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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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während der Investitionsphase unterstützt und<br />

berät die real I.s. die objektgesellschaft u. a. bei<br />

der entwicklung der Investmentstrategie, der<br />

auswahl und analyse von Investitionsobjekten,<br />

der auswahl von geeigneten beratern und<br />

der umsetzung der akquisitionen. weiterhin<br />

unterstützt die real I.s. die objektgesellschaft<br />

bei der finanziellen strukturierung der akquisition,<br />

der einwerbung und aufbringung<br />

des eigenkapitals und der suche nach einem<br />

erforderlichen Garantiegeber, um insbesondere<br />

zum zeitpunkt des abschlusses des vorvertrags<br />

in Form der Promesse de vente die finanziellen<br />

verpflichtungen aus der akquisition garantieren<br />

zu können. zudem unterstützt die real I.s.<br />

die objektgesellschaft bei der einwerbung von<br />

Fremdkapital, dem abschluss der erforderlichen<br />

verträge und der liquiditäts- und Finanzplanung,<br />

einschließlich der erstellung von budgets und<br />

Planungsunterlagen.<br />

während der betriebsphase unterstützt und<br />

berät die real I.s die objektgesellschaft bei der<br />

laufenden verwaltung des Immobilienvermögens<br />

und der objektgesellschaft. Dazu gehören<br />

u. a. die unterstützung und beratung bei der<br />

auswahl, beauftragung und ggf. Überwachung<br />

von steuerlichen, rechtlichen und buchhalterischen<br />

beratern, von Immobilienverwaltern, die<br />

für die verwaltung der vermietungsaktivitäten<br />

und die technische, administrative und finanzielle<br />

verwaltung der Immobilien zuständig sind,<br />

und von Immobilienmaklern. zudem unterstützt<br />

und berät die real I.s. die objektgesellschaft bei<br />

der auswahl weiterer mieter, der auswahl von<br />

versicherungen, etwaigen verhandlungen mit<br />

Fremdkapitalgebern im rahmen einer refinanzierung<br />

und der vorbereitung und Durchführung<br />

von Gesellschafterversammlungen.<br />

während der verkaufsphase berät und unterstützt<br />

die real I.s. die objektgesellschaft u. a. bei<br />

der auswahl der Immobilienmakler, der rechtsberater<br />

und des notars, bei der koordination<br />

und Durchführung der verkaufsaktivitäten und<br />

-verhandlungen und bei den verhandlungen<br />

mit den Fremdkapitalgebern über die rückzahlung<br />

der kapitalmittel. zudem beaufsichtigt die<br />

real I.s. die analyse der steuerlichen behandlung<br />

der objektgesellschaft und deren Gesellschaftern<br />

im verkaufsfall.<br />

Für die Durchführung der vertraglichen<br />

leistungen der Investitionsphase erhält die<br />

real I.s. eine Gebühr, deren höhe von der<br />

summe des eigenkapitals der objektgesellschaft<br />

abhängt, jedenfalls aber in höhe von<br />

2,8828 Prozent des erwerbspreises der Immobilie<br />

(also rd. 1.075.300 euro). Für jedes Prozent, um<br />

das das eigenkapital der objektgesellschaft<br />

über 1.750.850 euro liegt, erhält die real I.s.<br />

eine Gebühr von weiteren 0,04694 Prozent des<br />

erwerbspreises, bis zu einer maximalgebühr von<br />

6,1 Prozent des erwerbspreises. zudem erhält<br />

die real I.s. eine Gebühr in höhe von 3 Prozent<br />

des eingeworbenen Fremdkapitals (also<br />

540.000 euro).<br />

während der betriebsphase erhält die real I.s.<br />

ab dem jahr 2010 eine jährliche vergütung von<br />

2,5 Prozent der mieteinnahmen der objektgesellschaft,<br />

abzgl. eines betrags von 5.000 euro.<br />

Die vergütung ist jährlich jeweils am 31.12.<br />

eines jahres, erstmals am 31.12.2010, ggf. zzgl.<br />

gesetzlicher umsatzsteuer zu entrichten. mit der<br />

vergütung sind sämtliche aufwendungen der<br />

real I.s. abgegolten.<br />

Für vereinbarte Dienstleistungen der real I.s.<br />

zugunsten der objektgesellschaft im zusammenhang<br />

mit dem verkauf des Fondsobjekts ist<br />

weiterhin eine abwicklungsgebühr in höhe von<br />

1 Prozent (kalkuliert auf den brutto-veräußerungserlös)<br />

unter diesem vertrag vereinbart.<br />

sämtliche zahlungen an die real I.s. erfolgen ggf.<br />

zzgl. umsatzsteuer. Die bei der Durchführung der<br />

vertraglichen leistungen anfallenden auslagen<br />

und kosten Dritter trägt die objektgesellschaft<br />

zzgl. zu den oben genannten zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber der real I.s. Die real I.s. trägt<br />

allerdings die Provisionen, die sie an Dritte im<br />

rahmen der kapitaleinwerbung zahlt, unabhängig<br />

davon, wie hoch diese Provisionen sind.<br />

Die Übertragung dieses vertrags durch die<br />

Parteien ist ausgeschlossen. es ist der real I.s.<br />

aber gestattet, ihre rechte und Pflichten an jede<br />

tochter- oder muttergesellschaft zu übertragen.<br />

Dieser vertrag kann von der objektgesellschaft<br />

mit einer Frist von sechs monaten, aber erstmals<br />

zum 31.12.2024 gekündigt werden. sollten<br />

allerdings alle aktiva der Gesellschaft verkauft

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