Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen
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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />
ihrer Fröner freie Landarbeiter aller Kategorien setzen. Dies führte zu einer Vermin<strong>der</strong>ung des<br />
Guts- (Domänen-) Landes, also zu einer Verstärkung des bäuerlichen Elements.<br />
Die napoleonische Zeit brachte darüber hinaus in Ansätzen Umwandlungen des Meierrechts in<br />
Eigentumsrecht an Grund und Boden. Nach dem Sturz Napoleons kam es jedoch zu einer<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> alten Verhältnisse, weil man in <strong>der</strong> wie<strong>der</strong> errichteten grundherrlichen<br />
Verfassung ein ehrwürdiges Symbol <strong>der</strong> nach einer Periode des Umsturzes glücklich wie<strong>der</strong><br />
hergestellten Ordnung sah. Bereits vollzogene Ablösungen wurden vom nachträglichen Konsens<br />
<strong>der</strong> Grundherren und <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> staatlichen Stellen abhängig gemacht.<br />
Erst die Julirevolution von 1830, die in Teilen <strong>der</strong> bäuerlichen Bevölkerung zu Unruhen führte,<br />
brachte den Ablösungsprozess ins Rollen. In unserem Raum engagierte sich u. a. Leopold von<br />
Klenke ab 1842 als Landtagsabgeordneter im Königreich Hannover bei <strong>der</strong> Lösung <strong>der</strong><br />
Bewertungsprobleme <strong>der</strong> Dienste<br />
und Zehnten.<br />
Dabei ging es um die<br />
Umwandlung von Naturalabgaben<br />
und Zehnten sowie <strong>der</strong><br />
Hand- und Spanndienste in<br />
festzusetzende Geldrenten auf<br />
freiwilliger Einigung o<strong>der</strong> amtlicher<br />
Festsetzung zwischen<br />
Grundherren und Lehnspflichtigen.<br />
Diese Geldrenten konnten<br />
schließlich durch die Zahlung<br />
eines Einmalbetrages abgelöst<br />
werden.<br />
Fe<strong>der</strong>führend bei den<br />
Verhandlungen war sicherlich die<br />
herzogliche Kammer (Siehe<br />
hierzu Jahns, W. Jahrbuch für den<br />
Landkreis Holzminden, Band<br />
15/16 (1997/98), S 36 - 37). Durch<br />
die unterschiedliche Bewertung in<br />
<strong>der</strong> Ertragskraft <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>eien<br />
ergaben sich unterschiedlich hohe<br />
Ablösebeträge für die Höfe, die im<br />
Mittel zwischen 6 und 12 Talern<br />
pro Flächeneinheit (1 Morgen)<br />
lagen. Bei einer abzulösenden<br />
Gesamtfläche von ca. 2400<br />
Morgen waren von den Bauern in<br />
<strong>Heyen</strong> überschlägig 15000 Taler<br />
aufzubringen. Nach dem<br />
Ablösungsrezess von 1840 hatte<br />
allein <strong>der</strong> Vollmeier Friedrich<br />
Urkunde über die Ablösung einer Dienslast des Großköther H. Hölscher, Nr. 53<br />
Wilhelm Zeddies für seinen 36 ha<br />
Hof 850 Taler, 18 Gutegroschen<br />
und 5 Pfennige zu zahlen. "Gemessen an Einkommen und Kaufkraft <strong>der</strong> damaligen Zeit war dies<br />
eine sehr hohe Belastung, die sich nur ertragen ließ, weil die herzogliche Leihanstalt langfristige<br />
Kredite gab, die nur mit wenigen Talern im Jahr getilgt werden mussten." (Jahns, S 37). Dem<br />
Vertragswerk mit F. W. Zeddies ist zu entnehmen, dass die Zehntabgabepflicht mit <strong>der</strong> Zahlung<br />
<strong>der</strong> letzten Rate erst 1873 gelöscht worden ist.<br />
Über Art und Umfang <strong>der</strong> von <strong>Heyen</strong>er Bauern zu leistenden Hand- und Spanndienste auf den<br />
umliegenden Domänen gibt es wohl keine vollständig Aufstellung mehr. Es ist jedoch unstrittig,<br />
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