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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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104<br />

Der vermieter ist danach zur vorzeitigen kündigung<br />

des mietverhältnisses berechtigt, wenn<br />

der mieter seine Pflichten aus dem mietvertrag<br />

verletzt, insbesondere wenn der mieter den<br />

vereinbarten mietzins oder nebenkosten nicht<br />

pünktlich entrichtet. In einem solchen Fall kann<br />

der vermieter dem mieter eine einmonatige Frist<br />

zur beseitigung der Pflichtverletzung setzen, bei<br />

deren erfolglosem ablauf der mietvertrag durch<br />

kündigung endet. Der mietvertrag sieht vor, dass<br />

– im Fall der nichtzahlung der miete oder eines<br />

sonstigen, dem vermieter geschuldeten, mit<br />

dem mietvertrag zusammenhängenden betrags<br />

durch den mieter innerhalb von 15 tagen nach<br />

zustellung einer zahlungsaufforderung – die<br />

fälligen beträge um den eonIa-satz + 5 basispunkte<br />

zu erhöhen sind.<br />

wird das mietobjekt vollkommen zerstört oder<br />

kann es vom mieter gleich aus welchem Grund in<br />

Gänze nicht genutzt werden endet der mietvertrag<br />

automatisch. es besteht in diesem Fall keine<br />

verpflichtung zur schadenersatzleistung. schadenersatzleistungen<br />

von versicherern sind an<br />

den vermieter auszuzahlen. wird das mietobjekt<br />

teilweise zerstört oder kann gleich aus welchem<br />

Grund ein teil davon nicht benutzt werden, kann<br />

der mieter zwischen (i) der beendigung des mietvertrags<br />

und (ii) einer mietminderung wählen.<br />

Die Parteien haben in dem mietvertrag jedoch<br />

vereinbart, dass der mieter nicht das recht hat,<br />

eine beendigung des mietvertrags zu verlangen,<br />

wenn weniger als 5 Prozent des mietobjekts von<br />

teilweiser zerstörung betroffen sind und der<br />

mieter im Übrigen nicht an der benutzung des<br />

mietobjekts gehindert ist.<br />

Der mietvertrag geht bei einer veräußerung des<br />

Fondsobjekts auf den neuen erwerber über. eine<br />

abtretung von rechten aus dem mietvertrag<br />

bedarf der zustimmung des vermieters. eine<br />

untervermietung ist ohne zustimmung des<br />

vermieters nur an unternehmen möglich, die<br />

beratende tätigkeiten anbieten. alle sonstigen<br />

untervermietungen bedürfen der vorherigen<br />

zustimmung des vermieters.<br />

Der mieter darf nur bestimmte umbaumaßnahmen<br />

ohne zustimmung des vermieters<br />

vornehmen. Der zustimmung des vermieters<br />

bedürfen arbeiten an elektroanlagen, an Gebäu-<br />

deaufteilung und -unterteilung, Öffnung, abbruch<br />

des Gebäudes und arbeiten an tragenden<br />

Gebäudeteilen sowie an Fassade und mit der<br />

haustechnik verbundenen leitungen.<br />

Der mietvertrag enthält eine bestimmung<br />

bezüglich eines verkaufs des mietobjekts durch<br />

den vermieter, die vorsieht, dass im Fall einer<br />

Übertragung des mietobjekts der käufer automatisch<br />

in die rechte des vermieters gegenüber<br />

dem mieter eintritt.<br />

Die mietsache ist bei ende der mietzeit in<br />

vollständig renoviertem zustand zurückzugeben.<br />

eventuelle einbauten des mieters gehen,<br />

auch wenn sie wertsteigernd sein sollten, ohne<br />

kompensationsleistung des vermieters auf<br />

diesen über. Der vermieter kann im hinblick auf<br />

vorgenommene umbauten oder einbauten vor<br />

rückgabe den rückbau verlangen.<br />

zum mietvertrag bzw. mietverhältnis sollte der<br />

anleger vor einer anlageentscheidung auch<br />

sorgfältig die Hinweise in tz. 3.2 bzw. tz. 3.3<br />

gelesen und verstanden haben.<br />

7.2.6 Durch die Objektgesellschaft abgeschlossene<br />

bzw. arrangierte Finanzierungsverträge<br />

Langfristfinanzierung Objektgesellschaft<br />

Das langfristige Fremdkapital der objektgesellschaft<br />

in höhe von insgesamt 18.000.000 euro<br />

wird von der berlin-hannoversche hypothekenbank<br />

aG, berlin, (nachfolgend auch „bank“ genannt)<br />

bereitgestellt und wurde zur bezahlung<br />

eines teils des kaufpreises für das Fondsobjekt<br />

am tag des eigentumerwerbs des Fondsobjekts<br />

ausgezahlt. Die bank hat sich eine syndizierung<br />

oder verbriefung (einschließlich einer<br />

verbriefung über Pfandbriefe) eines teils oder<br />

des gesamten kredits an andere institutionelle<br />

kreditgeber jederzeit vorbehalten. auf den<br />

Darlehensvertrag findet französisches recht<br />

anwendung. Die mit dem Darlehensvertrag<br />

zusammenhängenden sicherheitenverträge<br />

und -vereinbarungen unterliegen deutschem<br />

oder französischem recht. werden Darlehensbeträge<br />

nicht oder nicht rechtzeitig in anspruch<br />

genommen, werden die der bank hierdurch

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