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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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monats (während der Platzierungsphase<br />

ggf. zeitanteilig auf der Grundlage<br />

der gesellschaftsvertraglichen bestimmungen<br />

der Fondsgesellschaft). ausschüttungen<br />

/ rückflüsse erfolgen voraussichtlich<br />

jeweils zum 30.06. des jeweiligen<br />

Folgejahres. Die ausschüttungen / rückflüsse<br />

erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />

als zahlstelle. andere stellen, die<br />

bestimmungsgemäß zahlungen an den<br />

anleger ausführen, existieren nicht.<br />

Die real I.s. aG hält das Private Placement<br />

memorandum zur kostenlosen ausgabe<br />

bereit.<br />

h) beitrittsgrundlage / vertragsverhältnisse /<br />

spezielle risiken<br />

Die einzelheiten zu den vertragsverhältnissen<br />

sind in der beitrittsvereinbarung<br />

und im Private Placement memorandum<br />

enthalten. Diese Dokumente enthalten<br />

eine vollständige beschreibung der vertragsverhältnisse.<br />

Die speziellen risiken<br />

der beteiligung sind in tz. 3 des Private<br />

Placement memorandums beschrieben.<br />

wegen näherer einzelheiten wird auf diese<br />

Dokumente verwiesen. Die den anlegern<br />

zur verfügung gestellten Informationen,<br />

insbesondere das vorliegende Private<br />

Placement memorandum, gelten bis zur<br />

mitteilung von änderungen.<br />

13.3 angaben zum Fernabsatzvertrag<br />

seLbst<br />

a) anwendbares recht, gerichtsstand<br />

Die beitrittsvereinbarung sowie das<br />

vertragsverhältnis zwischen der Fondsgesellschaft<br />

und dem einzelnen anleger<br />

unterliegt dem recht der bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

erfüllungsort für die verpflichtungen und<br />

Gerichtsstand für sämtliche streitigkeiten<br />

aus diesem vertrag sowie über das zustandekommen<br />

dieses vertrags ist der sitz der<br />

Fondsgesellschaft, soweit dies rechtlich<br />

zulässig vereinbart werden kann.<br />

Das Investorendarlehen zwischen der scI<br />

und dem einzelnen anleger unterliegt<br />

französischem recht. streitigkeiten im<br />

zusammenhang mit diesem vertrag wären<br />

vor französischen Gerichten zu führen.<br />

b) sprache<br />

Die kommunikation zwischen der Fondsgesellschaft,<br />

ihren Gesellschaftern und<br />

den anlegern erfolgt ausschließlich in<br />

deutscher sprache.<br />

c) widerrufsrecht<br />

Dem anleger steht das recht zu, binnen<br />

einer Frist von 14 tagen seine im rahmen<br />

der beitrittsvereinbarung abgegebene<br />

willenserklärung zum erwerb einer<br />

beteiligung an der Fondsgesellschaft und<br />

der damit verbundenen rechtsgeschäfte<br />

ohne angabe von Gründen zu widerrufen.<br />

Der widerruf ist in textform (z. b. per brief,<br />

telefax, e-mail) gegenüber der real I.s.<br />

aG Gesellschaft für Immobilien assetmanagement,<br />

Innere wiener straße 17,<br />

81667 münchen, zu erklären und hat u. a.<br />

zur Folge, dass die beiderseits empfangenen<br />

leistungen zurückzugewähren und<br />

ggf. gezogene nutzungen (z. b. zinsen)<br />

herauszugeben sind. Die widerrufsfrist<br />

beginnt am tag nach erhalt der widerrufsbelehrung<br />

in textform, nicht jedoch, bevor<br />

(i) Ihnen auch eine vertragsurkunde, Ihr<br />

schriftlicher antrag oder eine abschrift<br />

der vertragsurkunde oder des antrags zur<br />

verfügung gestellt worden ist, (ii) sie die<br />

bestätigung über den vertragsschluss in<br />

textform erhalten haben und (iii) die Informationspflichten<br />

gemäß artikel 246 § 2<br />

in verbindung mit § 1 abs. 1 und 2 eGbGb<br />

erfüllt worden sind. weitere einzelheiten<br />

finden sich in der in der beitrittsvereinbarung<br />

abgedruckten widerrufsbelehrung.

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