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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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3.2.5 altlasten / baumängel / ausfall von<br />

gewährleistungsansprüchen<br />

es ist nicht auszuschließen, dass die objektgesellschaft<br />

und damit wirtschaftlich die Fondsgesellschaft<br />

für bestehende und künftige umweltbelastungen<br />

des Fondsobjekts aufkommen muss.<br />

solche belastungen können sich aus altlasten<br />

oder schädlichen baustoffen ergeben. es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund<br />

bestehender oder neuer verunreinigungen auf<br />

dem Grundstück oder auf nachbargrundstücken<br />

in zukunft risiken ergeben, die zu mietvertragskündigungen<br />

oder aufgrund von nicht auf die<br />

verursacher umlegbare beseitigungskosten zu<br />

einer unplanmäßigen wirtschaftlichen belastung<br />

des eigentümers und damit der Fondsgesellschaft<br />

führen. es kann zu mieteinbußen, zu<br />

kosten für ersatzunterbringung des mieters und<br />

zur kündigung des mietvertrags kommen. auch<br />

im Fall einer veräußerung könnten beispielsweise<br />

durch das erfordernis einer beseitigung von<br />

altlasten der veräußerungsgewinn entsprechend<br />

reduziert werden. In gravierenden Fällen kann<br />

dies zum totalverlust des beteiligungsbetrags<br />

nebst agio führen.<br />

Das Fondsobjekt kann mit baumängeln behaftet<br />

sein. Das risiko des bestehens von baumängeln<br />

ist auch durch technische Prüfungen nicht auszuschließen.<br />

sollten baumängel unbehebbar oder<br />

behebbare mängel im rahmen der technischen<br />

Prüfungen nicht erkannt worden sein, vertraglich<br />

nicht ausreichend geregelt worden sein<br />

oder vorhandene baumängel nicht innerhalb der<br />

Gewährleistungs- und kaufvertraglichen regelungen<br />

von Dritten zu übernehmen sein, können<br />

sich signifikante werteinbußen und mietausfälle<br />

bis hin zur kündigung des mietvertrags ergeben.<br />

Die objektgesellschaft und wirtschaftlich somit<br />

die Fondsgesellschaft müsste die kosten der<br />

beseitigung in diesem Fall selbst tragen. Daraus<br />

können negative auswirkungen auf prognostizierte<br />

ausschüttungen / rückflüsse und den wert<br />

des Fondsobjekts und damit auf die rendite der<br />

anleger resultieren. auch ein totalverlust des beteiligungsbetrags<br />

nebst agio ist beim eintreten<br />

derartiger Fälle nicht auszuschließen.<br />

Für den bau des Fondsobjekts hatte der verkäufer<br />

einen Generalunternehmer beauftragt.<br />

Dieser ist nach französischem recht verpflichtet,<br />

verschiedene versicherungen zur absicherung<br />

der mängelbeseitigung abzuschließen. Deren<br />

begünstigter ist der jeweilige eigentümer.<br />

Dieser versicherungsschutz, der aufgrund der<br />

kaufvertraglichen regelungen auf die objektgesellschaft<br />

übergehen wird, gilt nach Fertigstellung<br />

des Gebäudes ein jahr für sämtliche<br />

auftretenden mängel, zwei jahre für technische<br />

anlagen und zehn jahre für strukturelle mängel.<br />

In einem schadensfall würde der schaden im<br />

anschluss durch eine Fachfirma im auftrag des<br />

eigentümers behoben werden. es besteht ein<br />

risiko bezüglich der anerkennung der kosten<br />

durch die versicherung. auch die weiter oben<br />

dargestellten risiken bezüglich einer leistungsverweigerung<br />

durch eine versicherung verbleiben.<br />

Daher ist nicht auszuschließen, dass die<br />

diesbezüglichen kosten von der objektgesellschaft<br />

und damit wirtschaftlich letztlich von der<br />

Fondsgesellschaft getragen werden müssten.<br />

mögliche bislang unentdeckte schäden am<br />

Fondsobjekt sind der höhe nach oder hinsichtlich<br />

des zeitpunkts ihrer entdeckung nicht<br />

bestimmbar. Insoweit trägt letztlich die objektgesellschaft<br />

und damit die Fondsgesellschaft ein<br />

nicht bezifferbares baumängelrisiko. es ist nicht<br />

auszuschließen, dass die gebildeten reserven<br />

(liquiditätsreserve) nicht ausreichen, etwaige<br />

kosten einer mängelbeseitigung abzudecken,<br />

und dass am markt kein zusätzliches Fremdkapital<br />

zur abdeckung ungeplanter aufwendungen<br />

aufgenommen werden kann. mietminderungen<br />

und die kündigung der mietverträge können die<br />

Folge sein. In diesen Fällen ist nicht auszuschließen,<br />

dass ausschüttungen / rückflüsse der Fondsund<br />

objektgesellschaft gekürzt oder ausgesetzt<br />

werden müssen oder dass aus sicht der anleger<br />

ein teilweiser oder vollständiger verlust des<br />

beteiligungsbetrags nebst agio eintritt.<br />

risikohinweise<br />

23

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