Modalverben - ein Klassenkampf - German Grammar Group FU Berlin
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wenn die Matrixsubjektstelle durch <strong>ein</strong> Expletivum besetzt ist (25), (26); wenn<br />
<strong>ein</strong> Subjektssatz vorliegt (27); wenn <strong>ein</strong> unpersönliches Passiv <strong>ein</strong>gebettet<br />
wird (28) und wenn <strong>ein</strong>e aus transitiven Verben gebildete Medialkonstruktion<br />
vorliegt (29).<br />
(25) Ich bezweifle, daß es in dieser Gegend richtig schütten kann.<br />
(=Karin Axel 3a)<br />
(26) Ihrem Kind darf/kann während der Behandlung ruhig <strong>ein</strong> bißchen<br />
schlecht werden[...] (=KA 3b´)<br />
(27) Daß sich das BSE-Virus ausbreitet, kann/darf/muß/soll durch<br />
drastische Maßnahmen verhindert werden. (=KA 3d)<br />
(28) Ich bezweifle, daß hier getanzt werden kann/darf/soll/muß. (=KA<br />
3e)<br />
(29) Das Buch darf/soll/muß/?kann sich leicht lesen. (=KA 3f)<br />
Axel (2001) schließt daraus, daß MV mit <strong>ein</strong>er kl<strong>ein</strong>en Einschränkung<br />
generell zu den Anhebungsverben zählen. Nur wollen, möchte und können in<br />
der Fähigkeitslesart erfüllen Axels Diagnostika <strong>ein</strong>deutig nicht, sodaß sie<br />
diese MV in ihrer Anhebungshypothese nicht mehr berücksichtigt. Zu <strong>ein</strong>em<br />
ähnlichen Resultat kommt Wurmbrand (2001: 183ff.), die für derartige Fälle<br />
<strong>ein</strong>e dritte Art der Modalität postuliert (neben Deontizität und Epistemizität):<br />
die Dynamizität. Auch Reis (2001: 301ff.) und Kiss (1995) sehen die MV mit<br />
oben genannter Einschränkung als Anhebungsverben.<br />
Öhlschläger (1989: 77ff.) ebenfalls <strong>ein</strong> Verfechter der <strong>ein</strong>geschränkten<br />
Anhebungshypothese hat <strong>ein</strong> weiters Diagnostikum entwickelt, anhand<br />
dessen die Zugehörigkeit der MV (ohne möchte, wollen und ”Fähigkeitskönnen”)<br />
zu den Anhebungsverben ersichtlich werden soll. Ausgehend von<br />
der Annahme, daß die Passivierung <strong>ein</strong>es Satzes dessen Bedeutung nicht<br />
grundlegend verändert, nimmt Öhlschläger (1989) auch an, daß ähnliches<br />
unter Anhebungsverben <strong>ein</strong>gebettete Konstruktionen gelten muß: Diese<br />
vergeben nämlich k<strong>ein</strong>e eigene Thetarolle für ihr syntakisches Subjekt, somit<br />
dürfte sich die Bedeutung des Satzes nicht verändern, wenn statt <strong>ein</strong>es<br />
aktiven Infinitivkomplementes s<strong>ein</strong> passiviertes Äquivalent subkategorisiert<br />
wird. Öhlschlägers Analyse sagt daher voraus, daß zwischen Sätzen (31a,b)<br />
analog zu den Sätzen (30a,b) k<strong>ein</strong> semantischer Unterschied vorliegen darf:<br />
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