Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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Das beteiligungsangebot ist auf anleger zugeschnitten,<br />
die natürliche Personen mit wohnsitz<br />
in Deutschland sind, ihre anteile im Privatvermögen<br />
halten und diese nicht fremdfinanzieren. es<br />
können sich natürliche oder juristische Personen<br />
im rahmen der kapitalerhöhungen gemäß § 4 des<br />
Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />
eine beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen<br />
rechts, Gemeinschaften und ehepaaren in<br />
der Form einer Gesellschaft bürgerlichen rechts<br />
bzw. Gemeinschaft ist ausgeschlossen.<br />
Personen, die (i) staatsangehörige der usa, kanadas,<br />
japans, Großbritanniens, australiens oder<br />
<strong>Frankreich</strong>s sind, (ii) Inhaber einer dauerhaften<br />
aufenthalts- und arbeitsgenehmigung der usa<br />
(„Green card“), kanadas, japans, Großbritanniens,<br />
australiens oder <strong>Frankreich</strong>s sind, (iii) ihren<br />
gewöhnlichen aufenthalt / wohnsitz oder sitz in<br />
den usa, in kanada, japan, Großbritannien, australien<br />
oder <strong>Frankreich</strong> haben und / oder (iv) die<br />
beteiligung für eine vermögensmasse mit sitz<br />
in den usa, in kanada, japan, Großbritannien,<br />
australien oder <strong>Frankreich</strong> eingehen oder einer<br />
solchen anbieten, sollen nicht kommanditisten<br />
der Gesellschaft sein. anlässlich der aufnahme<br />
und auf verlangen des geschäftsführenden kommanditisten<br />
haben Gesellschafter zu versichern<br />
und nachzuweisen, dass keine der im vorstehenden<br />
satz genannten bedingungen vorliegt.<br />
Der geschäftsführende kommanditist kann im<br />
einzelfall ausnahmen von den regelungen in<br />
diesem absatz zulassen.<br />
zaHLungsweise unD termin<br />
Der beteiligungsbetrag zzgl. agio ist als bareinlage<br />
zu leisten. Die zahlung des beteiligungsbetrags<br />
zzgl. agio erfolgt gemäß den bestimmungen<br />
der beitrittsvereinbarung.<br />
Der beteiligungsbetrag zzgl. agio ist zum 20.<br />
des auf die zeichnung folgenden monats (bzw.,<br />
sofern dies kein bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden<br />
bankarbeitstag) zu erbringen.<br />
beteiLigungsHöHe<br />
Der beteiligungsbetrag jedes künftig beitretenden<br />
anlegers muss mindestens 200.000 euro<br />
betragen. höhere beteiligungsbeträge müssen<br />
durch 1.000 ohne rest teilbar sein („erwerbspreis“).<br />
auf den beteiligungsbetrag wird ein<br />
agio gemäß beitrittsvereinbarung erhoben. Der<br />
beteiligungsbetrag setzt sich zusammen aus<br />
der kommanditbeteiligung des anlegers an<br />
der Fondsgesellschaft (10 Prozent des beteiligungsbetrags)<br />
und dem Investorendarlehen des<br />
anlegers an die objektgesellschaft (90 Prozent<br />
des beteiligungsbetrags), wobei das agio auf<br />
den gesamten beteiligungsbetrag anfällt.<br />
sOnDerwerbungskOsten<br />
aus verwaltungstechnischen Gründen ist vorgesehen,<br />
die anleger nicht zur mitteilung der sonderwerbungskosten<br />
aufzufordern, da sich diese<br />
grundsätzlich ohnehin nicht auswirken würden.<br />
sofern dem anleger sonderwerbungskosten<br />
entstehen, sind diese daher der Fondsgesellschaft<br />
unaufgefordert bis zum 31.03. eines jeden<br />
jahres für das vorangegangene kalenderjahr<br />
zusammen mit den entsprechenden nachweisen<br />
mitzuteilen.<br />
Übertragung vOn anteiLen<br />
Übertragungen von oder sonstige verfügungen<br />
über Gesellschaftsanteile durch abtretung, im<br />
wege eines verkaufs, schenkung oder einer<br />
sonstigen vereinbarung setzt (i) die vorherige<br />
zustimmung des geschäftsführenden kommanditisten,<br />
die aus den in § 22 abs. (1) des<br />
Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />
genannten Gründen verweigert werden kann,<br />
und (ii) die nichtausübung ihres vorkaufsrechts<br />
gemäß § 22 abs. (2) des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft durch die bayernfonds<br />
Immobiliengesellschaft mbh voraus. bei einer<br />
Übertragung oder teilung von Gesellschaftsanteilen<br />
gemäß § 22 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft ist der jeweilige anleger,<br />
bzw. dessen rechtsnachfolger, verpflichtet, die<br />
im zusammenhang mit der Übertragung oder<br />
teilung seines Gesellschaftsanteils entstehenden