Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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104<br />
Der vermieter ist danach zur vorzeitigen kündigung<br />
des mietverhältnisses berechtigt, wenn<br />
der mieter seine Pflichten aus dem mietvertrag<br />
verletzt, insbesondere wenn der mieter den<br />
vereinbarten mietzins oder nebenkosten nicht<br />
pünktlich entrichtet. In einem solchen Fall kann<br />
der vermieter dem mieter eine einmonatige Frist<br />
zur beseitigung der Pflichtverletzung setzen, bei<br />
deren erfolglosem ablauf der mietvertrag durch<br />
kündigung endet. Der mietvertrag sieht vor, dass<br />
– im Fall der nichtzahlung der miete oder eines<br />
sonstigen, dem vermieter geschuldeten, mit<br />
dem mietvertrag zusammenhängenden betrags<br />
durch den mieter innerhalb von 15 tagen nach<br />
zustellung einer zahlungsaufforderung – die<br />
fälligen beträge um den eonIa-satz + 5 basispunkte<br />
zu erhöhen sind.<br />
wird das mietobjekt vollkommen zerstört oder<br />
kann es vom mieter gleich aus welchem Grund in<br />
Gänze nicht genutzt werden endet der mietvertrag<br />
automatisch. es besteht in diesem Fall keine<br />
verpflichtung zur schadenersatzleistung. schadenersatzleistungen<br />
von versicherern sind an<br />
den vermieter auszuzahlen. wird das mietobjekt<br />
teilweise zerstört oder kann gleich aus welchem<br />
Grund ein teil davon nicht benutzt werden, kann<br />
der mieter zwischen (i) der beendigung des mietvertrags<br />
und (ii) einer mietminderung wählen.<br />
Die Parteien haben in dem mietvertrag jedoch<br />
vereinbart, dass der mieter nicht das recht hat,<br />
eine beendigung des mietvertrags zu verlangen,<br />
wenn weniger als 5 Prozent des mietobjekts von<br />
teilweiser zerstörung betroffen sind und der<br />
mieter im Übrigen nicht an der benutzung des<br />
mietobjekts gehindert ist.<br />
Der mietvertrag geht bei einer veräußerung des<br />
Fondsobjekts auf den neuen erwerber über. eine<br />
abtretung von rechten aus dem mietvertrag<br />
bedarf der zustimmung des vermieters. eine<br />
untervermietung ist ohne zustimmung des<br />
vermieters nur an unternehmen möglich, die<br />
beratende tätigkeiten anbieten. alle sonstigen<br />
untervermietungen bedürfen der vorherigen<br />
zustimmung des vermieters.<br />
Der mieter darf nur bestimmte umbaumaßnahmen<br />
ohne zustimmung des vermieters<br />
vornehmen. Der zustimmung des vermieters<br />
bedürfen arbeiten an elektroanlagen, an Gebäu-<br />
deaufteilung und -unterteilung, Öffnung, abbruch<br />
des Gebäudes und arbeiten an tragenden<br />
Gebäudeteilen sowie an Fassade und mit der<br />
haustechnik verbundenen leitungen.<br />
Der mietvertrag enthält eine bestimmung<br />
bezüglich eines verkaufs des mietobjekts durch<br />
den vermieter, die vorsieht, dass im Fall einer<br />
Übertragung des mietobjekts der käufer automatisch<br />
in die rechte des vermieters gegenüber<br />
dem mieter eintritt.<br />
Die mietsache ist bei ende der mietzeit in<br />
vollständig renoviertem zustand zurückzugeben.<br />
eventuelle einbauten des mieters gehen,<br />
auch wenn sie wertsteigernd sein sollten, ohne<br />
kompensationsleistung des vermieters auf<br />
diesen über. Der vermieter kann im hinblick auf<br />
vorgenommene umbauten oder einbauten vor<br />
rückgabe den rückbau verlangen.<br />
zum mietvertrag bzw. mietverhältnis sollte der<br />
anleger vor einer anlageentscheidung auch<br />
sorgfältig die Hinweise in tz. 3.2 bzw. tz. 3.3<br />
gelesen und verstanden haben.<br />
7.2.6 Durch die Objektgesellschaft abgeschlossene<br />
bzw. arrangierte Finanzierungsverträge<br />
Langfristfinanzierung Objektgesellschaft<br />
Das langfristige Fremdkapital der objektgesellschaft<br />
in höhe von insgesamt 18.000.000 euro<br />
wird von der berlin-hannoversche hypothekenbank<br />
aG, berlin, (nachfolgend auch „bank“ genannt)<br />
bereitgestellt und wurde zur bezahlung<br />
eines teils des kaufpreises für das Fondsobjekt<br />
am tag des eigentumerwerbs des Fondsobjekts<br />
ausgezahlt. Die bank hat sich eine syndizierung<br />
oder verbriefung (einschließlich einer<br />
verbriefung über Pfandbriefe) eines teils oder<br />
des gesamten kredits an andere institutionelle<br />
kreditgeber jederzeit vorbehalten. auf den<br />
Darlehensvertrag findet französisches recht<br />
anwendung. Die mit dem Darlehensvertrag<br />
zusammenhängenden sicherheitenverträge<br />
und -vereinbarungen unterliegen deutschem<br />
oder französischem recht. werden Darlehensbeträge<br />
nicht oder nicht rechtzeitig in anspruch<br />
genommen, werden die der bank hierdurch