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12 Jahre Ostzusammenarbeit - Evaluation 2003/4 - Band 2 - DEZA

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3. Zu den spezifischen Empfehlungen an das SECO<br />

Empfehlung 16 (Paragraph eins, Seite VI des Expertenberichts): Es wird empfohlen, dass<br />

das SECO die laufenden Programme fortsetzt und dabei die ganze Breite des Instrumentariums,<br />

inkl. der Regelung der Handelsbeziehungen, gezielt einsetzt. Es wird erwartet, dass<br />

das Instrument der Finanzierungszuschüsse sich besonders in Südosteuropa und den GUS-<br />

Staaten mit dessen Stärken der schnellen Wirksamkeit und der hohen Sichtbarkeit weiterhin<br />

bewähren kann und auch entsprechend genutzt werden soll. Die Zahlungsbilanzhilfe, Investitionsförderung<br />

und Handelsförderung mit ihrer Flexibilität und die Regelung der Handelsbeziehungen<br />

mit ihrer wichtigen Leitplankenfunktion können grundsätzlich in allen Ländern gewinnbringend<br />

zur Privatsektorförderung eingesetzt werden, und sehr im Interesse der<br />

Schweiz wie auch des jeweiligen Partnerlandes stehen.<br />

Das SECO unterstützt diese Empfehlung weitestgehend, da sie exakt der im Rahmen der<br />

Strategie 2006 definierten operationellen Leitlinien entspricht. Lediglich in Bezug auf den<br />

künftigen Stellenwert der Zahlungsbilanzhilfe bzw. Budgethilfe muss eine Einschränkung insofern<br />

gemacht werden, als ein pro-aktiver Einsatz dieses Instruments im Rahmen der <strong>Ostzusammenarbeit</strong><br />

mindestens vorläufig nicht opportun ist. Die Bedingungen, welche Budgethilfen<br />

des SECO rechtfertigen, sind im Kontext der Transition nur beschränkt erfüllt und sehr<br />

situationsabhängig. Grundsätzlich sind es die Weltbank und der Internationale Währungsfonds,<br />

welche im Rahmen der Transitionsunterstützung mit diesem Instrument operieren sollten.<br />

Möglichkeit für das SECO, die Budgethilfe verstärkt einzusetzen, bestehen in den ärmsten<br />

der prioritären Partnerländer, die sich – wie etwa Kirgisistan – zudem zu einem Poverty<br />

Reduction Strategy Prozess verpflichtet haben. Allerdings gilt auch in diesem Fall, dass eine<br />

seriöse Begleitung von Budgethilfen (namentlich in der Form eines Politikdialogs mit der<br />

Partnerregierung) sehr aufwändig ist und uns die beschränkten Kapazitäten zwingen, mit<br />

dieser Art der Unterstützung sehr zurückhaltend zu sein. Hinzu kommt, dass makroökonomische<br />

Massnahmen für Transitionsländern keineswegs zwingend Finanzmittel im<br />

Umfang einer Zahlungsbilanz- oder Budgethilfe erfordern. In vielen Fällen sind substantielle<br />

Ausbildungsprogramme oder technische Assistenz und Beratung ebenso effektiv und zielführend.<br />

Empfehlung 17 (Paragraph sieben, Seite VI des Expertenberichts): Ein Überdenken der Co-<br />

Finanzierungen via internationale Finanzinstitute ist angezeigt. Gemäss dem Verständnis der<br />

Bilanz geht es dabei um: (a) einen gezielteren Einsatz, verbunden eventuell mit einer volumenmässigen<br />

Reduktion zugunsten der Parallel-Finanzierungen, (b) eine vermehrte Einbringung<br />

der Eigeninteressen des SECO bei der Aushandlung der einschlägigen Abkommen mit<br />

den internationalen Finanzinstituten, (c) eine Stärkung der Rolle des SECO bei der Durchführung<br />

(auf der Ebene der “Steering Committees“), (d) die Verbesserung der Information<br />

und des Projekt-Monitoring zuhanden des Co-Finanzierers und (e) die Mitsprache und direkte<br />

Partizipation bei Projektevaluationen (um insbesondere am Lerneffekt stärker zu partizipieren).<br />

Es wird empfohlen, selektiver zu entscheiden, in welchen Fällen die schweizerischen<br />

Zielsetzungen im Sektordialog via die Multilateralen genügend berücksichtigt sind, beziehungsweise<br />

eingebracht werden können oder wo ein bilaterales Vorgehen erfolgsversprechender<br />

ist.<br />

Das SECO unterstützt die grundsätzliche Stossrichtung der Empfehlung. Gleichzeitig gilt es<br />

zu Bedenken, dass sich das SECO bereits heute nur dann für eine Co-Finanzierung ausspricht,<br />

wenn Gewissheit besteht, dass es sich unter den gegebenen Umständen um die optimalste<br />

Lösung handelt. Im Vordergrund steht dabei stets das Bestreben, in der bestmöglichen<br />

Weise den spezifischen Bedürfnissen der Partner zu entsprechen. So konnte etwa mit<br />

den Co-Finanzierungen der Strukturanpassungskredite für Serbien und Montenegro, Kirgisistan<br />

und Tadschikistan an führender Stelle mitgeholfen werden, diesen Ländern der Bretton<br />

Woods-Stimmrechtsgruppe den Zugang zu den Krediten und Geldern von Weltbank und<br />

IWF sowie anderer Geber zu erleichtern. Zum anderen war angesichts der äusserst schwie-

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