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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Multireligiöse <strong>Gesellschaft</strong> und Integration <strong>im</strong> <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong>Sowohl das Anhalten zum „Guten“ als auch das Abwehren des „Schlechten“sollte allerdings nicht in einer aggressiven Art geschehen, sondern bi-i-latihia ahsan, was so viel bedeutet wie: auf schönste Art und Weise.Die Nichtmusl<strong>im</strong>e innerhalb des Staates sind ebenfalls ganz explizit dazuaufgerufen, einem jeden Akt der Unterdrückung und der Unmenschlichkeit,der ihnen entgegengebracht wird, zu begegnen. Geschieht einem von ihnenein Unrecht von Seiten eines Musl<strong>im</strong>s, so wendet er sich direkt an denKalifen, dem Staatsoberhaupt. Gelangt er nicht zum Kalifen, bzw. gewährtdieser ihm nicht sein Recht 158 , so gilt die musl<strong>im</strong>ische öffentliche Meinung,die von der Mehrheit der Rechtsgelehrten vertreten wird, für ihn alsverbindlich.Jedoch muß man sagen, daß die Nichtmusl<strong>im</strong>e <strong>im</strong> allgemeinen in der Realitäteinen sehr geschützten Status bei den Musl<strong>im</strong>en haben. Nur so läßt sich dieExistenz der großen christlichen Minderheiten vorallem <strong>im</strong> arabischen Raumerklären, die heute dort existieren 159 , und die seit der Zeit des ProphetenMuhammad (s.) dort exisierten, und die auch voll ihre Religion ausübenkönnen. Wären sie nicht wirklich geschützt, so würden sie nicht diese großeZeitdauer mit ihrer Kultur und Religion überlebt haben und hätten etwa dasgleiche Schicksal wie die Musl<strong>im</strong>e in Spanien, auf dem heutigen Balkan,oder in der ehemaligen Sowjetunion erlitten.„wandelnden Koran“.158 Im Islam galt der Kalif bzw. das Staatsoberhaupt seit jeher als fehlbar.159 Anteil der Christen an der Bevölkerung: in Libanon ca. 45%, in Syrien ca. 20%, in Ägyptenca. 10%.117

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