12 Jahre Ostzusammenarbeit - Evaluation 2003/4 - Band 2 - DEZA
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Die Grundsätze der Zusammenarbeit entsprechen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit.<br />
Diese ergeben sich insbesondere aus der Berücksichtigung anderer als der für<br />
die Osthilfe formulierten Ziele der Schweiz. In diesem Sinne stellen die Grundsätze sicher,<br />
dass der Mitteleinsatz für die Zusammenarbeit mit den Ostländern in einer verhältnismässigen<br />
Weise erfolgt. Die Grundsätze im Einzelnen gemäss dem BB 95 sind in Tabelle 2 aufgeführt.<br />
Grundsätze Quelle<br />
G1: Teil der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere durch eigenes sicherheits- und stabilitätspolitisches<br />
Interesse an Überwindung und Vermeidung von w irtschaftlichen und sozialen<br />
Gegensätzen, ökologischen Katastrophen, Nationalismen, regionalen Konflikten und Krisen s owie<br />
unkontrollierten Bevölkerungswanderungen<br />
G2: Solidarische Mitverantwortung, insbesondere durch Teilnahme an internationaler Zusammenarbeit,<br />
Beitrag zum Gelingen der Reformen in Osteuropa und zum Aufbau Gesamteuropa s,<br />
Übernahme von einem Teil der gesamteuropäischen Verantwortung zur Überbrückung des wir tschaftlichen<br />
Grabens zwischen West und Ost<br />
G3: Berücksichtigung der Verhältnisse in den Partnerländern, insbesondere in geographischer,<br />
sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht<br />
G4: Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung in den Partnerländern , insbesondere<br />
der Bevölkerung, welcher die Massnahmen letztlich zugute kommen<br />
G5: Ergänzung eigener Anstrengungen der Partner , insbesondere indem schweizerischer Beitrag<br />
als Hilfe zur Selbsthilfe und als Katalysator wirkend, hauptsächlicher Anteil zur Verwir klichung<br />
grundsätzlich vom Partner kommend, schweizerischer Beitrag wenn immer möglich finanziell<br />
mitgetragen von den unmittelbaren Nutzniessern und den sonst am Erfolg Interessierten, Wille<br />
der jeweiligen Regierung vorhanden, Reformen durchzuführen, als V oraussetzung, Verantwortung<br />
für den Reformprozess bei den jeweiligen Ländern, Unterstützung in der Regel nur auf B egehren,<br />
aktive Mitwirkung des Landes und der betroffenen Bevölkerung, Einfügung in Aktionen,<br />
welche vom Partner in eigener Verantwortung durchgeführt werden, Definition der schweizerischen<br />
Unterstützung gemeinsam mit den Verantwortlichen der jeweiligen Länder<br />
G6: Koordination mit den Anstrengungen der Partner , insbesondere mit dem Partner und dessen<br />
eigenen Anstrengungen<br />
G7: Koordination mit den gleichgerichteten Leistungen anderer Herkunft , insbesondere mit<br />
anderen öffentlichen oder privaten, schweizerischen oder ausländischen Quellen, inklusive i nternationalen<br />
Organisationen mit Unterstützungspr ogrammen in Osteuropa<br />
Tabelle 2: Grundsätze der Zusammenarbeit<br />
10<br />
BB 95,<br />
Art. 3,<br />
Abs. 1<br />
BB 95,<br />
Art. 3,<br />
Abs. 1<br />
BB 95,<br />
Art. 3,<br />
Abs. 2<br />
BB 95,<br />
Art. 3,<br />
Abs. 2<br />
BB 95,<br />
Art. 3,<br />
Abs. 3<br />
BB 95,<br />
Art. 5<br />
BB 95,<br />
Art. 5<br />
3.4.2 Perspektive: Kernaufgaben der Transition gemäss Transitionsanalyse<br />
Eine spezifische Anpassung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas an die Anforderungen,<br />
welche sich aus dem Transitionsprozess ergeben, wird bereits mit den im BB 95<br />
festgelegten Grundsätzen G3 (Berücksichtigung der Verhältnisse in den Partnerländern) und<br />
G4 (Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung in den Partnerländern) gefordert.<br />
Für eine angepasste Planung der Zusammenarbeit mit Osteuropa wären also idealerweise<br />
die spezifischen Transitionsanforderungen in den einzelnen Ländern und in den jeweiligen<br />
Zeitphasen im Voraus bekannt. Gemäss der Transitionsanalyse (<strong>2003</strong>) zeigt es sich aber,<br />
dass eine allgemeingültige Formulierung der Transitionsanforderungen selbst in der Retrospektive<br />
schwierig zu leisten ist. Hingegen hat diese Analyse Institutionen und Potentiale<br />
herausgeschält, deren Aufbau in der Transition insgesamt betrachtet im Mittelpunkt steht.<br />
Eine regional differenzierte und zeitlich dynamische Formulierung der Transitionsanforderungen<br />
wäre wohl nur in einem sektorspezifischen Ansatz zu erreichen, wie er beispielsweise<br />
im EBRD-Bericht Transition Impact Retrospective (2001) und dem entsprechenden Companion<br />
Paper (2001) angegangen wurde.