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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Osmanische <strong>Reich</strong>sintegrationGottes, Seines Gesandten (s.) und des Islam nicht bewahrt, sondern missachtet."1465. Alters-, Sozial- und PflegeversicherungDer Dh<strong>im</strong>ma-Vertrag legt fest, dass ein Dh<strong>im</strong>mi automatisch von der Staatskasseversorgt wird <strong>im</strong> Falle von Armut, zu hohem Alter oder Arbeitsunfähigkeit.Khalid ibn Walid, der musl<strong>im</strong>ische Heerführer Mitte des 7. Jahrhundertsschrieb in den Dh<strong>im</strong>ma-Vertrag, welcher mit den christlichen Bewohnernvon Hira <strong>im</strong> Irak geschlossen wurde, folgendes:„... Folgende Dh<strong>im</strong>mis sind von der Dschizya befreit, und sie und ihre Familienwerden aus der musl<strong>im</strong>ischen Staatskasse versorgt, solange sie sich innerhalbdes islamischen Staates [wörtl.: Land des Islam] aufhalten:- ein arbeitsunfähiger Greis- jemand, der von Schicksalsschlägen he<strong>im</strong>gesucht wurde- jemand, der reich war, aber verarmt ist und auf dem Schulden lasten,und dem man Almosen gibt." 147Der zweite Kalif des Islam, Umar (<strong>Omar</strong>), soll laut Abu Yusuf einen altenjüdischen Mann vor den Leuten betteln gesehen haben. „Er (<strong>Omar</strong>) erfuhr,dass ihn dessen Alter und die Bedürftigkeit dazu trieben. Da nahm er ihn undging mit ihm zur musl<strong>im</strong>ischen Staatskasse und befahl daraufhin, dass manihn und seinesgleichen ausreichend versorgen solle. Er soll dabei folgendenSatz gesagt haben: „Wir haben uns nicht gerecht zu ihm verhalten, da wir vonihm die Dschizya nahmen, solange er ein junger Mann war und ihn nun fallenlassen und nicht unterstützen, da er nun ein alter und arbeitsunfähiger Manngeworden ist." 1486. Bekenntnisfreiheit und Recht auf freie ReligionsausübungDie Religionsfreiheit und das Recht auf freie Religionsausübung sind festerBestandteil des islamischen Rechts, der Schari'a.Dieser Grundsatz leitet sich aus Vers 255 der Sure 2 des Koran ab, in dem esheißt:146 Vgl.: S. Mourad, a.a.O., S. 70147 vgl.: Abu Yusuf: Al-Kharadsch148 ebenda112

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