<strong>Beruf</strong>stätigkeitsbereiche Anteil an der Gesamtheit der Befragten <strong>in</strong> % Büroberufe, kaufm. Angestellte, Verwaltungsfachangestellte u.a. Bürotätigkeiten 53,6 Logistik- <strong>und</strong> andere Dienstleistunsberufe( Ver- u. Entsorger, Call-Center, Gebäudere<strong>in</strong>igung, allg. Verkehrsberufe) 7,3 Fe<strong>in</strong>werktechnische <strong>und</strong> metallverarbeitende <strong>Beruf</strong>e 11,8 5,9 Industrielle Produktion, Bekleidung <strong>und</strong> Ernährung 5,9 Tätigkeiten im pädagogischen <strong>und</strong> sozialen Bereich 4,6 Tätigkeiten im Sozialen <strong>und</strong> Bildungsbereich mit akademischer <strong>Ausbildung</strong> (Lehrer, Psychologen, Pädagogen, Wissenschaftler) 4,6 Tätigkeiten im mediz<strong>in</strong>ischen <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbereich 2,6 Staatlich-hoheitlicher Bereich <strong>und</strong> juristische Tätigkeiten 2,6 <strong>Beruf</strong>sfelder mit ger<strong>in</strong>gen Fallzahlen < 5, z.B.: Bau- <strong>und</strong> Baunebenberufe Land-, forst, garten- <strong>und</strong> rohstoffgew<strong>in</strong>nende <strong>Beruf</strong>e Künstlerische Tätigkeiten F<strong>in</strong>anz- <strong>und</strong> Rechnungswesen Datenverarbeitungsfachleute Der primäre Sektor (z.B. Land-, Forst-, Gartenwirtschaft <strong>und</strong> rohstoffgew<strong>in</strong>nende Wirtschaftsbereiche) ist für Beschäftigungseffekte der Befragten bedeutungslos <strong>und</strong> 11,8 % s<strong>in</strong>d im verarbeitenden Gewerbe tätig - gegenüber 25,3 % <strong>in</strong> der Gesamtbevölkerung (ohne Baunebenberufe). Mit annähernd 90 % dom<strong>in</strong>ieren Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich. 5.3.1 Beschäftigungsform der Erwerbstätigen Von den Befragten s<strong>in</strong>d 76,6 % Vollzeitbeschäftigte <strong>und</strong> 6,3 % unterhalb von 15 Arbeitsst<strong>und</strong>en beschäftigt. Das Beschäftigungsvolumen entspricht dem der Gesamtbevölkerung. Beschäftigungsform/ Arbeitszeitvolumen Anteil aller kle<strong>in</strong>wüchsigen Erwerbstätigen <strong>in</strong> % 12,6 Anteil aller Erwerbstätigen <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, <strong>in</strong> % unter 15 St<strong>und</strong>en 6,3 6,4 über 15 bis unter 35 St<strong>und</strong>en 17,1 18,7 über 35 St<strong>und</strong>en 76,6 74,9 Beschäftigungsformen kle<strong>in</strong>wüchsiger <strong>Menschen</strong> nach Geschlecht Beschäftigungsform/ Arbeitszeitvolumen Angaben, <strong>in</strong> % Männer Frauen unter 15 St<strong>und</strong>en 3,7 7,4 über 15 bis unter 35 St<strong>und</strong>en 14,8 18,5 über 35 St<strong>und</strong>en 81,5 74,1 <strong>Kle<strong>in</strong>wüchsige</strong> Frauen haben mit 74,1 % e<strong>in</strong>e überproportional hohe Vollzeitbeschäftigungsquote im Vergleich zu nicht-kle<strong>in</strong>wüchsigen Frauen, deren Quote bei 46 % liegt. 19 Bekanntlich s<strong>in</strong>kt bei 19 Vgl. Stat. B<strong>und</strong>esamt, Mikrozensusdaten, eigene Berechnungen 26
Frauen die Vollzeitbeschäftigungsquote mit der Anzahl der zu betreuenden K<strong>in</strong>der. Bei den Befragten ist der Anteil an Müttern sehr ger<strong>in</strong>g, so dass e<strong>in</strong>e Vollzeiterwerbsarbeit realisierbar ist. 5.4 E<strong>in</strong>stellung zum Kündigungsschutz Der besondere Kündigungsschutz für schwerbeh<strong>in</strong>derte ArbeitnehmerInnen wird <strong>in</strong> den §§ 85ff im SGB IX geregelt. Ansonsten unterliegen sie wie alle ArbeitnehmerInnen den Regelungen im Kündigungsschutzgesetz. E<strong>in</strong> Arbeitgeber, der e<strong>in</strong>em schwerbeh<strong>in</strong>derten <strong>Menschen</strong> kündigen will, muss formale Hürden nehmen (s. Grafik 20 ). Er darf die Kündigung nur aussprechen, sofern er zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes e<strong>in</strong>geholt hat. 20 Quelle der Grafik: Die Rechte Beh<strong>in</strong>derter <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong> ihrer Angehörigen, hrsg. von der B<strong>und</strong>esarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Hilfe für Beh<strong>in</strong>derte e.V., 29. Aufl., 2001, S. 223 27
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