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Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen

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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />

13.7 Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heyen</strong> in <strong>der</strong> Samtgemeinde Bodenwer<strong>der</strong><br />

(SGOAR Tillner)<br />

Von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heyen</strong> wurden bis zum 31. Dezember 1972 im kommunalen Bereich sowohl<br />

die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises als auch die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises<br />

kommunalrechtlich in voller Eigenverantwortung wahrgenommen.<br />

Mit Wirkung zum 01. Januar 1973 stellte <strong>der</strong> Nds. Landtag durch sein Gesetz vom 20. November<br />

1972 zur Neuglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n im Raum Holzminden die Weichen für die Gebiets- und<br />

Verwaltungsreform in Bodenwer<strong>der</strong> und Umgebung.<br />

Das zitierte Gesetz bestimmt in § 7 Abs. 5 folgendes:<br />

„Für den Fall, dass die nach den Absätzen 1 bis 4 gebildeten o<strong>der</strong> erweiterten<br />

<strong>Gemeinde</strong>n sowie die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Heyen</strong> und Pegestorf, die für die Bildung einer<br />

Samtgemeinde erfor<strong>der</strong>liche Hauptsatzung mit genehmigungsfähigem Inhalt nicht<br />

innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vereinbart und <strong>der</strong><br />

Aufsichtsbehörde vorgelegt haben, wird <strong>der</strong> Minister des Innern ermächtigt, sie<br />

durch Verordnung zu einer <strong>Gemeinde</strong> Bodenwer<strong>der</strong> zusammenzuschließen, die die<br />

Bezeichnung „Stadt“ führt.“<br />

Aus <strong>der</strong> zitierten Rechtslage folgt, dass seinerzeit die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heyen</strong> zum Zusammenschluss in<br />

einer Stadt Bodenwer<strong>der</strong> nur die Alternative hatte, sich für die Bildung einer Samtgemeinde zu<br />

entscheiden. Nur mit dieser Möglichkeit konnte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heyen</strong> in ihrer ursprünglichen Form<br />

erhalten bleiben.<br />

Nachdem die Stadt Bodenwer<strong>der</strong> und die <strong>Gemeinde</strong>n Halle, Hehlen, <strong>Heyen</strong>, Kirchbrak und<br />

Pegestorf die Bildung <strong>der</strong> Samtgemeinde Bodenwer<strong>der</strong> beschlossen hatten, trafen sie am 13., 20.<br />

und 26. Oktober 1972 zur organisatorischen Vorbereitung <strong>der</strong> Samtgemeinde eine Vereinbarung,<br />

in <strong>der</strong> u.a. folgendes geregelt war:<br />

Bis zur erstmaligen Wahl des Samtgemein<strong>der</strong>ates setzte sich <strong>der</strong> Übergangssamtgemein<strong>der</strong>at<br />

wie folgt zusammen:<br />

- aus 15 Ratsherren <strong>der</strong> erweiterten Stadt Bodenwer<strong>der</strong><br />

- aus 6 Ratsherren <strong>der</strong> erweiterten <strong>Gemeinde</strong> Hehlen<br />

- aus 5 Ratsherren <strong>der</strong> erweiterten <strong>Gemeinde</strong> Halle<br />

- aus 3 Ratsherren <strong>der</strong> erweiterten <strong>Gemeinde</strong> Kirchbrak<br />

- aus einem Ratsherrn <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heyen</strong><br />

- aus einem Ratsherrn <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Pegestorf<br />

Der Übergangssamtgemein<strong>der</strong>at hatte also 31 Mandatsinhaber.<br />

Mit <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Geschäfte des Samtgemeindedirektors bis zur Wahl des regulären<br />

Samtgemein<strong>der</strong>ates durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wurde <strong>der</strong> Stadtdirektor<br />

<strong>der</strong> Stadt Bodenwer<strong>der</strong>, Erich Hansmann, beauftragt.<br />

Am 13. und 20. Oktober 1972 sowie am 04. Januar 1973 wurde die Hauptsatzung <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Bodenwer<strong>der</strong> unterzeichnet, die <strong>der</strong> Landkreis Holzminden als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde<br />

am 10. Januar 1973 genehmigt wurde.<br />

Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Holzminden am 26. Januar 1973 trat<br />

die Hauptsatzung am 27. Januar 1973 in Kraft. Damit war die neue Samtgemeinde Bodenwer<strong>der</strong><br />

gebildet.<br />

Die Hauptsatzung <strong>der</strong> Samtgemeinde Bodenwer<strong>der</strong> hatte in § 1 folgende zwei Bestimmungen:<br />

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