Modalverben - ein Klassenkampf - German Grammar Group FU Berlin
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(41) a. *Die Brücke droht/verspricht [gerade <strong>ein</strong>zustürzen].<br />
b. Die Brücke sch<strong>ein</strong>t [gerade <strong>ein</strong>zustürzen].<br />
c. Die Brücke dürfte [gerade <strong>ein</strong>stürzen].<br />
Tatsächlich lassen sich Beispiele finden in denen die ”quasi-epistemischen”<br />
Vorkommen von drohen und versprechen stative Infinitive regieren. Also<br />
kann die mangelnde Akzeptabilität in (37b, 38b) nicht auf die Selektion <strong>ein</strong>es<br />
Komplementes mit falscher Aktionsart zurückgeführt werden. Vielmehr zeigt<br />
sich Tempusspezifikation des Infinitivkomplementes verantwortlich für die<br />
Ungrammatikalität der Sätze in (37b, 38b). drohen und versprechen ergeben<br />
in ihrer ”quasi-epistemischen” Interpretation nur dann akzeptable Ergebnisse,<br />
wenn ihr Infinitivkomplement als Konstituente für <strong>ein</strong>e Futurlesart spezifiziert<br />
ist, wie in (39a), und nicht für Präsens wie (40a, 41a). sch<strong>ein</strong>en und dürfte,<br />
das hier repräsentativ für die restlichen EMV steht, hingegen weisen beide<br />
k<strong>ein</strong>erlei Sensitivität des Infinitivtempus auf.<br />
Doch dieser Sachverhalt bedeutet noch k<strong>ein</strong>eswegs, daß diese Verben<br />
überhaupt k<strong>ein</strong>e epistemische Interpretation haben müssen. Denn nach wie<br />
vor bestehen Kontexte, in denen sie den EMV in ihren Wesensmerkmalen<br />
gleichen:<br />
(42) a. Die Brücke droht/verspricht <strong>ein</strong>zustürzen.<br />
b. Die Brücke dürfte <strong>ein</strong>stürzen.<br />
Eine genauere Auss<strong>ein</strong>andersetzung mit derartigen Kontexten erfolgt in<br />
Abschnitt 2.3.<br />
Zusammenfassung.<br />
Zu Beginn von Abschnitt 2.2 stellten wir uns die Frage, inwieweit drohen,<br />
versprechen und sch<strong>ein</strong>en zu den MV zählen. Gehen wir von der<br />
Polyfunktionalität als <strong>ein</strong>endes Kriterium der MV aus, sch<strong>ein</strong>t das für alle drei<br />
Lexeme mit Vorbehalten nicht der Fall zu s<strong>ein</strong>. Einerseits sperrt sich<br />
sch<strong>ein</strong>en gegen <strong>ein</strong>e Aufnahme zu den MV, da ihm trotz s<strong>ein</strong>er<br />
offenkundigen Epistemizität jegliche Polyfunktionalität fehlt. Abgesehen<br />
davon verfügt es im Gegensatz zu den MV über <strong>ein</strong> optionales<br />
Dativargument, wie Pafael (1989) gezeigt hat. Andererseits entsprechen<br />
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