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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Die Öffnung Konstantinopels für den IslamBei dieser Gelegenheit legte Muhammad (s.) den Musl<strong>im</strong>en ans Herz,jenen Menschen so zu begegnen wie auch den Juden und den Christen117 .Das Vorgehen der ersten Kalifen der umma islamiyya 118 in der Zeit ab632 lässt erkennen, dass sie die Anweisung des Propheten hinsichtlichder Anhänger Zarathustras, die zu damaliger Zeit vorwiegend <strong>im</strong>Persischen <strong>Reich</strong> verbreitet waren, als Richtschnur für den Umgang mitjeglichen Andersgläubigen verstanden haben.Aus diesem Hintergrund heraus, der natürlich nur einen Bruchteil zumVerständnis der Problematik darstellt, kann ein angemessenes Nachvollziehenum den Status der Dh<strong>im</strong>mis, der Nichtmusl<strong>im</strong>e in einem islamischenStaatssystem, erleichtert werden. Das islamische Rechtssystem(die Schari'a), das die Dh<strong>im</strong>ma-Frage angegangen ist, basierthauptsächlich auf Koran und Sunna.Es muss jedoch beachtet werden, dass der Koran, der <strong>im</strong> Grunde genommenein Buch der religiösen Rechtleitung ist, sich nicht so ohneweiteres als Handbuch für das Studium der Rechtswissenschaftverwenden lässt, ohne die Sunna, die Überlieferungen der Aussprücheund Taten des Propheten zu beachten.Der Koran ruft zum rechten Glauben auf und wendet sich an das Herzdes Menschen. Gleichzeitig legt er zusammen mit der Sunna die Richtliniendes islamischen Rechts fest.So finden sich zum Beispiel <strong>im</strong> Bereich des Familienrechts siebzigAnweisungen <strong>im</strong> Koran. Weitere siebzig finden sich <strong>im</strong> Zivilrecht,wobei das Strafrecht nur dreißig, Rechtsprechung und Verfahrensregelndreizehn, Verfassungsrecht zehn, das Recht über internationale Beziehungenfünfundzwanzig und die Wirtschafts- und Finanzordnung zehnAnordnungen enthalten. 119117 wörtl.: „Laßt uns ihnen so begegnen wie den ahlu-l-kitab"; vgl. Abu Yusuf: Al-Kharaj, S.130 f.118 islamische Glaubensgemeinschaft (alle Musl<strong>im</strong>e)119 vgl. Abd al-Wahhab Khallaf: Um Usul al-Fiqh (in arabischer Sprache erhältlich), 7. Aufl.,Kairo 1956, S. 34 f.90

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