Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2) Fremdkapital<br />
Das langfristige Fremdkapital der objektgesellschaft<br />
in höhe von 18.000.000 euro wird von<br />
einem deutschen kreditinstitut zur verfügung<br />
gestellt und wurde zur anteiligen bezahlung des<br />
kaufpreises der Fondsimmobilie, der entsprechenden<br />
nebenkosten und der weiteren kosten<br />
der objektgesellschaft genutzt. Im rahmen<br />
dieser Finanzierung werden der finanzierenden<br />
bank umfangreiche sicherheiten zur verfügung<br />
gestellt. Das Darlehen wird zunächst grundsätzlich<br />
bis zum 31.12.2020 gewährt und auf basis<br />
des 3-monats-eurIbor zzgl. einer fest vereinbarten<br />
marge variabel verzinst. zudem hat die<br />
objektgesellschaft für dieses Darlehen ein zinssicherungsgeschäft<br />
bis zum 31.12.2020 abgeschlossen,<br />
so dass daher bis zu diesem zeitpunkt<br />
keine zinsänderungsrisiken bestehen sollten<br />
(zu den Details der Finanzierung siehe tz. 7.2.6<br />
sowie zu möglichen risiken siehe tz. 3.3.4).<br />
5.2 PrOgnOstizierter investitiOnsPLan<br />
3) kaufpreis Fondsimmobilie<br />
Die objektgesellschaft hat für die Fondsimmobilie<br />
einen kaufpreis in höhe von 37.300.000 euro<br />
bezahlt (Details hierzu siehe in tz. 7.2.4).<br />
4) erwerbsnebenkosten<br />
Im rahmen des erwerbs des Fondsobjekts fallen<br />
erwerbsnebenkosten an. In den erwerbsnebenkosten<br />
sind die französischen registrierungsgebühren<br />
(transfersteuer beim ankauf von<br />
Immobilien bzw. rechten an Immobilien) in<br />
höhe von 266.695 euro sowie die voraussichtlichen<br />
notargebühren in höhe von 312.833 euro<br />
enthalten (siehe hierzu die hinweise in tz. 3.2.1).<br />
Für die rechts- und steuerberatung sowie für<br />
sonstige beratung im rahmen der Investition<br />
und der strukturierung der transaktion, für<br />
wertgutachten und technische Gutachten wurden<br />
auf basis sorgfältiger schätzungen sowie<br />
in einigen Fällen auf Grundlage bereits abgeschlossener<br />
vereinbarungen kosten in höhe von<br />
330.000 euro in den Investitionsplan eingestellt.<br />
5) gesellschaftskosten<br />
Die Gesellschaftskosten setzen sich zusammen<br />
aus den Gründungskosten der Fondsgesellschaft,<br />
der objektgesellschaft und der verwaltungsgesellschaft.<br />
Die diesbezüglichen Gesamtkostenansätze<br />
belaufen sich auf insgesamt 50.000 euro.<br />
6) Finanzierungskosten<br />
Die finanzierende bank erhält auf der Grundlage<br />
der vereinbarungen für die bereitstellung der<br />
eigenkapitalzwischen- und der langfristfinanzierung<br />
eine bearbeitungsgebühr von insgesamt<br />
150.000 euro.<br />
außerdem sind in der Position „Finanzierungskosten“<br />
kostenansätze für den abschluss eines<br />
zinssicherungsgeschäftes, kostenansätze für die<br />
eintragung eines erstrangigen Grundpfandrechts<br />
nach französischem recht, eines sogenannten<br />
Privilège de Prêteurs de Deniers („PPD“), eintragung<br />
einer hypothek zur absicherung etwaiger<br />
kosten im zusammenhang mit einer möglichen<br />
frühzeitigen auflösung des zinssicherungsgeschäfts<br />
sowie geschätzte notargebühren im<br />
zusammenhang mit der erstellung der vertragsdokumentation<br />
der langfristigen Fremdfinanzierung<br />
des Fondsobjekts enthalten. Diese kosten<br />
beruhen z. t. auf abgeschlossenen verträgen<br />
sowie auf schätzungen und erfahrungswerten<br />
vergleichbarer transaktionen und wurden insgesamt<br />
mit 822.000 euro beziffert.<br />
7) Finanzierungsgarantie<br />
Für die Übernahme der Finanzierungsgarantie<br />
erhält die real I.s. von der objektgesellschaft auf<br />
der Grundlage der getroffenen vereinbarung<br />
eine vergütung von 750.000 euro.<br />
8) Dienstleistungsvergütung<br />
Die objektgesellschaft hat mit der real I.s. einen<br />
vertrag über umfassende unterstützungs-,<br />
beratungs- und vermittlungsleistungen im<br />
zusammenhang mit der Immobilieninvestition,<br />
insbesondere auch betreffend die kapitalbeschaffung<br />
für deren Finanzierung, geschlossen<br />
(nachstehend „Dienstleistungsvertrag“ genannt).<br />
unter dem Dienstleistungsvertrag verpflichtet<br />
Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan<br />
65