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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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12. DarLeHensvertrag Über Das<br />

investOrenDarLeHen<br />

Der Darlehensvertrag über das Investorendarlehen<br />

an die objektgesellschaft<br />

Dieser Darlehensvertrag wird zwischen dem<br />

anleger, der scI bF <strong>Frankreich</strong> III (Objektgesellschaft)<br />

und der bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

Gmbh & co. objekt <strong>Frankreich</strong> III kG<br />

(Fondsgesellschaft) als zahlungsbeauftragte<br />

abgeschlossen werden. voraussetzung ist die<br />

annahme des beitrittsangebotes des anlegers<br />

durch die Fondsgesellschaft. Der vertrag kommt<br />

mit der annahme des angebotes des anlegers<br />

zum abschluss dieses Darlehensvertrages durch<br />

die objektgesellschaft / Darlehensgeber / Fondsgesellschaft<br />

zustande.<br />

Darlehensvertrag<br />

zwischen<br />

sCi bF FrankreiCH iii, eine Immobiliengesellschaft<br />

nach französischem bürgerlichem recht<br />

(société civile immobilière), im handelsregister<br />

eingetragen unter nr. 521 507 566 r.c.s. Paris, mit<br />

sitz in 6, place de la madeleine, 75008 Paris, und<br />

vertreten durch ihren Geschäftsführer (Gérant),<br />

ws beteiligungs Gmbh, ihrerseits vertreten<br />

durch herrn walter saar als gesetzlichen vertreter<br />

der ws beteiligungs Gmbh,<br />

der Darlehensnehmer,<br />

und<br />

der / den in der „beitrittsvereinbarung“ zur<br />

bayernfonds Immobilienverwaltung Gmbh & co.<br />

objekt <strong>Frankreich</strong> III kG genannten Person(en),<br />

der Darlehensgeber,<br />

und<br />

der bayernfonds Immobilienverwaltung Gmbh &<br />

co. objekt <strong>Frankreich</strong> III kG<br />

die Fondsgesellschaft<br />

es wirD FOLgenDes vereinbart:<br />

1. Das DarLeHen<br />

Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer<br />

ein Investorendarlehen in höhe des in der<br />

beitrittsvereinbarung genannten euro-betrages<br />

(entspricht 90 % bezogen auf den gesamten anlagebetrag<br />

des anlegers im rahmen seiner beteiligung)<br />

und zu dem dort genannten zeitpunkt für<br />

eine laufzeit bis zum 31.12.2029 zur verfügung.<br />

Der betrag ist in einer summe auszuzahlen.<br />

Dem Darlehensgeber werden seitens des Darlehensnehmers<br />

keine sicherheiten eingeräumt.<br />

Die Geltendmachung des anspruchs auf rückzahlung<br />

ist solange und soweit ausgeschlossen,<br />

als sie einen Grund für die eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das vermögen des Darlehensnehmers<br />

herbeiführen würde.<br />

Der Darlehensbetrag wird nicht verzinst. Für die<br />

zwecke der artikel l.313-1ff., r.313-1 und r.313-2<br />

des französischen „code de la consommation“<br />

und l.313-4 des französischen „code monétaire<br />

et Financier“ legt der Darlehensgeber dar, dass,<br />

unter berücksichtigung des umstands, dass<br />

keine sonstigen zinsen, Gebühren der sonstigen<br />

kosten vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber<br />

zu zahlen sind, der effektive laufzeitzinssatz<br />

(„taux effectif global“) dieses Darlehens,<br />

berechnet auf den heutigen tag, 0 % beträgt.<br />

2. naCHrangigkeit<br />

Dem Darlehensgeber ist bekannt, dass der<br />

Darlehensnehmer mit der berlin-hannoversche<br />

hypothekenbank aG (nachfolgend gemeinsam<br />

mit eventuellen rechtsnachfolgern oder syndizierungspartnern<br />

die bank) ein Darlehen über<br />

eur 18.000.000 (nachfolgend Finanzierungsdarlehen)<br />

zum zwecke der teilweisen Finanzierung<br />

des kaufpreises für das in der rue de la boétie 83,<br />

75008 Paris, eingetragen im Grundbuch unter bI<br />

nr. 11, belegene Grundstück vereinbart hat.<br />

Die ansprüche des Darlehensgebers gegen den<br />

Darlehensnehmer sowie alle anderen verpflichtungen<br />

des Darlehensnehmers gegenüber<br />

Darlehensvertrag über das Investorendarlehen<br />

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