Modalverben - ein Klassenkampf - German Grammar Group FU Berlin
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wie sie Abraham (2001, 2003b, 2003c) vorgeschlagen hat. Betrachten wir<br />
folgendes Beispiel:<br />
(33) a. Der Schlüssel muß immer an den Schlüsselhaken. (=WA 10a)<br />
b. [Der Schlüssel]1 muß t1 immer an den Schlüsselhaken gehängt<br />
werden.<br />
Da es sich in (33a) nach Öhlschläger (1989: 70ff.) um <strong>ein</strong>e Ellipse handeln<br />
muß, habe ich zur Verdeutlichung mit (33b) auch die naheliegendste<br />
vollständige Variante dieses Satzes angeführt. Abraham (2003b, 2003c) geht<br />
in s<strong>ein</strong>er Analyse davon aus, daß auch in (33a) das Matrixsubjekt der<br />
Schlüssel vom Prädikat muß thetamarkiert wird. Das MV ”müssen x,y,z”<br />
vergibt mit dem koverten Erteiler der Pflicht x, dem optional kovertem Träger<br />
der Pflicht y und der auszuführenden Handlung z drei Thetarollen. Für (33a)<br />
sollte nun gelten, daß x und y kovert und nur z (=Schlüssel an den Haken)<br />
sichtbar ist. Wenn dem so ist, stehen wir wieder vor <strong>ein</strong>em Problem. Denn<br />
dieses Argument z ist, wie (33b) zeigt, aufgespalten. So <strong>ein</strong> geteiltes<br />
Argument, von dem <strong>ein</strong> Teil in die Subjektstelle angehoben werden mußte,<br />
spricht aber dann wieder <strong>ein</strong>deutig gegen Kontrolle. Denn das phonetisch<br />
leere Subjekt des Infinitivs müßte nach so <strong>ein</strong>er Extraktion vielmehr <strong>ein</strong>e<br />
Spur als <strong>ein</strong> PRO s<strong>ein</strong>. Außerdem besteht in <strong>ein</strong>em solchen Fall erst recht<br />
die Notwendigkeit, daß vor dieser Extraktion <strong>ein</strong> Expletivum die<br />
Matrixsubjektstelle besetzt haben muß. In der Tat spricht vieles dagegen,<br />
daß in (33a/b) <strong>ein</strong> implizit dreiwertiges Kontrollverb müssen vorliegt. Theorien<br />
die für (deontische) MV prinzipiell Kontrollkonstruktionen annehmen, wie<br />
Diewald (1999), Landau (2000) oder Abraham (2001, 2003b, 2003c), sind mit<br />
offensichtlich unüberwindbaren empirischen Problemen konfrontiert, sofern<br />
die Kontrolltheorie in der aktuellen Form beibehalten wird.<br />
Anders als Öhlschläger (1989), Kiss (1995), Wurmbrand (1999, 2001), Axel<br />
(2001) und Reis gehe ich aber nicht davon aus, daß auch in (31b) <strong>ein</strong>e<br />
Anhebungskonstruktion vorliegt. Denn wie oben gezeigt, liegt hier den<br />
thematischen Verhältnissen zu schliessen nach sehr wohl <strong>ein</strong>e<br />
Kontrollkonstruktion vor. Zu bestreiten, daß MV wie müssen, können, dürfen<br />
überhaupt Thetarollen vergeben, wie Wurmbrand (1999: 610), sch<strong>ein</strong>t mir<br />
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