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Modalverben - ein Klassenkampf - German Grammar Group FU Berlin

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(41) a. *Die Brücke droht/verspricht [gerade <strong>ein</strong>zustürzen].<br />

b. Die Brücke sch<strong>ein</strong>t [gerade <strong>ein</strong>zustürzen].<br />

c. Die Brücke dürfte [gerade <strong>ein</strong>stürzen].<br />

Tatsächlich lassen sich Beispiele finden in denen die ”quasi-epistemischen”<br />

Vorkommen von drohen und versprechen stative Infinitive regieren. Also<br />

kann die mangelnde Akzeptabilität in (37b, 38b) nicht auf die Selektion <strong>ein</strong>es<br />

Komplementes mit falscher Aktionsart zurückgeführt werden. Vielmehr zeigt<br />

sich Tempusspezifikation des Infinitivkomplementes verantwortlich für die<br />

Ungrammatikalität der Sätze in (37b, 38b). drohen und versprechen ergeben<br />

in ihrer ”quasi-epistemischen” Interpretation nur dann akzeptable Ergebnisse,<br />

wenn ihr Infinitivkomplement als Konstituente für <strong>ein</strong>e Futurlesart spezifiziert<br />

ist, wie in (39a), und nicht für Präsens wie (40a, 41a). sch<strong>ein</strong>en und dürfte,<br />

das hier repräsentativ für die restlichen EMV steht, hingegen weisen beide<br />

k<strong>ein</strong>erlei Sensitivität des Infinitivtempus auf.<br />

Doch dieser Sachverhalt bedeutet noch k<strong>ein</strong>eswegs, daß diese Verben<br />

überhaupt k<strong>ein</strong>e epistemische Interpretation haben müssen. Denn nach wie<br />

vor bestehen Kontexte, in denen sie den EMV in ihren Wesensmerkmalen<br />

gleichen:<br />

(42) a. Die Brücke droht/verspricht <strong>ein</strong>zustürzen.<br />

b. Die Brücke dürfte <strong>ein</strong>stürzen.<br />

Eine genauere Auss<strong>ein</strong>andersetzung mit derartigen Kontexten erfolgt in<br />

Abschnitt 2.3.<br />

Zusammenfassung.<br />

Zu Beginn von Abschnitt 2.2 stellten wir uns die Frage, inwieweit drohen,<br />

versprechen und sch<strong>ein</strong>en zu den MV zählen. Gehen wir von der<br />

Polyfunktionalität als <strong>ein</strong>endes Kriterium der MV aus, sch<strong>ein</strong>t das für alle drei<br />

Lexeme mit Vorbehalten nicht der Fall zu s<strong>ein</strong>. Einerseits sperrt sich<br />

sch<strong>ein</strong>en gegen <strong>ein</strong>e Aufnahme zu den MV, da ihm trotz s<strong>ein</strong>er<br />

offenkundigen Epistemizität jegliche Polyfunktionalität fehlt. Abgesehen<br />

davon verfügt es im Gegensatz zu den MV über <strong>ein</strong> optionales<br />

Dativargument, wie Pafael (1989) gezeigt hat. Andererseits entsprechen<br />

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