Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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aus deutscher steuerlicher sicht würde in den<br />
beschriebenen Fällen keine besteuerung eines<br />
möglichen veräußerungserlöses erfolgen (in<br />
Deutschland wäre der veräußerungserlös nach<br />
aktueller rechtslage bereits nach ablauf von<br />
zehn jahren steuerfrei zu vereinnahmen).<br />
6.4.2 abgeltungsteuer Deutschland<br />
es wird unterstellt, dass Deutschland als wohnsitzstaat<br />
der anleger das besteuerungsrecht für<br />
die zinseinnahmen aus der anlage der liquiditätsreserve<br />
wie in tz. 6.1.2 angenommen sowie<br />
für die zinseinkünfte unter dem zwischen der<br />
Fondsgesellschaft und der objektgesellschaft<br />
vereinbarten Darlehen hat (siehe hierzu die<br />
hinweise in tz. 3.4.1). Im ausland ggf. erhobene<br />
und nicht erstattungsfähige quellensteuer,<br />
höchstens jedoch 25 Prozent ausländische<br />
steuer, kann ggf. beim anleger nach den vorgaben<br />
des §32d abs. 5 estG auf dessen deutsche<br />
einkommensteuer angerechnet werden. seit<br />
dem 01.01.2009 unterliegen zinseinkünfte beim<br />
anleger grundsätzlich der abgeltungsteuer in<br />
höhe von 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent solidaritätszuschlag<br />
und ggf. kirchensteuer (der anfall<br />
von kirchensteuer ist in den berechnungen zur<br />
liquiditäts- und ertragsprognose nicht berücksichtigt<br />
worden).<br />
6.5 LiQuiDitÄtsreserve (kOnsOLiDiert) zum<br />
31.12. eines jaHres<br />
änderungen der einzelnen Positionen gegenüber<br />
den ansätzen der Prognoserechnung beeinflussen<br />
den stand der liquiditätsreserve. Die<br />
liquiditätsreserve setzt sich aus der kumulierten<br />
liquiditätsreserve der Fonds-, der verwaltungsund<br />
der objektgesellschaft zusammen und wird<br />
verzinslich angelegt (siehe auch die hinweise in<br />
tz. 3.3.7). In der Prognoserechnung ist der stand<br />
der konsolidierten liquiditätsreserve zum 31.12.<br />
eines jahres dargestellt. Diese Position enthält<br />
den einnahmenüberschuss des laufenden jahres<br />
nach steuern in <strong>Frankreich</strong> und der abgeltungsteuer<br />
aus der beteiligung in Deutschland unter<br />
berücksichtigung der jeweiligen ausschüttungen<br />
/ rückflüsse sowie die liquiditätsreserve<br />
aus dem vorjahr.<br />
6.6 aussCHÜttungen / rÜCkFLÜsse<br />
naCH steuern in FrankreiCH unD<br />
DeutsCHLanD<br />
Die prognostizierten ausschüttungen / rückflüsse<br />
beziehen sich auf den jeweils geleisteten<br />
beteiligungsbetrag (ohne agio). hierbei ist die<br />
besteuerung in <strong>Frankreich</strong> und der abzug der<br />
abgeltungsteuer in Deutschland bereits berücksichtigt.<br />
Die ausschüttungen / rückflüsse<br />
sind jeweils zum 30.06. eines jeden Folgejahres,<br />
erstmals zum 30.06.2011 vorgesehen. Für die<br />
endausschüttung / -entnahme wird unterstellt,<br />
dass die vorhandene liquidität einschließlich des<br />
veräußerungserlöses (vgl. hierzu tz. 6.1.3) nach<br />
begleichung aller kosten, Gebühren und steuern<br />
zum 30.12.2023 an die anleger ausgezahlt und<br />
die Fondsgesellschaft zum gleichen Datum aufgelöst<br />
wird.<br />
Gemäß Fondskonzept werden die ausschüttungen<br />
/ rückflüsse bis zum jahr 2023 im wesentlichen<br />
auch aus der tilgung bzw. rückführung<br />
des zinslosen Investorendarlehens an die anleger<br />
dargestellt.<br />
6.7 sensitivitÄtsanaLyse<br />
Der Prognoserechnung liegen annahmen hinsichtlich<br />
der entwicklung bestimmter einflussfaktoren<br />
zugrunde. Die Prognose geht dabei von<br />
vorliegenden verträgen oder schätzungen aus.<br />
wie sich die einflussfaktoren tatsächlich entwickeln<br />
werden, ist nicht vorhersagbar. mit der<br />
sensitivitätsanalyse sollen daher dem anleger<br />
die auswirkungen von veränderungen einzelner<br />
einflussfaktoren, die der Prognose zugrunde<br />
liegen, beispielhaft veranschaulicht werden. alle<br />
anderen annahmen bleiben unverändert.<br />
Die sensitivitäten stellen keine worst-casebetrachtung<br />
dar (siehe hierzu die wichtigen<br />
hinweise in tz. 3, insbesondere auch in tz. 3.3.1,<br />
in tz. 3.3.2 und in tz. 3.3.9).<br />
Die nachfolgenden rentabilitätsberechnungen<br />
sind über den gesamten Prognosezeitraum nach<br />
steuern in <strong>Frankreich</strong> und nach deutscher steuer<br />
auf die anteiligen kapitaleinkünfte der anleger<br />
kalkuliert. zu den annahmen und zur berech-