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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Multireligiöse <strong>Gesellschaft</strong> und Integration <strong>im</strong> <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong>Die fuqaha unterscheiden nun bezüglich der Relevanz dieser Fälle zwischen:a.Der Dh<strong>im</strong>ma-Vertrag gilt vollrechtlich als aufgelöst beiVerletzung einem (oder aller) dieser Punkte, undb.Auflösung erfolgt nur, wenn die Best<strong>im</strong>mung ausdrücklich in den(konkreten) Vertrag aufgenommen wurde.Was leisteten die Dh<strong>im</strong>ma-Best<strong>im</strong>mungen aber nun konkret, also <strong>im</strong>alltäglichen Geschehen, für die Integration der Dh<strong>im</strong>mis oder wie sahihre Praxis aus? Natürlich kann nicht der Anspruch erhoben werden,ein vollständiges Abbild der Wirklichkeit zu erzielen; denn das hiervorliegende Geschriebene kann, auch wenn das sprachliche Elementdie Grundzüge der Problematik erfassen könnte, die Ganzheitlichkeitdes Geschehenen nicht <strong>im</strong> entferntesten veranschaulichen. Von daherwird versucht, das Augenmerk auf integrative (oder eventuell auch ausgrenzende)Züge zu richten.Konstituierende Faktoren der Dh<strong>im</strong>mi-Gemeinschaften sollten <strong>im</strong>folgenden nicht mehr <strong>im</strong> politischen (das soll heißen: <strong>im</strong> staatlichen, legislativen)Bereich ihren Schwerpunkt haben, sondern nur noch <strong>im</strong>geographischen, <strong>im</strong> religiös-kultischen und <strong>im</strong> sozialen Bereich, unterEinschluss der Eigengerichtsbarkeit als Teil der internen Souveränität.Wurde der Dh<strong>im</strong>mi bisher eher in seiner Eigenschaft als Individuumwahrgenommen, so sollte die Betrachtung nun auf seine Gruppenzugehörigkeit,also auf ihn als Teil eines Kollektivs, gerichtet werden. DasKollektiv kann, wie schon andernorts festgestellt, nicht als pauschalesKriterium gelten, da <strong>im</strong> wirklichen Leben die Menschen eben nicht geordnet,voneinander isoliert, getrennt waren, sondern es durchaus Personengab, die sowohl dem einen als auch dem anderen Kollektiv zugehörigwaren und die sogenannte Mittlerrollen einnahmen.Zunächst werden einige für die Themenstellung interessante Faktorenuntersucht, die exemplarisch die geleistete Integration der Dh<strong>im</strong>misdurch die Dh<strong>im</strong>ma hinsichtlich ihrer sozialen Umwelt und Lebensbedingungenbeinhalten.131

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