Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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Das recht zur kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt hiervon unberührt. einzelheiten<br />
hinsichtlich Dauer und kündigung<br />
der Fondsgesellschaft finden sich im vorliegenden<br />
Private Placement memorandum,<br />
insbesondere in tz. 7.2 und tz. 11.<br />
Das Investorendarlehen ist am 31.12.2029<br />
zur rückzahlung fällig sowie vorzeitig für<br />
den Fall eines ausscheidens des anlegers<br />
aus der Fondsgesellschaft. Die scI hat die<br />
möglichkeit, auch vorzeitig rückzahlungen<br />
vornehmen zu können (näheres hierzu<br />
unter tz. 12 „Darlehensvertrag über das<br />
Investorendarlehen“).<br />
d) beteiligungsbetrag<br />
Der beteiligungsbetrag eines beitretenden<br />
Gesellschafters muss mindestens 200.000<br />
euro (zzgl. agio gemäß beitrittsvereinbarung)<br />
betragen. Der beteiligungsbetrag<br />
muss (ohne berücksichtigung des agios)<br />
durch 1.000 ohne rest teilbar sein. Der beteiligungsbetrag<br />
setzt sich zusammen aus<br />
der kommanditbeteiligung des anlegers<br />
an der Fondsgesellschaft (10 Prozent des<br />
beteiligungsbetrags) und dem Investorendarlehen<br />
des anlegers an die scI (90 Prozent<br />
des beteiligungsbetrags), wobei das<br />
agio auf den gesamten beteiligungsbetrag<br />
anfällt.<br />
e) von dem anleger zu entrichtender gesamtbetrag<br />
zum erwerb der beteiligung<br />
Der anleger hat den in der beitrittsvereinbarung<br />
genannten beteiligungsbetrag<br />
zzgl. agio zu entrichten.<br />
weitere leistungen hat der anleger im zusammenhang<br />
mit dem erwerb der beteiligung<br />
nicht zu erbringen, insbesondere hat<br />
er außer den kosten im zusammenhang<br />
mit der eintragung als Direktkommanditist<br />
im handelsregister keine weiteren zahlungen<br />
zu leisten. auch zusätzliche lieferund<br />
versandkosten fallen nicht an. eigene<br />
kosten für telefon, Internet, Porti usw. hat<br />
der anleger allerdings selbst zu tragen.<br />
angaben zu den steuerlichen auswirkungen<br />
der beteiligung des anlegers und<br />
zur steuerlichen abwicklung finden sich im<br />
vorliegenden Private Placement memorandum,<br />
insbesondere unter tz. 8 „steuerliche<br />
Grundlagen“.<br />
f) zahlungsmodalitäten / vertragsstrafen<br />
Der beteiligungsbetrag zzgl. agio ist<br />
gemäß den bestimmungen der beitrittsvereinbarung<br />
zu entrichten.<br />
Der beteiligungsbetrag zzgl. agio ist<br />
gemäß den bestimmungen der beitrittsvereinbarung<br />
zum 20. des auf die zeichnung<br />
folgenden monats (bzw., sofern dies kein<br />
bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden<br />
bankarbeitstag) zu erbringen.<br />
wird der beteiligungsbetrag zzgl. agio<br />
nicht rechtzeitig erbracht, können dem anleger<br />
verzugszinsen in gesetzlicher höhe<br />
berechnet werden. Die Geltendmachung<br />
von darüber hinausgehenden schadenersatzforderungen<br />
(z. b. zusätzliche bearbeitungs-<br />
oder bankgebühren) bleibt davon<br />
unberührt. weiterhin ist bei nicht vollständiger<br />
und / oder verspäteter bereitstellung<br />
des beteiligungsbetrags zzgl. agio der<br />
rücktritt von der beitrittsvereinbarung<br />
oder eine herabsetzung des gezeichneten<br />
beteiligungsbetrags durch den geschäftsführenden<br />
kommanditisten möglich (siehe<br />
hierzu § 7 des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft, der als tz. 11 in diesem<br />
Private Placement memorandum abgedruckt<br />
ist).<br />
g) ausschüttungen / rückflüsse<br />
vorgesehen ist, dass der anleger ausschüttungen<br />
/ rückflüsse (einschließlich rückzahlung<br />
des von dem anleger gewährten<br />
Darlehens an die scI) erhält. Die an den<br />
anleger zu leistenden geplanten ausschüttungen<br />
/ rückflüsse erfolgen, sofern<br />
die Gesellschafterversammlung dies<br />
beschließt, in höhe des liquiditätsüberschusses,<br />
soweit er nicht der liquiditätsreserve<br />
zugeführt wird. Die berechtigung<br />
des anlegers zur anteiligen teilnahme an<br />
ausschüttungen / rückflüssen bezogen auf<br />
den vertragsgemäß geleisteten beteiligungsbetrag<br />
(ohne agio) besteht ab dem<br />
ersten des auf die einzahlung folgenden<br />
verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
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