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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Multireligiöse <strong>Gesellschaft</strong> und Integration <strong>im</strong> <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong>Best<strong>im</strong>mungen über Stoffart und Schnitt der Kleidung, wodurch dieDh<strong>im</strong>mis zum Gespött der Musl<strong>im</strong>e wurden.“ 180Welche Musl<strong>im</strong>e er mit ‚Gespött der Musl<strong>im</strong>e‘ meint, bleibt unbeantwortet.Eine derartige Pauschalisierung ist aber nicht nur deshalb kritischzu betrachten, weil damit alle Musl<strong>im</strong>e gleichgestellt werden,sondern auch aufgrund der Unsicherheit der vorliegenden Behauptung.Er gesteht aber wiederum ein:„Auch diese Entwicklung war nicht kontinuierlich, sondern zwischendiesen Höhepunkten trugen die Dh<strong>im</strong>mis Kleider, die denen der Musl<strong>im</strong>enicht nur in der Pracht gleichkamen.“ 181Zu 2.:Den Dh<strong>im</strong>mis des <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong>es war, laut Binswanger, eineeigene Gerichtsbarkeit in jenen Bereichen belassen, in denen kein Musl<strong>im</strong>tangiert wurde, und wo es nicht um das ging, was wir heute die „öffentlicheOrdnung“ nennen. Es stand ihnen aber frei, sich an ein islamischesGericht zu wenden, das dann nach der islamischen Schariaverfuhr und entschied.Die Heirat eines Dh<strong>im</strong>mi mit einer Musl<strong>im</strong>a war verboten und würdeihn gleich dem Status eines Kriegsgefangenen setzen, wobei erwähntwerden muss, dass der Status der Kriegsgefangenen nicht gleichzusetzenwar mit demjenigen in den zu damaliger Zeit christlichen GebietenEuropas.Sollte er jedoch den Islam annehmen, führte das zum Verlust derDh<strong>im</strong>ma. Die Verantwortlichen des Staates sahen das darin begründet,dass der Mann dann Teil einer musl<strong>im</strong>ischen Familie und als Musl<strong>im</strong>in der <strong>Gesellschaft</strong> vollständig anerkannt war und somit keine Dschizyamehr entrichten brauchte, aber auf der anderen Seite der Militärpflicht,wie auch die anderen Musl<strong>im</strong>e, unterstand.Zwischen dem sozialen und wirtschaftlichen Bereich steht die Fragenach den Sklaven der Dh<strong>im</strong>mis. Gemäß Binswanger durften sie zu-180 ebenda, S.29181 ebenda, S.30127

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