Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
der Darlehen an die anleger). Die auf Grundlage<br />
der Prognoserechnung entstehenden verlustvorträge<br />
können mit erträgen aus der vermietung<br />
der Fondsimmobilie verrechnet werden, so dass<br />
aus heutiger sicht gemäß der Prognoserechnung<br />
in den ersten jahren keine effektive belastung<br />
durch französische ertragsteuer entsteht.<br />
während der vermietungsphase sind auch alle<br />
weiteren objektbezogenen kosten (z. b. für objektverwaltung,<br />
jahresabschlusserstellung und<br />
laufende steuer- und rechtsberatung) bei der<br />
steuerlichen einnahmen- / ausgabenrechnung<br />
entsprechend zu berücksichtigen. nach dem<br />
verbrauch der verlustvorträge, die im Übrigen<br />
auf Grundlage des heutigen steuerrechts zeitlich<br />
und in der höhe unbefristet vorgetragen werden<br />
können, werden die steuerpflichtigen einkünfte<br />
in <strong>Frankreich</strong> der steuer zu unterwerfen sein.<br />
sollte die der Prognoserechnung insoweit<br />
zugrunde liegende steuerliche behandlung<br />
dieser Positionen von den französischen Finanzbehörden<br />
in dieser Form nicht oder nur in teilen<br />
akzeptiert werden, kann dies zu einer größeren<br />
und frühzeitigeren steuerlichen belastung der<br />
erträge der objektgesellschaft führen, was zu<br />
einer reduzierung der freien liquidität auf ebene<br />
der objekt- und damit der Fondsgesellschaft<br />
mit der Folge geringerer ausschüttungen / rückflüsse<br />
für die anleger führen würde. Die rendite<br />
der beteiligung könnte in einem solchen Fall<br />
geringer ausfallen als in der Prognose dieses<br />
Private Placement memorandums (siehe tz. 6)<br />
dargestellt.<br />
3.4.5 Laufende kosten / steuerliche behandlung<br />
Die in der Prognoserechnung auf ebene der<br />
objektgesellschaft angesetzten kosten für die<br />
Geschäftsbesorgung und für Gesellschaftskosten<br />
(einschließlich rechts- und steuerberatung<br />
und jahresabschlussarbeiten) sind<br />
für französische steuerzwecke in höhe ihres<br />
tatsächlichen abflusses steuerlich als sofort<br />
abzugsfähig angesetzt. Die laufenden kosten<br />
der Fondsgesellschaft für die Geschäftsbesorgung,<br />
die vergütung des komplementärs und<br />
des geschäftsführenden kommanditisten, den<br />
jahresabschluss und sonstige nicht umlagefähige<br />
nebenkosten sind in höhe der tatsächlichen<br />
kosten nicht als abzugsfähig berücksichtigt.<br />
sollten diese ansätze von den Finanzbehörden<br />
nicht akzeptiert werden und insbesondere ein<br />
abzug der angesetzten Positionen auf ebene<br />
der objektgesellschaft nicht oder nicht wie<br />
angesetzt möglich sein, würde dies zu höheren<br />
steuerlichen belastungen in <strong>Frankreich</strong> als in der<br />
Prognose angenommen führen. In diesem Fall<br />
wäre nicht auszuschließen, dass aufgrund der<br />
reduzierten liquidität kürzungen gegenüber den<br />
prognostizierten ausschüttungs- / rückflussansätzen<br />
erforderlich wären.<br />
3.4.6 Französische 3Prozentsteuer<br />
Die objektgesellschaft, die verwaltungs- und<br />
Fondsgesellschaft werden voraussichtlich<br />
von der in tz. 8.1 dargestellten französischen<br />
3-Prozent-steuer befreit. es besteht ein risiko,<br />
dass sich zukünftig änderungen ergeben, die<br />
zu einem anfall derartiger steuern, die auch<br />
nicht auf die mieter umgelegt werden könnten,<br />
führt oder dass erforderliche diesbezügliche<br />
meldungen von der objekt-, verwaltungs- und<br />
Fondsgesellschaft nicht in der erforderlichen<br />
Form umgesetzt werden (können) und / oder<br />
diesbezügliche verfahren mit den französischen<br />
Finanzbehörden zum ergebnis führen, dass<br />
derartige steuern wider erwarten anfallen.<br />
sollten während des Prognosezeitraums derartige<br />
steuern auf ebene der objekt-, verwaltungs-<br />
oder Fondsgesellschaft anfallen, würde<br />
dies die liquidität der objekt-, verwaltungs- und<br />
Fondsgesellschaft entsprechend reduzieren und<br />
die rentabilität der beteiligung aus der sicht der<br />
anleger ggf. auch nennenswert reduzieren.<br />
3.4.7 gewerblicher grundstückshandel<br />
Die veräußerung des Fondsobjekts, sowie der anteile<br />
an der Fonds- oder objektgesellschaft ist für<br />
deutsche steuerzwecke dem anleger als anteilige<br />
veräußerung des Fondsobjekts zuzurechnen.<br />
vorgenannte veräußerungen können im zusammenhang<br />
mit weiteren veräußerungen des<br />
anlegers, wie z. b. von Grundstücken oder anteilen<br />
bzw. der treugeberstellung an (mittelbar)<br />
grundstückshaltenden Personengesellschaften,<br />
einen gewerblichen Grundstückshandel begründen.<br />
nach der rechtsprechung des bundesfinanzhofs<br />
und nach auffassung der Finanzver-<br />
risikohinweise<br />
41