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Modalverben - ein Klassenkampf - German Grammar Group FU Berlin

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wenn die Matrixsubjektstelle durch <strong>ein</strong> Expletivum besetzt ist (25), (26); wenn<br />

<strong>ein</strong> Subjektssatz vorliegt (27); wenn <strong>ein</strong> unpersönliches Passiv <strong>ein</strong>gebettet<br />

wird (28) und wenn <strong>ein</strong>e aus transitiven Verben gebildete Medialkonstruktion<br />

vorliegt (29).<br />

(25) Ich bezweifle, daß es in dieser Gegend richtig schütten kann.<br />

(=Karin Axel 3a)<br />

(26) Ihrem Kind darf/kann während der Behandlung ruhig <strong>ein</strong> bißchen<br />

schlecht werden[...] (=KA 3b´)<br />

(27) Daß sich das BSE-Virus ausbreitet, kann/darf/muß/soll durch<br />

drastische Maßnahmen verhindert werden. (=KA 3d)<br />

(28) Ich bezweifle, daß hier getanzt werden kann/darf/soll/muß. (=KA<br />

3e)<br />

(29) Das Buch darf/soll/muß/?kann sich leicht lesen. (=KA 3f)<br />

Axel (2001) schließt daraus, daß MV mit <strong>ein</strong>er kl<strong>ein</strong>en Einschränkung<br />

generell zu den Anhebungsverben zählen. Nur wollen, möchte und können in<br />

der Fähigkeitslesart erfüllen Axels Diagnostika <strong>ein</strong>deutig nicht, sodaß sie<br />

diese MV in ihrer Anhebungshypothese nicht mehr berücksichtigt. Zu <strong>ein</strong>em<br />

ähnlichen Resultat kommt Wurmbrand (2001: 183ff.), die für derartige Fälle<br />

<strong>ein</strong>e dritte Art der Modalität postuliert (neben Deontizität und Epistemizität):<br />

die Dynamizität. Auch Reis (2001: 301ff.) und Kiss (1995) sehen die MV mit<br />

oben genannter Einschränkung als Anhebungsverben.<br />

Öhlschläger (1989: 77ff.) ebenfalls <strong>ein</strong> Verfechter der <strong>ein</strong>geschränkten<br />

Anhebungshypothese hat <strong>ein</strong> weiters Diagnostikum entwickelt, anhand<br />

dessen die Zugehörigkeit der MV (ohne möchte, wollen und ”Fähigkeitskönnen”)<br />

zu den Anhebungsverben ersichtlich werden soll. Ausgehend von<br />

der Annahme, daß die Passivierung <strong>ein</strong>es Satzes dessen Bedeutung nicht<br />

grundlegend verändert, nimmt Öhlschläger (1989) auch an, daß ähnliches<br />

unter Anhebungsverben <strong>ein</strong>gebettete Konstruktionen gelten muß: Diese<br />

vergeben nämlich k<strong>ein</strong>e eigene Thetarolle für ihr syntakisches Subjekt, somit<br />

dürfte sich die Bedeutung des Satzes nicht verändern, wenn statt <strong>ein</strong>es<br />

aktiven Infinitivkomplementes s<strong>ein</strong> passiviertes Äquivalent subkategorisiert<br />

wird. Öhlschlägers Analyse sagt daher voraus, daß zwischen Sätzen (31a,b)<br />

analog zu den Sätzen (30a,b) k<strong>ein</strong> semantischer Unterschied vorliegen darf:<br />

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