beendigung<br />

des mietvertrags können außer für die Instandhaltung<br />

und Instandsetzung auch kosten für renovierungsaufwendungen<br />

erforderlich werden,<br />

um einen verkauf oder eine anschlussvermietung<br />

der Fondsimmobilie zu ermöglichen oder<br />

entsprechende aussichten zu verbessern. während<br />

der mietzeit hat der mieter gemäß mietvertrag<br />

neben seinen verbrauchskosten und den<br />

betriebskosten des Gebäudes auch grundsätzlich<br />

die kosten für die laufende Instandhaltung und<br />

Instandsetzung zu tragen (sofern die vertraglich<br />

vereinbarte begrenzung dieser kosten von<br />

anfänglich 200.000 euro p. a., die jährlich im rahmen<br />

der vertraglichen regelungen angepasst<br />

werden, nicht überschritten wird). strukturelle<br />

reparaturen oder Investitionen gemäß artikel<br />

606 des französischen code civil sind dagegen<br />

von der objektgesellschaft und damit wirtschaftlich<br />

von den anlegern zu tragen. Für diese sind<br />

im rahmen der Prognoserechnung entsprechende<br />

kalkulatorische ansätze vorgenommen<br />

worden. Falls nicht einkalkulierte und umlegbare<br />

mietnebenkosten entstehen, wären diese von<br />

der objektgesellschaft gesondert zu tragen. In<br />

diesem Fall entstehen mehraufwendungen, die<br />

aus der liquiditätsreserve entnommen oder<br />

über aufnahme von Fremdkapital finanziert<br />

werden müssten. sollte in einem solchen Fall die<br />

liquiditätsreserve nicht ausreichen und Fremdkapital<br />

am markt nicht oder nur zu ungünstigen<br />

bedingungen verfügbar sein, kann sich dies<br />

nachhaltig auf die liquidität der objekt- und<br />

der Fondsgesellschaft auswirken. Dies kann zu<br />

teilweisen oder vollständigen aussetzungen bei<br />

den rückflüssen führen oder im äußersten Fall<br />

auch den verlust des beteiligungsbetrags nebst<br />

agio verursachen.<br />

zudem besteht das risiko, dass ein mieter<br />

seinen mietvertraglichen verpflichtungen zur<br />

Instandhaltung nicht nachkommt. ob, wann<br />

und in welchem umfang der jeweilige mieter<br />

zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen<br />

bzw. Instandsetzungen verpflichtet<br />

ist, müsste im streitfall durch französische<br />

Gerichte entschieden werden. es kann dabei<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass ein Gericht<br />

bestehende vertragliche vereinbarungen über<br />

die Instandhaltungs- / Instandsetzungsverpflichtung<br />

für nicht oder nicht vollständig wirksam<br />

hält. zudem können sich regelungslücken in<br />

den verträgen herausstellen, aufgrund derer<br />

die Instandhaltungs- / Instandsetzungskosten<br />

nicht in dem kalkulierten umfang vom mieter zu<br />

tragen sind. sollten die umlagen entsprechender<br />

Instandhaltungs- und renovierungskosten<br />

unter dem mietvertrag mit dem mieter nicht<br />

prognosegemäß möglich sein, sollte der mieter<br />

entsprechende umlagen nicht bezahlen oder<br />

sollte der mieter ausfallen, würde sich dies auf<br />

die prognostizierte liquidität der objektgesellschaft<br />

negativ auswirken und eine reduzierung<br />

der ausschüttungen / rückflüsse gegenüber der<br />

Prognoserechnung oder gar eine aussetzung der<br />

ausschüttungen / rückflüsse wäre in der Folge<br />

nicht auszuschließen. entsprechende Folgen<br />

können entstehen, wenn in einem anschlussmietvertrag<br />

dem mieter nur geringere als die<br />

aktuell vereinbarten Instandhaltungspflichten<br />

auferlegt werden können.<br />

Im rahmen der Prognoserechnung ist geplant,<br />

die Fondsimmobilie ende 2023 zu veräußern. In<br />

diesem zusammenhang – so wie auch zum ende<br />

des neunten jahres der Grundmietzeit unter dem<br />

aktuellen mietvertrag mit caPstan, bei dem<br />

risikohinweise<br />

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