09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

der Darlehen an die anleger). Die auf Grundlage<br />

der Prognoserechnung entstehenden verlustvorträge<br />

können mit erträgen aus der vermietung<br />

der Fondsimmobilie verrechnet werden, so dass<br />

aus heutiger sicht gemäß der Prognoserechnung<br />

in den ersten jahren keine effektive belastung<br />

durch französische ertragsteuer entsteht.<br />

während der vermietungsphase sind auch alle<br />

weiteren objektbezogenen kosten (z. b. für objektverwaltung,<br />

jahresabschlusserstellung und<br />

laufende steuer- und rechtsberatung) bei der<br />

steuerlichen einnahmen- / ausgabenrechnung<br />

entsprechend zu berücksichtigen. nach dem<br />

verbrauch der verlustvorträge, die im Übrigen<br />

auf Grundlage des heutigen steuerrechts zeitlich<br />

und in der höhe unbefristet vorgetragen werden<br />

können, werden die steuerpflichtigen einkünfte<br />

in <strong>Frankreich</strong> der steuer zu unterwerfen sein.<br />

sollte die der Prognoserechnung insoweit<br />

zugrunde liegende steuerliche behandlung<br />

dieser Positionen von den französischen Finanzbehörden<br />

in dieser Form nicht oder nur in teilen<br />

akzeptiert werden, kann dies zu einer größeren<br />

und frühzeitigeren steuerlichen belastung der<br />

erträge der objektgesellschaft führen, was zu<br />

einer reduzierung der freien liquidität auf ebene<br />

der objekt- und damit der Fondsgesellschaft<br />

mit der Folge geringerer ausschüttungen / rückflüsse<br />

für die anleger führen würde. Die rendite<br />

der beteiligung könnte in einem solchen Fall<br />

geringer ausfallen als in der Prognose dieses<br />

Private Placement memorandums (siehe tz. 6)<br />

dargestellt.<br />

3.4.5 Laufende kosten / steuerliche behandlung<br />

Die in der Prognoserechnung auf ebene der<br />

objektgesellschaft angesetzten kosten für die<br />

Geschäftsbesorgung und für Gesellschaftskosten<br />

(einschließlich rechts- und steuerberatung<br />

und jahresabschlussarbeiten) sind<br />

für französische steuerzwecke in höhe ihres<br />

tatsächlichen abflusses steuerlich als sofort<br />

abzugsfähig angesetzt. Die laufenden kosten<br />

der Fondsgesellschaft für die Geschäftsbesorgung,<br />

die vergütung des komplementärs und<br />

des geschäftsführenden kommanditisten, den<br />

jahresabschluss und sonstige nicht umlagefähige<br />

nebenkosten sind in höhe der tatsächlichen<br />

kosten nicht als abzugsfähig berücksichtigt.<br />

sollten diese ansätze von den Finanzbehörden<br />

nicht akzeptiert werden und insbesondere ein<br />

abzug der angesetzten Positionen auf ebene<br />

der objektgesellschaft nicht oder nicht wie<br />

angesetzt möglich sein, würde dies zu höheren<br />

steuerlichen belastungen in <strong>Frankreich</strong> als in der<br />

Prognose angenommen führen. In diesem Fall<br />

wäre nicht auszuschließen, dass aufgrund der<br />

reduzierten liquidität kürzungen gegenüber den<br />

prognostizierten ausschüttungs- / rückflussansätzen<br />

erforderlich wären.<br />

3.4.6 Französische 3­Prozent­steuer<br />

Die objektgesellschaft, die verwaltungs- und<br />

Fondsgesellschaft werden voraussichtlich<br />

von der in tz. 8.1 dargestellten französischen<br />

3-Prozent-steuer befreit. es besteht ein risiko,<br />

dass sich zukünftig änderungen ergeben, die<br />

zu einem anfall derartiger steuern, die auch<br />

nicht auf die mieter umgelegt werden könnten,<br />

führt oder dass erforderliche diesbezügliche<br />

meldungen von der objekt-, verwaltungs- und<br />

Fondsgesellschaft nicht in der erforderlichen<br />

Form umgesetzt werden (können) und / oder<br />

diesbezügliche verfahren mit den französischen<br />

Finanzbehörden zum ergebnis führen, dass<br />

derartige steuern wider erwarten anfallen.<br />

sollten während des Prognosezeitraums derartige<br />

steuern auf ebene der objekt-, verwaltungs-<br />

oder Fondsgesellschaft anfallen, würde<br />

dies die liquidität der objekt-, verwaltungs- und<br />

Fondsgesellschaft entsprechend reduzieren und<br />

die rentabilität der beteiligung aus der sicht der<br />

anleger ggf. auch nennenswert reduzieren.<br />

3.4.7 gewerblicher grundstückshandel<br />

Die veräußerung des Fondsobjekts, sowie der anteile<br />

an der Fonds- oder objektgesellschaft ist für<br />

deutsche steuerzwecke dem anleger als anteilige<br />

veräußerung des Fondsobjekts zuzurechnen.<br />

vorgenannte veräußerungen können im zusammenhang<br />

mit weiteren veräußerungen des<br />

anlegers, wie z. b. von Grundstücken oder anteilen<br />

bzw. der treugeberstellung an (mittelbar)<br />

grundstückshaltenden Personengesellschaften,<br />

einen gewerblichen Grundstückshandel begründen.<br />

nach der rechtsprechung des bundesfinanzhofs<br />

und nach auffassung der Finanzver-<br />

risikohinweise<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!