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12 Jahre Ostzusammenarbeit - Evaluation 2003/4 - Band 2 - DEZA

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Die Grundsätze der Zusammenarbeit entsprechen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit.<br />

Diese ergeben sich insbesondere aus der Berücksichtigung anderer als der für<br />

die Osthilfe formulierten Ziele der Schweiz. In diesem Sinne stellen die Grundsätze sicher,<br />

dass der Mitteleinsatz für die Zusammenarbeit mit den Ostländern in einer verhältnismässigen<br />

Weise erfolgt. Die Grundsätze im Einzelnen gemäss dem BB 95 sind in Tabelle 2 aufgeführt.<br />

Grundsätze Quelle<br />

G1: Teil der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere durch eigenes sicherheits- und stabilitätspolitisches<br />

Interesse an Überwindung und Vermeidung von w irtschaftlichen und sozialen<br />

Gegensätzen, ökologischen Katastrophen, Nationalismen, regionalen Konflikten und Krisen s owie<br />

unkontrollierten Bevölkerungswanderungen<br />

G2: Solidarische Mitverantwortung, insbesondere durch Teilnahme an internationaler Zusammenarbeit,<br />

Beitrag zum Gelingen der Reformen in Osteuropa und zum Aufbau Gesamteuropa s,<br />

Übernahme von einem Teil der gesamteuropäischen Verantwortung zur Überbrückung des wir tschaftlichen<br />

Grabens zwischen West und Ost<br />

G3: Berücksichtigung der Verhältnisse in den Partnerländern, insbesondere in geographischer,<br />

sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht<br />

G4: Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung in den Partnerländern , insbesondere<br />

der Bevölkerung, welcher die Massnahmen letztlich zugute kommen<br />

G5: Ergänzung eigener Anstrengungen der Partner , insbesondere indem schweizerischer Beitrag<br />

als Hilfe zur Selbsthilfe und als Katalysator wirkend, hauptsächlicher Anteil zur Verwir klichung<br />

grundsätzlich vom Partner kommend, schweizerischer Beitrag wenn immer möglich finanziell<br />

mitgetragen von den unmittelbaren Nutzniessern und den sonst am Erfolg Interessierten, Wille<br />

der jeweiligen Regierung vorhanden, Reformen durchzuführen, als V oraussetzung, Verantwortung<br />

für den Reformprozess bei den jeweiligen Ländern, Unterstützung in der Regel nur auf B egehren,<br />

aktive Mitwirkung des Landes und der betroffenen Bevölkerung, Einfügung in Aktionen,<br />

welche vom Partner in eigener Verantwortung durchgeführt werden, Definition der schweizerischen<br />

Unterstützung gemeinsam mit den Verantwortlichen der jeweiligen Länder<br />

G6: Koordination mit den Anstrengungen der Partner , insbesondere mit dem Partner und dessen<br />

eigenen Anstrengungen<br />

G7: Koordination mit den gleichgerichteten Leistungen anderer Herkunft , insbesondere mit<br />

anderen öffentlichen oder privaten, schweizerischen oder ausländischen Quellen, inklusive i nternationalen<br />

Organisationen mit Unterstützungspr ogrammen in Osteuropa<br />

Tabelle 2: Grundsätze der Zusammenarbeit<br />

10<br />

BB 95,<br />

Art. 3,<br />

Abs. 1<br />

BB 95,<br />

Art. 3,<br />

Abs. 1<br />

BB 95,<br />

Art. 3,<br />

Abs. 2<br />

BB 95,<br />

Art. 3,<br />

Abs. 2<br />

BB 95,<br />

Art. 3,<br />

Abs. 3<br />

BB 95,<br />

Art. 5<br />

BB 95,<br />

Art. 5<br />

3.4.2 Perspektive: Kernaufgaben der Transition gemäss Transitionsanalyse<br />

Eine spezifische Anpassung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas an die Anforderungen,<br />

welche sich aus dem Transitionsprozess ergeben, wird bereits mit den im BB 95<br />

festgelegten Grundsätzen G3 (Berücksichtigung der Verhältnisse in den Partnerländern) und<br />

G4 (Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung in den Partnerländern) gefordert.<br />

Für eine angepasste Planung der Zusammenarbeit mit Osteuropa wären also idealerweise<br />

die spezifischen Transitionsanforderungen in den einzelnen Ländern und in den jeweiligen<br />

Zeitphasen im Voraus bekannt. Gemäss der Transitionsanalyse (<strong>2003</strong>) zeigt es sich aber,<br />

dass eine allgemeingültige Formulierung der Transitionsanforderungen selbst in der Retrospektive<br />

schwierig zu leisten ist. Hingegen hat diese Analyse Institutionen und Potentiale<br />

herausgeschält, deren Aufbau in der Transition insgesamt betrachtet im Mittelpunkt steht.<br />

Eine regional differenzierte und zeitlich dynamische Formulierung der Transitionsanforderungen<br />

wäre wohl nur in einem sektorspezifischen Ansatz zu erreichen, wie er beispielsweise<br />

im EBRD-Bericht Transition Impact Retrospective (2001) und dem entsprechenden Companion<br />

Paper (2001) angegangen wurde.

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