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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Die Öffnung Konstantinopels für den Islamist, um ihre Stadt zu erobern, und um zu unterstreichen, dass er nurgegen ihre Regierung kämpfte, und als wirklicher Befreier kam. Er begabsich zur Aya Sophia, der Kirche der Heiligen Weisheit 68 , in der am Abendzuvor noch die letzte Liturgie 69 , und gefeiert stellte wurde die Basilika und alle christlichen Gepersönlichen 70 . Schutz Da er einen Platz für das musl<strong>im</strong>ische Freitagsgebet 71 er die Kirche, brauchte, und ordkihre Umwandlung in eine Er befahl, Moschee den an.72 Gebetsruf zu machen.68 Schakir, Mahmud: „Islamische Geschichte“, Band 8: Die Zeit der Osmanen69 vgl. Jacques Waardenburg: Islamisch-Christliche Beziehungen, Geschichtliche Streifzüge in:Religionswissenschaftliche Studien, A. Th. Khoury, L. Hagemann (Hrsg.), Echter Verlag,Würzburg 199370 nach dem islamischen Recht werden in einem Land, das mit Gewalt von den Juden oderChristen erobert wird, die Kirchen bzw. Synagogen und Gebetshäuser in dem Zustand belassen,wie sie während des Krieges sind. Sie dürfen später von den Juden bzw. Christen nichtausgebessert werden.Kommt es hingegen zu einem Friedensvertrag, und das jüdische od. christliche Gebiet wirdfriedlich in den islamischen Staat integriert bzw. autonom durch die Zahlung der Dschizya(siehe Kap.3) an ihn angegliedert, gehören die Kirchen ganz normal der christlichen Gemeinschaftund sie dürfen auch später ausgebessert werden. Dies ist ein Ansporn für die Juden bzw.Christen, es nicht zu einem Krieg kommen zu lassen.Eine Ausnahme zum ersteren Fall, d.h. wenn die Musl<strong>im</strong>e das Land gewaltsam einnehmen,bildet der Fall, dass der musl<strong>im</strong>ische Befehlshaber sie unter Schutz stellt. Dann gilt für sie dasgleiche wie für den zweiten Fall. Diese Ausnahme wurde <strong>im</strong> Fall von der Einnahme Konstantinopelspraktiziert. Er hatte zuvor den Byzantinern angeboten, friedlich die Stadt an das osmanische<strong>Reich</strong> anzugliedern, was jedoch der byzantinische Kaiser abgelehnt hatte.Der Beweis für die islamische Rechtmäßigkeit der erwähnten Vorgehensweise findet sich indem klassischen Werk „Futuh al-Buldan“ von Al-Baladhiri.71 siehe auch die Memoiren der Tochter von Sultan Abdulhamid „Mein Vater, Sultan Abdulhamid“und Harb, Muhammad: „Sultan Abdulhamid“.Manchmal wird fälschlicherweise behauptet, dass die Aya Sofia Moschee unrechtmäßig vonden Musl<strong>im</strong>en angeeignet wurde.Nachdem Muhammad al-Fatih Konstantinopel eingenommen hatte und die Kirchen unter seinenSchutz gestellt hatte, wollte er das Gemeinschaftsgebet und das Freitagsgebet mit denMusl<strong>im</strong>en verrichten, es fand sich aber kein geeigneter Platz, worauf er mit den Christenverhandelte und die Basilika Aya Sofia kaufte. Weil er es eilig hatte, das Gebet dort zu verrichten,ließ er die Ikonen lediglich bedecken und ließ die Schriftzüge „Allah“, „Muhammad“,„Abu Bakr“, „<strong>Omar</strong>“, „Uthman“ und „Ali“ befestigen.Ebenso trifft es auf alle Moscheen in der Türkei zu, dass sie nicht unrechtmäßig von den Musl<strong>im</strong>enangeeignet wurden. Eindrucksvoll kann man dies an einer Moschee in Bursa sehen, diemitten <strong>im</strong> Gebetsraum ein gegen den H<strong>im</strong>mel offenen Wasserteich hat, welcher die Gebetsreihenunterbricht. Das Gehe<strong>im</strong>nis dieses Teichs ist folgendes: Der Boden der Moschee wurde54

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