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Multireligiöse Gesellschaft im Osmanischen Reich - Masjid Omar ...

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Multireligiöse <strong>Gesellschaft</strong> und Integration <strong>im</strong> <strong>Osmanischen</strong> <strong>Reich</strong>Einige dieser Vorschriften können allerdings auf mehrere Bereiche desRechts angewendet werden.Be<strong>im</strong> überwiegenden Inhalt des Koran diesbezüglich handelt es sichallerdings um eine Zusammenfassung göttlicher Ermahnungen undethischer Prinzipien, die ihre Logik nicht nur <strong>im</strong> gesellschaftlichenAspekt, sondern <strong>im</strong> Hinblick auf rechtschaffenes Verhalten und das Erreichender Zufriedenheit des Schöpfers erhalten.Der Islam fordert aber nicht nur eine Verallgemeinerung, sondern siehtdie Errichtung eines Staates als unabdingbar, in dem alle Lebensbereicheso zu gestalten sind, dass ein friedliches und gerechtes Zusammenlebengewährleistet wird.Wie also lassen sich die genannten, allgemein gefaßten Vorschriftenund Prinzipien in die Praxis eines Staates umsetzen?Und wie sieht dann der Status jener Bewohner aus, die sich der Ideologiedieses Staates nicht anschließen?Sind sie als Fremde oder gleichberechtigte Bürger zu betrachten undwas wären dann die Folgen einer derartigen Handhabung?3.2 Die Dh<strong>im</strong>ma-Frage in Koran und SunnaIn einem islamischen Staat werden die Nichtmusl<strong>im</strong>e in zwei Kategorieneingeteilt:1. Jene, die sich innerhalb der Landesgrenzen eines islamischen Staatesniederlassen und deren Rechtsstellung auf der Grundlage einerArt von gesellschaftlich-politischem Vertrag festgelegt ist. Ein solcherVertrag wird aqd al-dh<strong>im</strong>ma genannt. Wörtlich heißt dieserAusdruck soviel wie „ein Vertrag, dessen Einhaltung Gewissenspflichtder Gemeinschaft ist“. Ist ein solcher Vertrag zum Ab-91

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