Modalverben - ein Klassenkampf - German Grammar Group FU Berlin
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Kontrollverb und Komplementstyp ab. 18 Es liegt nahe, <strong>ein</strong>en Großteil der<br />
Kontrolleigenschaften also im Lexikon<strong>ein</strong>trag des Kontrollverbs zu regeln.<br />
Ähnliche Schlüsse zieht Wurmbrand (2001: 248).<br />
Die Annahme der NP-Anhebung geht auf <strong>ein</strong>e ähnliche Motivation zurück,<br />
wie jene der Kontrolle: auch hier gilt es, <strong>ein</strong>en geeigneten Träger der<br />
Subjektsthetarolle des <strong>ein</strong>gebetteten Infinitivs ausfindig zu machen.<br />
Betrachten wir zunächst <strong>ein</strong>mal folgende Konstruktionen:<br />
(19) Jörg sch<strong>ein</strong>t wieder zu kommen.<br />
(20) Es sch<strong>ein</strong>t, daß Jörg wieder kommt.<br />
(21) Es sch<strong>ein</strong>t zu regnen.<br />
(22) Ihm sch<strong>ein</strong>t schlecht zu s<strong>ein</strong>.<br />
Zwei Beobachtungen in diesen Beispielen verdienen größere<br />
Aufmerksamkeit. Erstens läßt das Verb sch<strong>ein</strong>en in (20), (21) und (22) auch<br />
expletive Subjekte zu. Das bedeutet nun, daß in diesen Fällen nicht von<br />
Kontrolle die Rede s<strong>ein</strong> kann. Denn da der Matrixsatz k<strong>ein</strong>e echten<br />
Argumente enthält, liegt k<strong>ein</strong>e Konstituente vor, die die Funktion des<br />
Kontrollers übernehmen könnte. Zweitens besteht selbst in jenen Fällen<br />
k<strong>ein</strong>e thematische Beziehung zwischen Matrixsubjekt und Prädikat, in denen<br />
<strong>ein</strong> Argument die Subjektsstelle füllt: Jörg in (19) ist eben k<strong>ein</strong> ”Sch<strong>ein</strong>er”.<br />
Nun stellt sich aber auch die Frage von welchem Element die NP Jörg ihre<br />
Thetamarkierung erhält. Die naheliegenste Antwort ist, daß Jörg eigentlich<br />
das Subjekt des <strong>ein</strong>gebetteten Infinitivs ist, in die Matrixsubjektsstelle<br />
angehoben wurde und an s<strong>ein</strong>er ursprünglichen Position <strong>ein</strong>e Spur<br />
hinterläßt. 19<br />
18 Auch wenn ich nicht in allen Details mit Landau über<strong>ein</strong>stimme, speziell was die Existenz von<br />
Partial Control betrifft, gebe ich ihm Recht, daß Kontrolle nicht als uniformes Phänomen<br />
betrachtet werden kann und zahlreiche Unterarten existieren müssen, wie zum Beispiel<br />
arbiträre Kontrolle.<br />
19 Die daraus folgenden Konsequenzen, wie daß die daraus entstehende Antezedens-Spur<br />
Relation der Subjazenzbedingung genügen muß, spare ich an dieser Stelle aus, da dies für den<br />
weiteren Verlauf dieser Arbeit unerheblich ist. Genaueres dazu befindet sich in Chomsky (1993:<br />
56ff.)<br />
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