Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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12. DarLeHensvertrag Über Das<br />
investOrenDarLeHen<br />
Der Darlehensvertrag über das Investorendarlehen<br />
an die objektgesellschaft<br />
Dieser Darlehensvertrag wird zwischen dem<br />
anleger, der scI bF <strong>Frankreich</strong> III (Objektgesellschaft)<br />
und der bayernfonds Immobilienverwaltung<br />
Gmbh & co. objekt <strong>Frankreich</strong> III kG<br />
(Fondsgesellschaft) als zahlungsbeauftragte<br />
abgeschlossen werden. voraussetzung ist die<br />
annahme des beitrittsangebotes des anlegers<br />
durch die Fondsgesellschaft. Der vertrag kommt<br />
mit der annahme des angebotes des anlegers<br />
zum abschluss dieses Darlehensvertrages durch<br />
die objektgesellschaft / Darlehensgeber / Fondsgesellschaft<br />
zustande.<br />
Darlehensvertrag<br />
zwischen<br />
sCi bF FrankreiCH iii, eine Immobiliengesellschaft<br />
nach französischem bürgerlichem recht<br />
(société civile immobilière), im handelsregister<br />
eingetragen unter nr. 521 507 566 r.c.s. Paris, mit<br />
sitz in 6, place de la madeleine, 75008 Paris, und<br />
vertreten durch ihren Geschäftsführer (Gérant),<br />
ws beteiligungs Gmbh, ihrerseits vertreten<br />
durch herrn walter saar als gesetzlichen vertreter<br />
der ws beteiligungs Gmbh,<br />
der Darlehensnehmer,<br />
und<br />
der / den in der „beitrittsvereinbarung“ zur<br />
bayernfonds Immobilienverwaltung Gmbh & co.<br />
objekt <strong>Frankreich</strong> III kG genannten Person(en),<br />
der Darlehensgeber,<br />
und<br />
der bayernfonds Immobilienverwaltung Gmbh &<br />
co. objekt <strong>Frankreich</strong> III kG<br />
die Fondsgesellschaft<br />
es wirD FOLgenDes vereinbart:<br />
1. Das DarLeHen<br />
Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer<br />
ein Investorendarlehen in höhe des in der<br />
beitrittsvereinbarung genannten euro-betrages<br />
(entspricht 90 % bezogen auf den gesamten anlagebetrag<br />
des anlegers im rahmen seiner beteiligung)<br />
und zu dem dort genannten zeitpunkt für<br />
eine laufzeit bis zum 31.12.2029 zur verfügung.<br />
Der betrag ist in einer summe auszuzahlen.<br />
Dem Darlehensgeber werden seitens des Darlehensnehmers<br />
keine sicherheiten eingeräumt.<br />
Die Geltendmachung des anspruchs auf rückzahlung<br />
ist solange und soweit ausgeschlossen,<br />
als sie einen Grund für die eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das vermögen des Darlehensnehmers<br />
herbeiführen würde.<br />
Der Darlehensbetrag wird nicht verzinst. Für die<br />
zwecke der artikel l.313-1ff., r.313-1 und r.313-2<br />
des französischen „code de la consommation“<br />
und l.313-4 des französischen „code monétaire<br />
et Financier“ legt der Darlehensgeber dar, dass,<br />
unter berücksichtigung des umstands, dass<br />
keine sonstigen zinsen, Gebühren der sonstigen<br />
kosten vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber<br />
zu zahlen sind, der effektive laufzeitzinssatz<br />
(„taux effectif global“) dieses Darlehens,<br />
berechnet auf den heutigen tag, 0 % beträgt.<br />
2. naCHrangigkeit<br />
Dem Darlehensgeber ist bekannt, dass der<br />
Darlehensnehmer mit der berlin-hannoversche<br />
hypothekenbank aG (nachfolgend gemeinsam<br />
mit eventuellen rechtsnachfolgern oder syndizierungspartnern<br />
die bank) ein Darlehen über<br />
eur 18.000.000 (nachfolgend Finanzierungsdarlehen)<br />
zum zwecke der teilweisen Finanzierung<br />
des kaufpreises für das in der rue de la boétie 83,<br />
75008 Paris, eingetragen im Grundbuch unter bI<br />
nr. 11, belegene Grundstück vereinbart hat.<br />
Die ansprüche des Darlehensgebers gegen den<br />
Darlehensnehmer sowie alle anderen verpflichtungen<br />
des Darlehensnehmers gegenüber<br />
Darlehensvertrag über das Investorendarlehen<br />
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