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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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geringeren ausschüttung bzw. zu geringeren<br />

rückflüssen an die anleger und zu einer nachteiligen<br />

abweichung betreffend die rentabilität<br />

der beteiligung aus der sicht der anleger führen<br />

können.<br />

3.3.7 Liquidität<br />

Die liquiditätsberechnungen im rahmen der<br />

Prognose berücksichtigen nicht, dass die einkünfte<br />

aus der vermietung der Fondsimmobilie<br />

sowie der ausgewiesene liquiditätsüberschuss<br />

den anlegern ggf. erst zeitverzögert zugerechnet<br />

werden bzw. zeitverzögert zufließen<br />

können. Für unvorhergesehene ausgaben oder<br />

zum ausgleich von mindereinnahmen ist eine<br />

liquiditätsreserve vorgesehen. Die liquiditätsreserve<br />

der Fondsgesellschaft sowie der objektgesellschaft<br />

wird aus einem im Investitions- und<br />

Finanzierungsplan eingestellten betrag sowie<br />

aus laufenden liquiditätsüberschüssen gebildet.<br />

Durch die tatsächliche entwicklung (z. b. bei<br />

niedrigeren mieteinnahmen, höheren kosten<br />

oder steuern) kann die liquiditätsreserve erheblich<br />

geringer sein als in der kalkulation prognostiziert.<br />

es ist nicht auszuschließen, dass die<br />

tatsächlich vorhandene liquiditätsreserve nicht<br />

ausreicht, um die vorgenannten risiken absichern<br />

zu können. In einem solchen Fall könnten<br />

daher andere kapitalbeschaffungsmaßnahmen<br />

(z. b. Fremdkapitalaufnahme) erforderlich<br />

werden. auch kann in einem solchen Fall der projizierte<br />

zinssatz von 2,5 Prozent p. a. für die anlage<br />

der liquiditätsreserve nicht erreicht werden.<br />

In der Folge kann dies gegenüber der Prognose<br />

zu deutlich geringeren ausschüttungen / rückflüssen<br />

führen, wobei sich die rentabilität der<br />

beteiligung gegenüber der Prognose in diesen<br />

Fällen erheblich verringern könnte.<br />

3.3.8 vertragspartner / bonität der<br />

vertragspartner<br />

Diesem beteiligungsangebot liegt eine vielzahl<br />

von verträgen zugrunde. Die ordnungsgemäße<br />

Durchführung dieser verträge ist u. a. von der<br />

wirtschaftlichen leistungsfähigkeit und der<br />

vertragstreue der vertragspartner, der wirksamkeit<br />

der einzelnen vertraglichen regelungen und<br />

zum teil von der auslegung der vertraglichen bestimmungen<br />

abhängig. sollte es im zeitablauf zu<br />

einem ausfall eines oder mehrerer vertragspartner<br />

kommen, kann dies aus sicht des anlegers<br />

negative auswirkungen auf den wert der gesamten<br />

beteiligung (einschließlich des gewährten<br />

Investorendarlehens) haben. es bestehen daher<br />

im zusammenhang mit der beteiligung insbesondere<br />

auch entsprechende bonitätsrisiken.<br />

es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

vertragspartner – insbesondere der verkäufer,<br />

der mieter, versicherungsgesellschaften oder<br />

diverse Gewährleistungsverpflichtete – ihren<br />

finanziellen oder sonstigen verpflichtungen<br />

gegenüber der objekt- bzw. der Fondsgesellschaft<br />

oder gegenüber dem einzelnen Gesellschafter<br />

wegen zahlungsschwierigkeiten oder<br />

aus anderen Gründen nicht bzw. nicht in voller<br />

höhe nachkommen können und sich hierdurch<br />

negative auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />

entwicklung der objekt- und Fondsgesellschaft<br />

und somit auf den wert der gesamten beteiligung<br />

bis hin zum totalverlust des beteiligungsbetrags<br />

nebst agio ergeben.<br />

teilweise unterliegen die geschlossenen verträge<br />

französischem recht. Dies gilt insbesondere<br />

für die abgeschlossenen verträge betreffend die<br />

langfristfinanzierung, den mietvertrag und die<br />

Investorendarlehensverträge. Die wahl französischen<br />

rechts, insbesondere eine anwendbarkeit<br />

französischer Insolvenzregelungen, sowie<br />

eine mögliche auseinandersetzung vor französischen<br />

Gerichten sowie eine zwangsvollstreckung<br />

in <strong>Frankreich</strong> kann gegenüber einer wahl<br />

deutschen rechts und der anrufung deutscher<br />

Gerichte für den anleger nachteilig sein. Insbesondere<br />

kann die Durchsetzung von ansprüchen<br />

längere zeit in anspruch nehmen, sich als<br />

kostenintensiv erweisen und möglicherweise gar<br />

nicht erreicht werden. Dies kann die ausschüttungen<br />

/ rückflüsse an die anleger mindern.<br />

3.3.9 veräußerung der Fondsimmobilie / wertentwicklung<br />

/ beteiligungsdauer<br />

Da bei der veräußerung der Fondsimmobilie<br />

der verkaufspreis u. a. von der ertragskraft der<br />

Immobilie und damit in erster linie von der<br />

jeweils aktuellen vermietungssituation des<br />

Fondsobjekts (z. b. mieterbonität, miethöhe und<br />

mietvertragslaufzeit(en)), von der standortqualität<br />

bzw. der zum zeitpunkt der veräußerung am<br />

risikohinweise<br />

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