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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Multireligiöse <strong>Gesellschaft</strong> und Integration <strong>im</strong> <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong>3.4.1.1 Rechte und Pflichten der Ahlu-Dh<strong>im</strong>ma3.4.1.1.1 Rechte1. Recht auf Schutz(a) Schutz vor Aggression von außerhalb des islamischen Staates(b) Schutz vor Unterdrückung innerhalb des islamischen Staates oder vonSeiten des islamischen StaatesDazu ein Hadith:„Wenn jemand jemanden, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde, unterdrückt,eines seiner Rechte beraubt, ihn über seine Kräfte hinaus belastetoder von ihm etwas gegen sein Einverständnis n<strong>im</strong>mt, so werde ich amTage der Auferstehung in dieser Sache für denjenigen, mit dem der Vertraggeschlossen wurde, eintreten 137 .2. Leiblicher SchutzUnter leiblichem Schutz wird an erster Stelle das Leben des Menschen als zuschützen angesehen. Daher vorab ein Hadith:„Wer jemanden, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde, tötet, wird denDuft des Paradieses nicht riechen, und der Duft des Paradieses ist in einerEntfernung von vierzig Jahren zu riechen." 138Im Islam steht auf Mord die Todesstrafe. Jedoch hat die Familie desErmordeten das Recht, dem Mörder zu verzeihen und anstatt dessen Tod einBlutgeld zu fordern. In diesem Fall wird der Mörder nicht getötet.Mitte des 7. Jahrhunderts, während des Kalifats von Ali, dem vierten Kalifendes Islam, ereignete sich laut übereinst<strong>im</strong>mender Berichterstattung von Tabaraniund Baihaqi, dass zum Kalifen ein musl<strong>im</strong>ischer Mann gebracht wurde,der einen nichtmusl<strong>im</strong>ischen Staatsbürger getötet hatte. Ali befahl, den Musl<strong>im</strong>zu töten. Da kam der Bruder des Getöteten und sagte: „Ich habe ihm verziehen."Ali antwortete ihm: „Haben sie dich vielleicht bedroht...?" DerMann erwiderte: „Nein. Es bringt mir jedoch auch nicht meinen Bruder zu-137 Überliefert von Abu Dawud und Baihaqi138 Überliefert von Ahmad und Buchari109

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