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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Osmanische <strong>Reich</strong>sintegrationDie Folge musste zwangsläufig sein, den Nichtmusl<strong>im</strong>en in best<strong>im</strong>mtenBereichen Autonomie zu gewähren, nämlich in den Bereichen, indenen der individuelle Charakter gegenüber dem gesellschaftlichenüberwiegt bzw. in denen es keine religiöse Übereinst<strong>im</strong>mung gibt.Zu 2. (In welcher Form äußert sich diese Autonomie?):Vorab sollte ein für die Thematik wichtiger Begriff mit eingebrachtwerden: der hadd. Das Wort hadd (Pl. hudud) bedeutet lexikalisch 216„Grenze“, „äußerste Grenze“, „Ende“, „Endpunkt“, „Rand“, „Kante“,„göttliche Verordnung“, „Satzung“ u.a.Der hadd bildete nicht nur die eine wichtige Grundlage für das persönlicheVerhalten in der osmanischen <strong>Gesellschaft</strong> unter den Musl<strong>im</strong>en,sondern auch weitgehend unter den Nichtmusl<strong>im</strong>en.„Das individuelle Verhalten in der osmanischen <strong>Gesellschaft</strong> war engan die Vorstellung von einem persönlichen hadd, einer „äußeren Grenze“gebunden, die durch eine Reihe von Faktoren - Familie, Position,Klasse und Rang - definiert war. Innerhalb dieses hadd stand es demOsmanen weitgehend frei, sich so zu verhalten, wie es ihm gefiel, mitkeinen anderen Beschränkungen als denen, die das traditionelle osmanischeVerhalten vorschrieb.Über sein hadd hinausgehen konnte er jedoch nicht, es sei denn, er warbereit, das Risiko auf sich zu nehmen, den hadd eines anderen zuverletzen, ein Verhalten, das nicht nur als grob und ungebildet galt,sondern als [ein] Vergehen,[...][... und] dass jeder Beamte innerhalb seines eigenen Amtsbereichesautonom und so gut wie unabhängig war und, dass ihm selbst höchsteWürdenträger nicht in seine Amtsführung hineinreden konnten, solangeer nicht die Grenzen seines hadd überschritt.“ 217216 vgl.: Hans Wehr: Arabisches Wörterbuch, a.a.O., S. 144217 vgl.: Fischer Weltgeschichte: Der Islam II, S. 98144

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