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FC287a, Kleinwüchsige Menschen in Ausbildung und Beruf Teil

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Frauen die Vollzeitbeschäftigungsquote mit der Anzahl der zu betreuenden K<strong>in</strong>der. Bei den Befragten<br />

ist der Anteil an Müttern sehr ger<strong>in</strong>g, so dass e<strong>in</strong>e Vollzeiterwerbsarbeit realisierbar ist.<br />

5.4 E<strong>in</strong>stellung zum Kündigungsschutz<br />

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbeh<strong>in</strong>derte ArbeitnehmerInnen wird <strong>in</strong> den §§ 85ff im<br />

SGB IX geregelt. Ansonsten unterliegen sie wie alle ArbeitnehmerInnen den Regelungen im Kündigungsschutzgesetz.<br />

E<strong>in</strong> Arbeitgeber, der e<strong>in</strong>em schwerbeh<strong>in</strong>derten <strong>Menschen</strong> kündigen will, muss formale<br />

Hürden nehmen (s. Grafik 20 ). Er darf die Kündigung nur aussprechen, sofern er zuvor die Zustimmung<br />

des Integrationsamtes e<strong>in</strong>geholt hat.<br />

20 Quelle der Grafik: Die Rechte Beh<strong>in</strong>derter <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong> ihrer Angehörigen, hrsg. von der B<strong>und</strong>esarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Hilfe für Beh<strong>in</strong>derte e.V., 29. Aufl., 2001, S. 223<br />

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