30.10.2012 Aufrufe

FC287a, Kleinwüchsige Menschen in Ausbildung und Beruf Teil

FC287a, Kleinwüchsige Menschen in Ausbildung und Beruf Teil

FC287a, Kleinwüchsige Menschen in Ausbildung und Beruf Teil

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II. Rechtliches - rechtliche Fragen<br />

Die Beratungsstelle des B<strong>und</strong>esverbandes <strong>Kle<strong>in</strong>wüchsige</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong> ihre Familien wird immer<br />

wieder zu sozialrechtlichen <strong>und</strong> arbeitsrechtlichen Fragen kontaktiert. Wir s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Rechtsberatungsstelle<br />

<strong>und</strong> wollen diesen Anspruch auch nicht erheben. Wir verweisen an die zuständigen<br />

Stellen <strong>und</strong> geben da, wo wir <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, Tipps.<br />

Es gibt so viele gut gemachte Broschüren <strong>und</strong> Bücher über das Thema Beh<strong>in</strong>derung <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong>,<br />

weshalb ich mich darauf beschränken will, e<strong>in</strong>iges weniges aufzuzählen. Zuvor aber will ich noch<br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung für unseren Verband zu dem für uns außerordentlich wichtigen SGB IX geben.<br />

E<strong>in</strong> großer Schritt nach vorn für die Betroffenen?<br />

Es ist also da, das 9. Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>habe beh<strong>in</strong>derter <strong>Menschen</strong>. Unser<br />

Verband hat sich gefreut, dass es nach unendlich vielen Jahren <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er ganzen Reihe von unterschiedlichen<br />

Entwürfen nun endlich gelungen ist, das SGB IX auf den Weg zu br<strong>in</strong>gen. Wir als<br />

Verband konnten uns nur über den veränderten Politikstil freuen <strong>und</strong> denken, dass die Beteiligung<br />

der Beh<strong>in</strong>dertenverbände von Anfang an dem Gesetz <strong>in</strong>sgesamt gut getan hat.<br />

Für mich s<strong>in</strong>d die Hauptpunkte <strong>in</strong> Bezug auf arbeitende <strong>Menschen</strong> mit Beh<strong>in</strong>derungen<br />

1. die E<strong>in</strong>führung von Integrationsfachdiensten <strong>und</strong> Integrationsprojekten als Regelleistungen im<br />

Schwerbeh<strong>in</strong>dertenrecht<br />

2. der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz sowie die Hilfen beim Kontakt mit Behörden<br />

3. die Schaffung des Verbandsklagerechts mit dem sich daraus ergebenden verbesserten Rechtsschutz<br />

4. der Wegfall des Übergangs des Anspruchs des Sozialhilfeträgers gegenüber den Eltern e<strong>in</strong>es<br />

volljährigen K<strong>in</strong>des, welches E<strong>in</strong>gliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhält<br />

5. die Verankerung des persönlichen Budgets im SGB IX<br />

Diese Veränderungen s<strong>in</strong>d für mich e<strong>in</strong> unverzichtbarer Bestandteil e<strong>in</strong>es modernen Rehabilitationsgesetzbuches.<br />

In unserer täglichen Arbeit ist jedoch die zügige Umsetzung des Gesetzes von<br />

unendlicher Wichtigkeit. Mir ist bekannt, dass jedes neue Gesetz Risiken im Zuge der Umsetzung<br />

<strong>in</strong> sich birgt. Hier ist nicht nur der gute Wille sondern auch der Wille zur Umsetzung gefragt.<br />

Die E<strong>in</strong>führung der Servicestellen ist für mich e<strong>in</strong> positives wie negatives Beispiel. So berichten<br />

Betroffene, dass sie 1 ¾ Jahr nach E<strong>in</strong>führung des Gesetzes auf me<strong>in</strong> Anraten h<strong>in</strong> die Servicestelle<br />

ihres Landkreises gesucht haben. Die gezielte Recherche endete nach 11 Anrufen ergebnislos. Ke<strong>in</strong>er<br />

wusste Bescheid, jeder vermittelte irgendwoh<strong>in</strong>, nur nicht an die zuständige Servicestelle. Es lag<br />

<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Falle an der mangelnden Intelligenz des Betroffenen. Bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelbeispiel könnte<br />

man darüber h<strong>in</strong>wegsehen. Doch immer wieder ist diese Erfahrung bei uns angekommen.<br />

Wenn es so ist, dann nutzt der Auftrag des Gesetzes an die Servicestellen herzlich wenig. Es besagt<br />

aber positiv<br />

1. e<strong>in</strong>e umfassende Klärung des Rehabilitations- <strong>und</strong> Hilfebedarfs<br />

2. e<strong>in</strong>e unterstützende Begleitung des Betroffenen bis zur Entscheidung oder Leistung des Rehaträgers<br />

3. die Koord<strong>in</strong>ation <strong>und</strong> Vermittlung zwischen mehreren Rehaträgern <strong>und</strong> sonstigen Beteiligten<br />

auch im Verlaufe der Leistungserk<strong>und</strong>ung.<br />

141

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!