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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Multireligiöse <strong>Gesellschaft</strong> und Integration <strong>im</strong> <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong>wurde, so sieht Faroqhi die Vermittlertätigkeit <strong>im</strong> kulturellen Bereichnoch intensiver praktiziert.Doch <strong>im</strong> folgenden sollte die Osmanische <strong>Reich</strong>sintegrationspolitikvon staatlicher Seite aus betrachtet werden, auch wenn staatliche Verordnungenmit der Praxis <strong>im</strong> Alltag nicht <strong>im</strong>mer Hand in Hand gehen.Da es sinnvoll ist, aufgrund der umfangreichen Thematik <strong>im</strong> folgendeneine Auswahl zu treffen, soll sich die Frage der <strong>Reich</strong>sintegration aufdie Nichtmusl<strong>im</strong>e <strong>im</strong> <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong>, vorwiegend Juden undChristen, beschränken.Vorab erfolgen allgemeine Anmerkungen bezüglich Religion und Nationalitätaus islamischer Sicht.1.1.1 Das Verhältnis zwischen Religion und Staat <strong>im</strong> IslamDer Islam versteht die Religion als den Bereich <strong>im</strong> Leben des Menschen,in dem bewusst Verantwortung angestrebt und getragen wird.Aufrichtiger Iman an Gott bedeutet, dass man sich grundsätzlich inallen Lebensbereichen an Seine Gebote hält.„Gib Gott, was Gottes ist, und dem Kaiser, was des Kaisers ist" ist eineAuffassung, die dem Musl<strong>im</strong> völlig fremd ist, denn sie würde nämlichlaut Ramadan 105 besagen: „Gehorsam Gott gegenüber unterliegt dem,was der Kaiser fordert.“Beide Aussprüche würden eine Begrenzung der Machtbefugnis Gottesund eine nur bedingte Befolgung Seiner Gebote bedeuten, so Ramadan.Im Koran heißt es unmissverständlich: „Sprich: Mein Gebet und mein105 S. Ramadan: Das islamische Recht: Theorie und Praxis, Harrassowitz (Hrsg.), Wiesbaden1979, S. 10485

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