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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Osmanische <strong>Reich</strong>sintegration3.4.1.1.2 PflichtenAls Gegenleistung für die aufgezeigten Rechte bestehen für die Ahlu-Dh<strong>im</strong>ma auch einige Pflichten, welche in drei Punkten zusammengefasstwerden können:1. Finanzielle Verpflichtungen:(a) die Dschizya(b) der Kharadsch 160(c) die Handelssteuer 1612. Die Verpflichtung, sich an den Teil der islamischen Verfassungbzw. Gesetzgebung zu halten, der die weltlichen Bereiche regelt.3. Die Pflicht, die islamischen Riten zu respektieren und die Gefühleder Musl<strong>im</strong>e nicht zu verletzen.Zu 1. (a):Der Begriff „dschizya“ hat seine Wurzel in dem arabischen Wort„dschaza“, was gleichbedeutend ist mit „wettmachen“ 162 , also „etwasgeben, das man schuldig ist als Ausgleich für etwas, das einemgegeben worden ist“.Die Dschizya ist nicht nur als eine finanzielle Gegenleistung desDh<strong>im</strong>mi für die Rechte, die er durch den Dh<strong>im</strong>ma-Vertrag erhält,zu sehen. Sie zu zahlen, bedeutete auch, von der Militärpflichtbefreit zu werden. Außerdem gilt sie als ein finanzieller Beitrag zurDeckung der Kriegskosten.160 Kharadsch und Handelssteuer sind auch von Musl<strong>im</strong>en zu entrichten. Kharadsch entsprichtder heutigen Grundbesitzsteuer.161 Siehe vorige Anm.162 Hans Wehr: Arabisches Wörterbuch, a.a.O., S.111118

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