Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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während der Investitionsphase unterstützt und<br />
berät die real I.s. die objektgesellschaft u. a. bei<br />
der entwicklung der Investmentstrategie, der<br />
auswahl und analyse von Investitionsobjekten,<br />
der auswahl von geeigneten beratern und<br />
der umsetzung der akquisitionen. weiterhin<br />
unterstützt die real I.s. die objektgesellschaft<br />
bei der finanziellen strukturierung der akquisition,<br />
der einwerbung und aufbringung<br />
des eigenkapitals und der suche nach einem<br />
erforderlichen Garantiegeber, um insbesondere<br />
zum zeitpunkt des abschlusses des vorvertrags<br />
in Form der Promesse de vente die finanziellen<br />
verpflichtungen aus der akquisition garantieren<br />
zu können. zudem unterstützt die real I.s.<br />
die objektgesellschaft bei der einwerbung von<br />
Fremdkapital, dem abschluss der erforderlichen<br />
verträge und der liquiditäts- und Finanzplanung,<br />
einschließlich der erstellung von budgets und<br />
Planungsunterlagen.<br />
während der betriebsphase unterstützt und<br />
berät die real I.s die objektgesellschaft bei der<br />
laufenden verwaltung des Immobilienvermögens<br />
und der objektgesellschaft. Dazu gehören<br />
u. a. die unterstützung und beratung bei der<br />
auswahl, beauftragung und ggf. Überwachung<br />
von steuerlichen, rechtlichen und buchhalterischen<br />
beratern, von Immobilienverwaltern, die<br />
für die verwaltung der vermietungsaktivitäten<br />
und die technische, administrative und finanzielle<br />
verwaltung der Immobilien zuständig sind,<br />
und von Immobilienmaklern. zudem unterstützt<br />
und berät die real I.s. die objektgesellschaft bei<br />
der auswahl weiterer mieter, der auswahl von<br />
versicherungen, etwaigen verhandlungen mit<br />
Fremdkapitalgebern im rahmen einer refinanzierung<br />
und der vorbereitung und Durchführung<br />
von Gesellschafterversammlungen.<br />
während der verkaufsphase berät und unterstützt<br />
die real I.s. die objektgesellschaft u. a. bei<br />
der auswahl der Immobilienmakler, der rechtsberater<br />
und des notars, bei der koordination<br />
und Durchführung der verkaufsaktivitäten und<br />
-verhandlungen und bei den verhandlungen<br />
mit den Fremdkapitalgebern über die rückzahlung<br />
der kapitalmittel. zudem beaufsichtigt die<br />
real I.s. die analyse der steuerlichen behandlung<br />
der objektgesellschaft und deren Gesellschaftern<br />
im verkaufsfall.<br />
Für die Durchführung der vertraglichen<br />
leistungen der Investitionsphase erhält die<br />
real I.s. eine Gebühr, deren höhe von der<br />
summe des eigenkapitals der objektgesellschaft<br />
abhängt, jedenfalls aber in höhe von<br />
2,8828 Prozent des erwerbspreises der Immobilie<br />
(also rd. 1.075.300 euro). Für jedes Prozent, um<br />
das das eigenkapital der objektgesellschaft<br />
über 1.750.850 euro liegt, erhält die real I.s.<br />
eine Gebühr von weiteren 0,04694 Prozent des<br />
erwerbspreises, bis zu einer maximalgebühr von<br />
6,1 Prozent des erwerbspreises. zudem erhält<br />
die real I.s. eine Gebühr in höhe von 3 Prozent<br />
des eingeworbenen Fremdkapitals (also<br />
540.000 euro).<br />
während der betriebsphase erhält die real I.s.<br />
ab dem jahr 2010 eine jährliche vergütung von<br />
2,5 Prozent der mieteinnahmen der objektgesellschaft,<br />
abzgl. eines betrags von 5.000 euro.<br />
Die vergütung ist jährlich jeweils am 31.12.<br />
eines jahres, erstmals am 31.12.2010, ggf. zzgl.<br />
gesetzlicher umsatzsteuer zu entrichten. mit der<br />
vergütung sind sämtliche aufwendungen der<br />
real I.s. abgegolten.<br />
Für vereinbarte Dienstleistungen der real I.s.<br />
zugunsten der objektgesellschaft im zusammenhang<br />
mit dem verkauf des Fondsobjekts ist<br />
weiterhin eine abwicklungsgebühr in höhe von<br />
1 Prozent (kalkuliert auf den brutto-veräußerungserlös)<br />
unter diesem vertrag vereinbart.<br />
sämtliche zahlungen an die real I.s. erfolgen ggf.<br />
zzgl. umsatzsteuer. Die bei der Durchführung der<br />
vertraglichen leistungen anfallenden auslagen<br />
und kosten Dritter trägt die objektgesellschaft<br />
zzgl. zu den oben genannten zahlungsverpflichtungen<br />
gegenüber der real I.s. Die real I.s. trägt<br />
allerdings die Provisionen, die sie an Dritte im<br />
rahmen der kapitaleinwerbung zahlt, unabhängig<br />
davon, wie hoch diese Provisionen sind.<br />
Die Übertragung dieses vertrags durch die<br />
Parteien ist ausgeschlossen. es ist der real I.s.<br />
aber gestattet, ihre rechte und Pflichten an jede<br />
tochter- oder muttergesellschaft zu übertragen.<br />
Dieser vertrag kann von der objektgesellschaft<br />
mit einer Frist von sechs monaten, aber erstmals<br />
zum 31.12.2024 gekündigt werden. sollten<br />
allerdings alle aktiva der Gesellschaft verkauft