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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Osmanische <strong>Reich</strong>sintegrationschaft nachhaltig. Das soziale, politische und kulturelle Leben in derProvinz Ungarn war vielfältig.Die Kriegsfolgen waren zwar unschwer in der Zerstörung vieler Häuserund anderer Bauten zu erkennen, aber, so Jorga, „<strong>im</strong> übrigen waren diealten Verhältnisse geschont worden.“ 271 Was er mit Schonung meint,erklärt er <strong>im</strong> Folgenden:„So durfte sich z.B. der Graner Erzbischof sowohl seiner Gerichtsbarkeitwie seiner schönen Einkünfte auch unter türkischer Herrschafterfreuen. Die Türken waren unbefangen genug, Petrovics und dem älterenBebek, obgleich sie Christen geblieben waren, Sandschakate zuverleihen, die sonst nur Musl<strong>im</strong>en anvertraut wurden, und solche auchanderen ungarischen Edelleuten und sogar Zey, der als GesandterFerdinands nach Konstantinopel gekommen war, anzubieten.“ 272Die Autonomie der ungarischen Bevölkerung bestand auch, gemäß desDh<strong>im</strong>ma-Gesetzes, auf der Ebene der Rechtsprechung. Denn die ländlichenDörfer besaßen nach wie vor Richter aus den eigenen Reihen, dienach christlicher Gesetzmäßigkeit urteilten. 273Jorga sagt weiter:„Das Land [Ungarn] hätte unter solch klug geregelten Verhältnissen,wie sie übrigens für das osmanische Staatssystem typisch sind, sehrwohl gedeihen können.“ 274Er schreibt, dass die Klage des französischen Gesandten La Vigne <strong>im</strong>Jahre 1555 über Räubereien <strong>im</strong> ungarischen Gebiet ungerechtfertigt sei,denn man müsse anerkennen, dass völliger Frieden und die Sicherheitin den Provinzen der Donauhalbinsel herrschte und die Tatsache, dassin den Schluchten des Gebirges sogar steuerfreie christliche Dörfer zufinden waren, die einzig die Verpflichtung hatten, die Straßen zu über-271 Jorga, ebenda, Bd. 3, S. 69272 Ebenda273 Ob die christliche Rechtsprechung für alle Belange galt, bleibt umstritten. Vermutlich, wiebereits beschrieben, war die Autonomie auf religiöse Bereiche beschränkt274 Ebenda, S.70186

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