Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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monats (während der Platzierungsphase<br />
ggf. zeitanteilig auf der Grundlage<br />
der gesellschaftsvertraglichen bestimmungen<br />
der Fondsgesellschaft). ausschüttungen<br />
/ rückflüsse erfolgen voraussichtlich<br />
jeweils zum 30.06. des jeweiligen<br />
Folgejahres. Die ausschüttungen / rückflüsse<br />
erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />
als zahlstelle. andere stellen, die<br />
bestimmungsgemäß zahlungen an den<br />
anleger ausführen, existieren nicht.<br />
Die real I.s. aG hält das Private Placement<br />
memorandum zur kostenlosen ausgabe<br />
bereit.<br />
h) beitrittsgrundlage / vertragsverhältnisse /<br />
spezielle risiken<br />
Die einzelheiten zu den vertragsverhältnissen<br />
sind in der beitrittsvereinbarung<br />
und im Private Placement memorandum<br />
enthalten. Diese Dokumente enthalten<br />
eine vollständige beschreibung der vertragsverhältnisse.<br />
Die speziellen risiken<br />
der beteiligung sind in tz. 3 des Private<br />
Placement memorandums beschrieben.<br />
wegen näherer einzelheiten wird auf diese<br />
Dokumente verwiesen. Die den anlegern<br />
zur verfügung gestellten Informationen,<br />
insbesondere das vorliegende Private<br />
Placement memorandum, gelten bis zur<br />
mitteilung von änderungen.<br />
13.3 angaben zum Fernabsatzvertrag<br />
seLbst<br />
a) anwendbares recht, gerichtsstand<br />
Die beitrittsvereinbarung sowie das<br />
vertragsverhältnis zwischen der Fondsgesellschaft<br />
und dem einzelnen anleger<br />
unterliegt dem recht der bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
erfüllungsort für die verpflichtungen und<br />
Gerichtsstand für sämtliche streitigkeiten<br />
aus diesem vertrag sowie über das zustandekommen<br />
dieses vertrags ist der sitz der<br />
Fondsgesellschaft, soweit dies rechtlich<br />
zulässig vereinbart werden kann.<br />
Das Investorendarlehen zwischen der scI<br />
und dem einzelnen anleger unterliegt<br />
französischem recht. streitigkeiten im<br />
zusammenhang mit diesem vertrag wären<br />
vor französischen Gerichten zu führen.<br />
b) sprache<br />
Die kommunikation zwischen der Fondsgesellschaft,<br />
ihren Gesellschaftern und<br />
den anlegern erfolgt ausschließlich in<br />
deutscher sprache.<br />
c) widerrufsrecht<br />
Dem anleger steht das recht zu, binnen<br />
einer Frist von 14 tagen seine im rahmen<br />
der beitrittsvereinbarung abgegebene<br />
willenserklärung zum erwerb einer<br />
beteiligung an der Fondsgesellschaft und<br />
der damit verbundenen rechtsgeschäfte<br />
ohne angabe von Gründen zu widerrufen.<br />
Der widerruf ist in textform (z. b. per brief,<br />
telefax, e-mail) gegenüber der real I.s.<br />
aG Gesellschaft für Immobilien assetmanagement,<br />
Innere wiener straße 17,<br />
81667 münchen, zu erklären und hat u. a.<br />
zur Folge, dass die beiderseits empfangenen<br />
leistungen zurückzugewähren und<br />
ggf. gezogene nutzungen (z. b. zinsen)<br />
herauszugeben sind. Die widerrufsfrist<br />
beginnt am tag nach erhalt der widerrufsbelehrung<br />
in textform, nicht jedoch, bevor<br />
(i) Ihnen auch eine vertragsurkunde, Ihr<br />
schriftlicher antrag oder eine abschrift<br />
der vertragsurkunde oder des antrags zur<br />
verfügung gestellt worden ist, (ii) sie die<br />
bestätigung über den vertragsschluss in<br />
textform erhalten haben und (iii) die Informationspflichten<br />
gemäß artikel 246 § 2<br />
in verbindung mit § 1 abs. 1 und 2 eGbGb<br />
erfüllt worden sind. weitere einzelheiten<br />
finden sich in der in der beitrittsvereinbarung<br />
abgedruckten widerrufsbelehrung.