12 Jahre Ostzusammenarbeit - Evaluation 2003/4 - Band 2 - DEZA
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2 Rückblick auf die <strong>Ostzusammenarbeit</strong> und den<br />
Transitionsprozess<br />
2.1 Rahmenkredite<br />
In der Folge der Umwälzungen in Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion, die zu Ende<br />
der 80-er <strong>Jahre</strong> des vorigen Jahrhunderts eine neue Ära der Beziehungen Ost-West eröffnete,<br />
verabschiedeten Bundesrat und Parlament insgesamt drei Rahmenkredite und einen Zusatzkredit<br />
von insgesamt 3.05 Mia. CHF zur Unterstützung des Transitionsprozesses:<br />
1989 der 1. Rahmenkredit von 250 Mio. CHF zur Finanzierung von Soforthilfemassnahmen,<br />
die schwergewichtig auf Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei ausgerichtet<br />
waren, wobei das mittelbare Interesse der Schweiz darin bestand, einen kontrollierten,<br />
die internationale Stabilität nicht gefährdenden Wandel in Richtung auf mehr politische,<br />
wirtschaftliche und gesellschaftliche Freiheiten, mehr Pluralismus, mehr Rechtstaat und<br />
Respektierung der Menschenrechte in Osteuropa zu unterstützen;<br />
1992 der 2. Rahmenkredit von 800 Mio. CHF zur Weiterführung der 1990 begonnenen<br />
Zusammenarbeit mit den oben genannten Staaten, mit der ausdrücklichen Absicht “den<br />
bereits erfolgten Wandel zu sichern“, und der expliziten Ausweitung der Zusammenarbeit<br />
auf die gesamte ost- und mitteleuropäische Region (insbesondere auf die baltischen<br />
Staaten und auf Südosteuropa);<br />
1992 der Zusatzkredit von 600 Mio CHF mit der ausdrücklichen Erweiterung der Zusammenarbeit<br />
auf die Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und Georgien;<br />
1998 der 3. Rahmenkredit von 900 Mio. CHF mit einer ausdrücklichen Verschiebung<br />
der geographischen Prioritäten und der Neuausrichtung auf Südosteuropa und Zentralasien.<br />
2001 der Zusatzkredit von 500 Mio. CHF mit der Verlängerung und Aufstockung des<br />
dritten Rahmenkredites.<br />
Als erkannt wurde, dass die Zusammenarbeit mit den Staaten des Ostens für eine längere<br />
Zeitspanne zu einem festen Bestandteil der schweizerischen Politik werden würde, wurden<br />
1995 mit dem allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss vom 24.3.1995 (BB-95) die Ziele der<br />
Osteuropapolitik anhand der zentralen Begriffe ’Rechtsstaatlichkeit’, ’Menschenrechte und<br />
Demokratisierung’ sowie ’nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung’, ’marktwirtschaftliche<br />
Grundsätze’ und ’Schutz der Umwelt’ präzisiert und festgeschrieben. Dieser bildet<br />
die Grundlage für die Zusammenarbeit schlechthin und damit für die Tätigkeit von seco und<br />
<strong>DEZA</strong> im Besonderen. Darüber hinaus wird in den verschiedenen Berichten zur Zusammenarbeit<br />
die Vision von Bundesrat und Parlament reflektiert.<br />
1995 inspizierte eine Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates die Zusammenarbeit<br />
mit Osteuropa. U.a. empfahl sie eine Auswertung und Rückkoppelung der Analysen auf die<br />
Vollzugsorganisation und auf die konzeptuellen und politischen Rahmenbedingungen aller<br />
Instrumente der Osteuropahilfe, und erweiterte die Betrachtungsweise explizit auf die Wirksamkeit<br />
und Nachhaltigkeit der Instrumente.<br />
2.2 Formen und Instrumente der Zusammenarbeit<br />
Der Bundesbeschluss von 1995 liess grundsätzlich jede Form von Zusammenarbeit zu, um<br />
damit auch mit Flexibilität auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Konkret aber signalisierte<br />
er die Technische und die Finanzielle Zusammenarbeit. Bei der letzteren handelt es<br />
sich dabei um die folgenden 4 Instrumente: (1) Finanzierungszuschüsse, (2) Investitionsför-<br />
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