Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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entstandenen kosten von der objektgesellschaft<br />
übernommen. Im Fall der vorzeitigen rückzahlung<br />
ist von der objektgesellschaft eine vorfälligkeitsentschädigung<br />
an die bank zu leisten. beide<br />
Gebühren sind – im Fall des anfalls – im rahmen<br />
der Prognoserechnung nicht berücksichtigt. Die<br />
sich hieraus ggf. ergebenden risiken sind in<br />
tz. 3.3.4 detailliert dargestellt.<br />
unter den Finanzierungsvereinbarungen mit<br />
der bank fällt zusätzlich eine bearbeitungsgebühr<br />
in höhe von insgesamt 150.000 euro an<br />
(75.000 euro für die langfristige Finanzierung<br />
und der gleiche betrag für die nachfolgend<br />
beschriebene zwischenfinanzierung des anlegerkapitals),<br />
und die objektgesellschaft hat<br />
sämtliche kosten der bank, auch während der Finanzierungslaufzeit,<br />
im zusammenhang mit der<br />
begebung des Darlehens zu tragen (u. a. rechtsberatungs-,<br />
registrierungs-, Gutachten- und<br />
notarkosten der bank). Diese kosten wurden,<br />
soweit dies aus heutiger sicht möglich ist, geschätzt<br />
und im prognostizierten Investitions- und<br />
Finanzierungsplan bzw. in der Prognoserechnung<br />
auf dieser basis berücksichtigt.<br />
Das Darlehen wird tilgungsfrei vereinbart und<br />
muss am 31.12.2020 vollständig zurückgeführt<br />
sein. Diese Fälligkeitsregelung gilt nur unter<br />
dem vorbehalt, dass die bank das Darlehen nicht<br />
vorzeitig fällig stellt. Folgende Gründe berechtigen<br />
die bank zu einer derartigen vorzeitigen<br />
Fälligstellung:<br />
• Das eintreten von kündigungsgründen wie<br />
z. b. das vorliegen einer Pflichtverletzung der<br />
objektgesellschaft unter dem Darlehensvertrag,<br />
die Insolvenz bzw. die eröffnung eines<br />
Insolvenzverfahrens über das vermögen der<br />
objektgesellschaft, der Fondsgesellschaft oder<br />
der <strong>Frankreich</strong> III beteiligungs Gmbh oder der<br />
verlust des eigentums an der Fondsimmobilie;<br />
oder<br />
• Der eintritt eines ereignisses, das zwingend zur<br />
vorzeitigen rückführung des Darlehens führt.<br />
hierzu zählen nach dem Darlehensvertrag u. a.,<br />
wenn die Durchführung des Darlehensvertrags<br />
für die bank oder die objektgesellschaft nicht<br />
mehr möglich ist, es aus sicht des Darlehensgebers<br />
zur unvorhergesehenen änderung der<br />
beteiligungsverhältnisse der objektgesellschaft<br />
kommt oder die Fondsimmobilie veräußert<br />
oder beschädigt wird.<br />
Für den Fall, dass der aktuelle mieter eine ihm<br />
zustehende kündigungsoption ausübt und dass<br />
zu diesem zeitpunkt keine anschlussvermietung<br />
bereits feststeht und deswegen als Folge eine<br />
Pflichtverletzung der objektgesellschaft unter<br />
dem Darlehensvertrag vorliegt (beispielsweise<br />
aufgrund einer dann gegebenen verletzung des<br />
nachfolgend beschriebenen Icr-ratios durch<br />
die objektgesellschaft), kann die bank ebenfalls<br />
eine vorzeitige rückführung des dann noch<br />
ausstehenden Darlehensbetrags verlangen.<br />
Das Darlehen ist variabel verzinst. Die variable<br />
verzinsung erfolgt auf einer 3-monats-eurIborbasis<br />
zzgl. der vereinbarten marge der bank in<br />
höhe von 1,05 Prozent p. a. sowie der der bank<br />
aufgrund regulatorischer vorgaben entstehender<br />
kosten der Darlehensvergabe.<br />
Das zinsänderungsrisiko aufgrund der variablen<br />
zinskonditionen wurde von der objektgesellschaft<br />
für den zeitraum bis zum 31.12.2020 über<br />
ein ergänzendes zinssicherungsgeschäft (zinssatzswap)<br />
abgesichert, welches mit der landesbank<br />
berlin (lbb), berlin, abgeschlossen wurde.<br />
unter dem zinssatzswap, der auf Grundlage einer<br />
separaten rahmenvereinbarung abgeschlossen<br />
wurde, zahlt die objektgesellschaft ebenfalls<br />
vierteljährlich fest vereinbarte zinssätze an<br />
die lbb und erhält im Gegenzug die mittel, die<br />
erforderlich sind, die variablen zinszahlungen<br />
unter dem langfristigen Darlehen mit der bank<br />
zu erfüllen. somit hat sich die objektgesellschaft<br />
wirtschaftlich einen festen basis-zinssatz bis zum<br />
ende des jahres 2020 gesichert. anschließend<br />
und damit für den restlichen Prognosezeitraum<br />
müssen dann die konditionen im rahmen der<br />
anschlussfinanzierung neu verhandelt und<br />
festgelegt werden, und im rahmen der Prognose<br />
wurde hier ein zinssatz von 5,5 Prozent p. a.<br />
unterstellt (siehe hierzu die risikohinweise in<br />
tz. 3.3.4). Die festen zinssätze unter dem zinssatzswap<br />
wurden unter berücksichtigung einer<br />
anfänglichen zahlung unter dem zinssatzswap in<br />
höhe von 772.000 euro in Form von stufenzinsen<br />
wie folgt vereinbart:<br />
rechtliche Grundlagen<br />
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