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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Die Öffnung Konstantinopels für den IslamDie Anweisung zum Kampf ist hier <strong>im</strong> Zusammenhang mit den inKap.2 geschilderten Umständen zu sehen. D.h. es kommt erst zumKampf, nachdem die Nichtmusl<strong>im</strong>e, die ja durchaus auch z.B. Christenoder Juden sein können, damit angefangen haben, gegen den Islam unddie Musl<strong>im</strong>e zu kämpfen. Wenn dann die Musl<strong>im</strong>e ihrerseits eineKriegserklärung machen, so wird der Kampf natürlicherweise erstdann aufhören, wenn sich die Nichtmusl<strong>im</strong>e unterwerfen bzw. einendauerhaften Friedensvertrag mit den Musl<strong>im</strong>en eingehen. Dieser dauerhafteFriedensvertrag ist der Dh<strong>im</strong>ma-Vertrag, in dem die Dschizyadas hervorstechendste Merkmal ist. Ergänzend sollte erwähnt werden,dass es rechtmäßig und auch in der Geschichte vorgekommen ist 124 ,dass es zu einem Friedensvertrag kommt, ohne dass dabei die Dschizyavon den Nichtmusl<strong>im</strong>en bezahlt werden muss, solange zwei Bedingungenerfüllt sind: Erstens, dass die Nichtmusl<strong>im</strong>e keinen anderenFeind der Musl<strong>im</strong>e gegen die Musl<strong>im</strong>e unterstützen und zweitens, dasssie nicht versuchen, die Menschen vom Islam abzubringen. 125124 Siehe Maulawi, Feisal: „Die Prinzipien der Scharia, auf denen die Beziehungen zwischenMusl<strong>im</strong>en und Nichtmusl<strong>im</strong>en gegründet sind“, Kapitel 5125 Hier nur zwei geschichtliche Beispiele aus Maulawi, Feisal: „Die Prinzipien der Scharia,auf denen die Beziehungen zwischen Musl<strong>im</strong>en und Nichtmusl<strong>im</strong>en gegründet sind“:- In der Zeit, als Amr Ibn al-As Befehlshaber in Ägypten war, belagerten die Musl<strong>im</strong>e Nubienin Ägypten. Sie konnten es jedoch aufgrund der großen Schützenfertigkeit seiner Einwohnernicht einnehmen. Dieser Widerstand dauerte an, bis Abdullah Ibn Abu Sarah Statthalter vonÄgypten wurde, welchen die Bewohner Nubiens um einen Frieden und um Aufname von gutenBeziehungen baten. Er willigte ein, ohne eine Dschizya zu verlangen. Im Vertrag, der eingegangenwurde, wurde festgelegt, daß die Nubier jährlich 300 Stück Vieh den Musl<strong>im</strong>en abgebensollten. Als Gegenleistung sollten die Musl<strong>im</strong>e ihnen Lebensmittel <strong>im</strong> gleichen Wert abgeben.Ibn Lahi'a sagte: "Uthman wie auch die Statthalter und Befehlshaber nach seinem Tod unterschriebendiesen Vertrag und Umar Ibn Abdulaziz bestätigte diesen Vertrag." Dieser Vertragentsprach einem gegenseitigen Handelsabkommen. Er wurde jedes Jahr offen oder <strong>im</strong> Gehe<strong>im</strong>enverlängert, als die Geschenke ausgetauscht wurden. Es kam so, dass beide Seiten mehrals das Vereinbarte als Geschenk zu übergeben pflegten. Dieser Vertrag war mehr als 600 Jahrelang gültig. Er wurde erst unter der fat<strong>im</strong>idischen Herrschaft in Ägypten beendet. Zunächstwar der Grund des Vertrages der, dass die Musl<strong>im</strong>e nicht in der Lage waren, Nubien zu erobern.Jedoch zeigt dessen andauernde Verlängerung, obwohl die Musl<strong>im</strong>e längst eine ausreichendeStärke erreicht hatten, um Nubien zu erobern, dass sie einen solchen Vertrag für rechtmäßighielten, und dass sie die Überzeugung hatten, dass es möglich ist, dass ein Friedensabkommenzwischen Musl<strong>im</strong>en und Nichtmusl<strong>im</strong>en zustandekommt, ohne dass dabei unbedingtdie Dschizya gefordert werden muß, wenn die Nichtmusl<strong>im</strong>e sich daran halten, nicht die98

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