Modalverben - ein Klassenkampf - German Grammar Group FU Berlin
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morphologische Faktoren, nämlich die Rektion des 1. Status zurückzuführen.<br />
Folglich könnten sie ihrem syntaktischen und semantischen Verhalten nach,<br />
die gleichen Stelle auf dem Grammatikalisierungspfad <strong>ein</strong>nehmen, wie die<br />
Vollverbformen von drohen und versprechen. Dagegen spricht aber nicht nur<br />
die DMV-Verwendung von (nicht) brauchen, die trotz des 2. Status´ k<strong>ein</strong>e<br />
inkohärenten Infinitivkomplemente zuläßt (siehe 1.4 Beispiel (64a/b)).<br />
Wurmbrand (2001: 205ff.&265ff.) verschafft in dieser Angelegenheit<br />
endgültige Klarheit, indem sie zeigt, daß sich die nicht-epistemischen<br />
Formen von drohen und versprechen in zahlreichen syntaktischen Aspekten<br />
erheblich von den DMV unterscheiden. Während sie erstere den nichtrestrukturierenden<br />
Prädikaten zurechnet, klassifiziert sie DMV wie EMV als<br />
die radikalsten Restrukturierungsprädikate, die in Verbindung mit dem<br />
Infinitiv auftreten. Daran schließt <strong>ein</strong>e weitere interessante Beobachtung an.<br />
Auch wenn der Bedeutungsunterschied zwischen EMV und DMV <strong>ein</strong> ziemlich<br />
klarer ist, beschränken sich die syntaktischen Unterschiede auf <strong>ein</strong> Minimum.<br />
EMV, die als Anhebungsverben auftreten, haben in der Regel auch <strong>ein</strong><br />
entsprechendes DMV mit Anhebungsverben. wollenEMV demgegenüber bleibt<br />
wie s<strong>ein</strong> nicht-epistemisches Äquivalent Kontrollverb. Darüber hinaus<br />
konstruieren alle MV ungeachtet ihrer Modalität obligatorisch kohärent. Im<br />
Gegensatz dazu lassen sich die epistemischen(?) Varianten von drohen und<br />
versprechen syntaktisch ziemlich deutlich von ihren Vollverbformen<br />
abgrenzen. Während sich erstere obligatorisch kohärent verhalten und<br />
zweifellos zu den Anhebungsverben zählen, sind letztere <strong>ein</strong>deutig<br />
Kontrollverben, die k<strong>ein</strong>e Form von Restrukturierung dulden.<br />
In <strong>ein</strong>em weiteren Aspekt heben sich drohen und versprechen Verben auch<br />
noch von den MV ab: sie regieren im Gegensatz zu den MV den 2. Status.<br />
M<strong>ein</strong>es Erachtens kommt diesem Unterschied k<strong>ein</strong>e tragende Bedeutung zu.<br />
Immerhin existiert mit (nicht) brauchen <strong>ein</strong> MV-Lexem, das mit Rektion des 2.<br />
Status sowohl die deontische als auch die epistemische Interpretation zuläßt.<br />
Im Gegensatz zu Reis (2001: 312), die die Ansicht vertritt, daß<br />
Polyfunktionalität durch obligatorische Kohärenz qua Rektion des 1. Status´<br />
ausgelöst würde, bin ich der M<strong>ein</strong>ung, daß der Infinitivmarker zu mit<br />
epistemischen Kontexten prinzipiell verträglich ist. So gesehen ist das<br />
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