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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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entstandenen kosten von der objektgesellschaft<br />

übernommen. Im Fall der vorzeitigen rückzahlung<br />

ist von der objektgesellschaft eine vorfälligkeitsentschädigung<br />

an die bank zu leisten. beide<br />

Gebühren sind – im Fall des anfalls – im rahmen<br />

der Prognoserechnung nicht berücksichtigt. Die<br />

sich hieraus ggf. ergebenden risiken sind in<br />

tz. 3.3.4 detailliert dargestellt.<br />

unter den Finanzierungsvereinbarungen mit<br />

der bank fällt zusätzlich eine bearbeitungsgebühr<br />

in höhe von insgesamt 150.000 euro an<br />

(75.000 euro für die langfristige Finanzierung<br />

und der gleiche betrag für die nachfolgend<br />

beschriebene zwischenfinanzierung des anlegerkapitals),<br />

und die objektgesellschaft hat<br />

sämtliche kosten der bank, auch während der Finanzierungslaufzeit,<br />

im zusammenhang mit der<br />

begebung des Darlehens zu tragen (u. a. rechtsberatungs-,<br />

registrierungs-, Gutachten- und<br />

notarkosten der bank). Diese kosten wurden,<br />

soweit dies aus heutiger sicht möglich ist, geschätzt<br />

und im prognostizierten Investitions- und<br />

Finanzierungsplan bzw. in der Prognoserechnung<br />

auf dieser basis berücksichtigt.<br />

Das Darlehen wird tilgungsfrei vereinbart und<br />

muss am 31.12.2020 vollständig zurückgeführt<br />

sein. Diese Fälligkeitsregelung gilt nur unter<br />

dem vorbehalt, dass die bank das Darlehen nicht<br />

vorzeitig fällig stellt. Folgende Gründe berechtigen<br />

die bank zu einer derartigen vorzeitigen<br />

Fälligstellung:<br />

• Das eintreten von kündigungsgründen wie<br />

z. b. das vorliegen einer Pflichtverletzung der<br />

objektgesellschaft unter dem Darlehensvertrag,<br />

die Insolvenz bzw. die eröffnung eines<br />

Insolvenzverfahrens über das vermögen der<br />

objektgesellschaft, der Fondsgesellschaft oder<br />

der <strong>Frankreich</strong> III beteiligungs Gmbh oder der<br />

verlust des eigentums an der Fondsimmobilie;<br />

oder<br />

• Der eintritt eines ereignisses, das zwingend zur<br />

vorzeitigen rückführung des Darlehens führt.<br />

hierzu zählen nach dem Darlehensvertrag u. a.,<br />

wenn die Durchführung des Darlehensvertrags<br />

für die bank oder die objektgesellschaft nicht<br />

mehr möglich ist, es aus sicht des Darlehensgebers<br />

zur unvorhergesehenen änderung der<br />

beteiligungsverhältnisse der objektgesellschaft<br />

kommt oder die Fondsimmobilie veräußert<br />

oder beschädigt wird.<br />

Für den Fall, dass der aktuelle mieter eine ihm<br />

zustehende kündigungsoption ausübt und dass<br />

zu diesem zeitpunkt keine anschlussvermietung<br />

bereits feststeht und deswegen als Folge eine<br />

Pflichtverletzung der objektgesellschaft unter<br />

dem Darlehensvertrag vorliegt (beispielsweise<br />

aufgrund einer dann gegebenen verletzung des<br />

nachfolgend beschriebenen Icr-ratios durch<br />

die objektgesellschaft), kann die bank ebenfalls<br />

eine vorzeitige rückführung des dann noch<br />

ausstehenden Darlehensbetrags verlangen.<br />

Das Darlehen ist variabel verzinst. Die variable<br />

verzinsung erfolgt auf einer 3-monats-eurIborbasis<br />

zzgl. der vereinbarten marge der bank in<br />

höhe von 1,05 Prozent p. a. sowie der der bank<br />

aufgrund regulatorischer vorgaben entstehender<br />

kosten der Darlehensvergabe.<br />

Das zinsänderungsrisiko aufgrund der variablen<br />

zinskonditionen wurde von der objektgesellschaft<br />

für den zeitraum bis zum 31.12.2020 über<br />

ein ergänzendes zinssicherungsgeschäft (zinssatzswap)<br />

abgesichert, welches mit der landesbank<br />

berlin (lbb), berlin, abgeschlossen wurde.<br />

unter dem zinssatzswap, der auf Grundlage einer<br />

separaten rahmenvereinbarung abgeschlossen<br />

wurde, zahlt die objektgesellschaft ebenfalls<br />

vierteljährlich fest vereinbarte zinssätze an<br />

die lbb und erhält im Gegenzug die mittel, die<br />

erforderlich sind, die variablen zinszahlungen<br />

unter dem langfristigen Darlehen mit der bank<br />

zu erfüllen. somit hat sich die objektgesellschaft<br />

wirtschaftlich einen festen basis-zinssatz bis zum<br />

ende des jahres 2020 gesichert. anschließend<br />

und damit für den restlichen Prognosezeitraum<br />

müssen dann die konditionen im rahmen der<br />

anschlussfinanzierung neu verhandelt und<br />

festgelegt werden, und im rahmen der Prognose<br />

wurde hier ein zinssatz von 5,5 Prozent p. a.<br />

unterstellt (siehe hierzu die risikohinweise in<br />

tz. 3.3.4). Die festen zinssätze unter dem zinssatzswap<br />

wurden unter berücksichtigung einer<br />

anfänglichen zahlung unter dem zinssatzswap in<br />

höhe von 772.000 euro in Form von stufenzinsen<br />

wie folgt vereinbart:<br />

rechtliche Grundlagen<br />

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