13.07.2015 Aufrufe

Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Multireligiöse <strong>Gesellschaft</strong> und Integration <strong>im</strong> <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong>dividuellen Charakters, eine konstituierende Funktion haben, da ein Individuumohne Gruppenzugehörigkeit erfahrungsgemäß leicht „absorbiert"werden kann.3.4.1.3 Geographische Integrität der Dh<strong>im</strong>mi-GemeindeKreiser hat in seinem Werk „Zur inneren Gliederung der osmanischenStadt" durchaus jene Kriterien umrissen, die einen berechtigen, von derosmanischen Stadt sprechen zu können, einer Stadt, die „physiognomischund funktionell wohl absetzbar von ihren byzantinischen undseldschukischen Vorläufern, einen Sonderfall der Islam-Stadtbildend" 194 betrachtet werden kann.Zusätzlich ist es sinnvoll, den Begriff der mahalle (Pl. mahallat) miteinzubringen. Im <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong> des 16. Jahrhunderts waren diemahalle eventuell mit Stadtvierteln gleichzusetzen.„Es widerspräche jeder historischen Vernunft, bei den Osmanen einstädtebauliches Konzept für vorgegeben annehmen zu wollen: die „mahalle“hat sich entwickelt", so Binswanger.Die einzelnen Stufen dieser Entwicklung sollen hier jedoch nicht aufgezeigtwerden.In den Dh<strong>im</strong>ma-Verträgen selbst sind jedoch keine Best<strong>im</strong>mungen enthalten,ob den Dh<strong>im</strong>mis eigene Viertel zugewiesen werden sollten.Nach Abu Yusuf, einem der bedeutendsten Schüler Abu Hanifas 195 , soBinswanger, sei es den Dh<strong>im</strong>mis gestattet, sich in musl<strong>im</strong>ischen Städtenanzusiedeln, „weil sie sich hierdurch eine genauere Vorstellungvom Islam machen und folglich zur Konversion bewegt werdenkönnen." 196194 K. Kreiser: Zur inneren Gliederung der osmanischen Stadt, in: ZDMG Supplement II, veröffentlicht1974, S.198; in: K. Binswanger, a.a.O., S 42195 Abu Hanifa war der Begründer der hanafitischen Rechtsschule196 K. Binswanger, ebenda, S. 44133

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!