Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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geringeren ausschüttung bzw. zu geringeren<br />
rückflüssen an die anleger und zu einer nachteiligen<br />
abweichung betreffend die rentabilität<br />
der beteiligung aus der sicht der anleger führen<br />
können.<br />
3.3.7 Liquidität<br />
Die liquiditätsberechnungen im rahmen der<br />
Prognose berücksichtigen nicht, dass die einkünfte<br />
aus der vermietung der Fondsimmobilie<br />
sowie der ausgewiesene liquiditätsüberschuss<br />
den anlegern ggf. erst zeitverzögert zugerechnet<br />
werden bzw. zeitverzögert zufließen<br />
können. Für unvorhergesehene ausgaben oder<br />
zum ausgleich von mindereinnahmen ist eine<br />
liquiditätsreserve vorgesehen. Die liquiditätsreserve<br />
der Fondsgesellschaft sowie der objektgesellschaft<br />
wird aus einem im Investitions- und<br />
Finanzierungsplan eingestellten betrag sowie<br />
aus laufenden liquiditätsüberschüssen gebildet.<br />
Durch die tatsächliche entwicklung (z. b. bei<br />
niedrigeren mieteinnahmen, höheren kosten<br />
oder steuern) kann die liquiditätsreserve erheblich<br />
geringer sein als in der kalkulation prognostiziert.<br />
es ist nicht auszuschließen, dass die<br />
tatsächlich vorhandene liquiditätsreserve nicht<br />
ausreicht, um die vorgenannten risiken absichern<br />
zu können. In einem solchen Fall könnten<br />
daher andere kapitalbeschaffungsmaßnahmen<br />
(z. b. Fremdkapitalaufnahme) erforderlich<br />
werden. auch kann in einem solchen Fall der projizierte<br />
zinssatz von 2,5 Prozent p. a. für die anlage<br />
der liquiditätsreserve nicht erreicht werden.<br />
In der Folge kann dies gegenüber der Prognose<br />
zu deutlich geringeren ausschüttungen / rückflüssen<br />
führen, wobei sich die rentabilität der<br />
beteiligung gegenüber der Prognose in diesen<br />
Fällen erheblich verringern könnte.<br />
3.3.8 vertragspartner / bonität der<br />
vertragspartner<br />
Diesem beteiligungsangebot liegt eine vielzahl<br />
von verträgen zugrunde. Die ordnungsgemäße<br />
Durchführung dieser verträge ist u. a. von der<br />
wirtschaftlichen leistungsfähigkeit und der<br />
vertragstreue der vertragspartner, der wirksamkeit<br />
der einzelnen vertraglichen regelungen und<br />
zum teil von der auslegung der vertraglichen bestimmungen<br />
abhängig. sollte es im zeitablauf zu<br />
einem ausfall eines oder mehrerer vertragspartner<br />
kommen, kann dies aus sicht des anlegers<br />
negative auswirkungen auf den wert der gesamten<br />
beteiligung (einschließlich des gewährten<br />
Investorendarlehens) haben. es bestehen daher<br />
im zusammenhang mit der beteiligung insbesondere<br />
auch entsprechende bonitätsrisiken.<br />
es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
vertragspartner – insbesondere der verkäufer,<br />
der mieter, versicherungsgesellschaften oder<br />
diverse Gewährleistungsverpflichtete – ihren<br />
finanziellen oder sonstigen verpflichtungen<br />
gegenüber der objekt- bzw. der Fondsgesellschaft<br />
oder gegenüber dem einzelnen Gesellschafter<br />
wegen zahlungsschwierigkeiten oder<br />
aus anderen Gründen nicht bzw. nicht in voller<br />
höhe nachkommen können und sich hierdurch<br />
negative auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />
entwicklung der objekt- und Fondsgesellschaft<br />
und somit auf den wert der gesamten beteiligung<br />
bis hin zum totalverlust des beteiligungsbetrags<br />
nebst agio ergeben.<br />
teilweise unterliegen die geschlossenen verträge<br />
französischem recht. Dies gilt insbesondere<br />
für die abgeschlossenen verträge betreffend die<br />
langfristfinanzierung, den mietvertrag und die<br />
Investorendarlehensverträge. Die wahl französischen<br />
rechts, insbesondere eine anwendbarkeit<br />
französischer Insolvenzregelungen, sowie<br />
eine mögliche auseinandersetzung vor französischen<br />
Gerichten sowie eine zwangsvollstreckung<br />
in <strong>Frankreich</strong> kann gegenüber einer wahl<br />
deutschen rechts und der anrufung deutscher<br />
Gerichte für den anleger nachteilig sein. Insbesondere<br />
kann die Durchsetzung von ansprüchen<br />
längere zeit in anspruch nehmen, sich als<br />
kostenintensiv erweisen und möglicherweise gar<br />
nicht erreicht werden. Dies kann die ausschüttungen<br />
/ rückflüsse an die anleger mindern.<br />
3.3.9 veräußerung der Fondsimmobilie / wertentwicklung<br />
/ beteiligungsdauer<br />
Da bei der veräußerung der Fondsimmobilie<br />
der verkaufspreis u. a. von der ertragskraft der<br />
Immobilie und damit in erster linie von der<br />
jeweils aktuellen vermietungssituation des<br />
Fondsobjekts (z. b. mieterbonität, miethöhe und<br />
mietvertragslaufzeit(en)), von der standortqualität<br />
bzw. der zum zeitpunkt der veräußerung am<br />
risikohinweise<br />
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