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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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aus deutscher steuerlicher sicht würde in den<br />

beschriebenen Fällen keine besteuerung eines<br />

möglichen veräußerungserlöses erfolgen (in<br />

Deutschland wäre der veräußerungserlös nach<br />

aktueller rechtslage bereits nach ablauf von<br />

zehn jahren steuerfrei zu vereinnahmen).<br />

6.4.2 abgeltungsteuer Deutschland<br />

es wird unterstellt, dass Deutschland als wohnsitzstaat<br />

der anleger das besteuerungsrecht für<br />

die zinseinnahmen aus der anlage der liquiditätsreserve<br />

wie in tz. 6.1.2 angenommen sowie<br />

für die zinseinkünfte unter dem zwischen der<br />

Fondsgesellschaft und der objektgesellschaft<br />

vereinbarten Darlehen hat (siehe hierzu die<br />

hinweise in tz. 3.4.1). Im ausland ggf. erhobene<br />

und nicht erstattungsfähige quellensteuer,<br />

höchstens jedoch 25 Prozent ausländische<br />

steuer, kann ggf. beim anleger nach den vorgaben<br />

des §32d abs. 5 estG auf dessen deutsche<br />

einkommensteuer angerechnet werden. seit<br />

dem 01.01.2009 unterliegen zinseinkünfte beim<br />

anleger grundsätzlich der abgeltungsteuer in<br />

höhe von 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent solidaritätszuschlag<br />

und ggf. kirchensteuer (der anfall<br />

von kirchensteuer ist in den berechnungen zur<br />

liquiditäts- und ertragsprognose nicht berücksichtigt<br />

worden).<br />

6.5 LiQuiDitÄtsreserve (kOnsOLiDiert) zum<br />

31.12. eines jaHres<br />

änderungen der einzelnen Positionen gegenüber<br />

den ansätzen der Prognoserechnung beeinflussen<br />

den stand der liquiditätsreserve. Die<br />

liquiditätsreserve setzt sich aus der kumulierten<br />

liquiditätsreserve der Fonds-, der verwaltungsund<br />

der objektgesellschaft zusammen und wird<br />

verzinslich angelegt (siehe auch die hinweise in<br />

tz. 3.3.7). In der Prognoserechnung ist der stand<br />

der konsolidierten liquiditätsreserve zum 31.12.<br />

eines jahres dargestellt. Diese Position enthält<br />

den einnahmenüberschuss des laufenden jahres<br />

nach steuern in <strong>Frankreich</strong> und der abgeltungsteuer<br />

aus der beteiligung in Deutschland unter<br />

berücksichtigung der jeweiligen ausschüttungen<br />

/ rückflüsse sowie die liquiditätsreserve<br />

aus dem vorjahr.<br />

6.6 aussCHÜttungen / rÜCkFLÜsse<br />

naCH steuern in FrankreiCH unD<br />

DeutsCHLanD<br />

Die prognostizierten ausschüttungen / rückflüsse<br />

beziehen sich auf den jeweils geleisteten<br />

beteiligungsbetrag (ohne agio). hierbei ist die<br />

besteuerung in <strong>Frankreich</strong> und der abzug der<br />

abgeltungsteuer in Deutschland bereits berücksichtigt.<br />

Die ausschüttungen / rückflüsse<br />

sind jeweils zum 30.06. eines jeden Folgejahres,<br />

erstmals zum 30.06.2011 vorgesehen. Für die<br />

endausschüttung / -entnahme wird unterstellt,<br />

dass die vorhandene liquidität einschließlich des<br />

veräußerungserlöses (vgl. hierzu tz. 6.1.3) nach<br />

begleichung aller kosten, Gebühren und steuern<br />

zum 30.12.2023 an die anleger ausgezahlt und<br />

die Fondsgesellschaft zum gleichen Datum aufgelöst<br />

wird.<br />

Gemäß Fondskonzept werden die ausschüttungen<br />

/ rückflüsse bis zum jahr 2023 im wesentlichen<br />

auch aus der tilgung bzw. rückführung<br />

des zinslosen Investorendarlehens an die anleger<br />

dargestellt.<br />

6.7 sensitivitÄtsanaLyse<br />

Der Prognoserechnung liegen annahmen hinsichtlich<br />

der entwicklung bestimmter einflussfaktoren<br />

zugrunde. Die Prognose geht dabei von<br />

vorliegenden verträgen oder schätzungen aus.<br />

wie sich die einflussfaktoren tatsächlich entwickeln<br />

werden, ist nicht vorhersagbar. mit der<br />

sensitivitätsanalyse sollen daher dem anleger<br />

die auswirkungen von veränderungen einzelner<br />

einflussfaktoren, die der Prognose zugrunde<br />

liegen, beispielhaft veranschaulicht werden. alle<br />

anderen annahmen bleiben unverändert.<br />

Die sensitivitäten stellen keine worst-casebetrachtung<br />

dar (siehe hierzu die wichtigen<br />

hinweise in tz. 3, insbesondere auch in tz. 3.3.1,<br />

in tz. 3.3.2 und in tz. 3.3.9).<br />

Die nachfolgenden rentabilitätsberechnungen<br />

sind über den gesamten Prognosezeitraum nach<br />

steuern in <strong>Frankreich</strong> und nach deutscher steuer<br />

auf die anteiligen kapitaleinkünfte der anleger<br />

kalkuliert. zu den annahmen und zur berech-

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