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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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Das recht zur kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt hiervon unberührt. einzelheiten<br />

hinsichtlich Dauer und kündigung<br />

der Fondsgesellschaft finden sich im vorliegenden<br />

Private Placement memorandum,<br />

insbesondere in tz. 7.2 und tz. 11.<br />

Das Investorendarlehen ist am 31.12.2029<br />

zur rückzahlung fällig sowie vorzeitig für<br />

den Fall eines ausscheidens des anlegers<br />

aus der Fondsgesellschaft. Die scI hat die<br />

möglichkeit, auch vorzeitig rückzahlungen<br />

vornehmen zu können (näheres hierzu<br />

unter tz. 12 „Darlehensvertrag über das<br />

Investorendarlehen“).<br />

d) beteiligungsbetrag<br />

Der beteiligungsbetrag eines beitretenden<br />

Gesellschafters muss mindestens 200.000<br />

euro (zzgl. agio gemäß beitrittsvereinbarung)<br />

betragen. Der beteiligungsbetrag<br />

muss (ohne berücksichtigung des agios)<br />

durch 1.000 ohne rest teilbar sein. Der beteiligungsbetrag<br />

setzt sich zusammen aus<br />

der kommanditbeteiligung des anlegers<br />

an der Fondsgesellschaft (10 Prozent des<br />

beteiligungsbetrags) und dem Investorendarlehen<br />

des anlegers an die scI (90 Prozent<br />

des beteiligungsbetrags), wobei das<br />

agio auf den gesamten beteiligungsbetrag<br />

anfällt.<br />

e) von dem anleger zu entrichtender gesamtbetrag<br />

zum erwerb der beteiligung<br />

Der anleger hat den in der beitrittsvereinbarung<br />

genannten beteiligungsbetrag<br />

zzgl. agio zu entrichten.<br />

weitere leistungen hat der anleger im zusammenhang<br />

mit dem erwerb der beteiligung<br />

nicht zu erbringen, insbesondere hat<br />

er außer den kosten im zusammenhang<br />

mit der eintragung als Direktkommanditist<br />

im handelsregister keine weiteren zahlungen<br />

zu leisten. auch zusätzliche lieferund<br />

versandkosten fallen nicht an. eigene<br />

kosten für telefon, Internet, Porti usw. hat<br />

der anleger allerdings selbst zu tragen.<br />

angaben zu den steuerlichen auswirkungen<br />

der beteiligung des anlegers und<br />

zur steuerlichen abwicklung finden sich im<br />

vorliegenden Private Placement memorandum,<br />

insbesondere unter tz. 8 „steuerliche<br />

Grundlagen“.<br />

f) zahlungsmodalitäten / vertragsstrafen<br />

Der beteiligungsbetrag zzgl. agio ist<br />

gemäß den bestimmungen der beitrittsvereinbarung<br />

zu entrichten.<br />

Der beteiligungsbetrag zzgl. agio ist<br />

gemäß den bestimmungen der beitrittsvereinbarung<br />

zum 20. des auf die zeichnung<br />

folgenden monats (bzw., sofern dies kein<br />

bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden<br />

bankarbeitstag) zu erbringen.<br />

wird der beteiligungsbetrag zzgl. agio<br />

nicht rechtzeitig erbracht, können dem anleger<br />

verzugszinsen in gesetzlicher höhe<br />

berechnet werden. Die Geltendmachung<br />

von darüber hinausgehenden schadenersatzforderungen<br />

(z. b. zusätzliche bearbeitungs-<br />

oder bankgebühren) bleibt davon<br />

unberührt. weiterhin ist bei nicht vollständiger<br />

und / oder verspäteter bereitstellung<br />

des beteiligungsbetrags zzgl. agio der<br />

rücktritt von der beitrittsvereinbarung<br />

oder eine herabsetzung des gezeichneten<br />

beteiligungsbetrags durch den geschäftsführenden<br />

kommanditisten möglich (siehe<br />

hierzu § 7 des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft, der als tz. 11 in diesem<br />

Private Placement memorandum abgedruckt<br />

ist).<br />

g) ausschüttungen / rückflüsse<br />

vorgesehen ist, dass der anleger ausschüttungen<br />

/ rückflüsse (einschließlich rückzahlung<br />

des von dem anleger gewährten<br />

Darlehens an die scI) erhält. Die an den<br />

anleger zu leistenden geplanten ausschüttungen<br />

/ rückflüsse erfolgen, sofern<br />

die Gesellschafterversammlung dies<br />

beschließt, in höhe des liquiditätsüberschusses,<br />

soweit er nicht der liquiditätsreserve<br />

zugeführt wird. Die berechtigung<br />

des anlegers zur anteiligen teilnahme an<br />

ausschüttungen / rückflüssen bezogen auf<br />

den vertragsgemäß geleisteten beteiligungsbetrag<br />

(ohne agio) besteht ab dem<br />

ersten des auf die einzahlung folgenden<br />

verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

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