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Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen

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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />

ihrer Fröner freie Landarbeiter aller Kategorien setzen. Dies führte zu einer Vermin<strong>der</strong>ung des<br />

Guts- (Domänen-) Landes, also zu einer Verstärkung des bäuerlichen Elements.<br />

Die napoleonische Zeit brachte darüber hinaus in Ansätzen Umwandlungen des Meierrechts in<br />

Eigentumsrecht an Grund und Boden. Nach dem Sturz Napoleons kam es jedoch zu einer<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> alten Verhältnisse, weil man in <strong>der</strong> wie<strong>der</strong> errichteten grundherrlichen<br />

Verfassung ein ehrwürdiges Symbol <strong>der</strong> nach einer Periode des Umsturzes glücklich wie<strong>der</strong><br />

hergestellten Ordnung sah. Bereits vollzogene Ablösungen wurden vom nachträglichen Konsens<br />

<strong>der</strong> Grundherren und <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> staatlichen Stellen abhängig gemacht.<br />

Erst die Julirevolution von 1830, die in Teilen <strong>der</strong> bäuerlichen Bevölkerung zu Unruhen führte,<br />

brachte den Ablösungsprozess ins Rollen. In unserem Raum engagierte sich u. a. Leopold von<br />

Klenke ab 1842 als Landtagsabgeordneter im Königreich Hannover bei <strong>der</strong> Lösung <strong>der</strong><br />

Bewertungsprobleme <strong>der</strong> Dienste<br />

und Zehnten.<br />

Dabei ging es um die<br />

Umwandlung von Naturalabgaben<br />

und Zehnten sowie <strong>der</strong><br />

Hand- und Spanndienste in<br />

festzusetzende Geldrenten auf<br />

freiwilliger Einigung o<strong>der</strong> amtlicher<br />

Festsetzung zwischen<br />

Grundherren und Lehnspflichtigen.<br />

Diese Geldrenten konnten<br />

schließlich durch die Zahlung<br />

eines Einmalbetrages abgelöst<br />

werden.<br />

Fe<strong>der</strong>führend bei den<br />

Verhandlungen war sicherlich die<br />

herzogliche Kammer (Siehe<br />

hierzu Jahns, W. Jahrbuch für den<br />

Landkreis Holzminden, Band<br />

15/16 (1997/98), S 36 - 37). Durch<br />

die unterschiedliche Bewertung in<br />

<strong>der</strong> Ertragskraft <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>eien<br />

ergaben sich unterschiedlich hohe<br />

Ablösebeträge für die Höfe, die im<br />

Mittel zwischen 6 und 12 Talern<br />

pro Flächeneinheit (1 Morgen)<br />

lagen. Bei einer abzulösenden<br />

Gesamtfläche von ca. 2400<br />

Morgen waren von den Bauern in<br />

<strong>Heyen</strong> überschlägig 15000 Taler<br />

aufzubringen. Nach dem<br />

Ablösungsrezess von 1840 hatte<br />

allein <strong>der</strong> Vollmeier Friedrich<br />

Urkunde über die Ablösung einer Dienslast des Großköther H. Hölscher, Nr. 53<br />

Wilhelm Zeddies für seinen 36 ha<br />

Hof 850 Taler, 18 Gutegroschen<br />

und 5 Pfennige zu zahlen. "Gemessen an Einkommen und Kaufkraft <strong>der</strong> damaligen Zeit war dies<br />

eine sehr hohe Belastung, die sich nur ertragen ließ, weil die herzogliche Leihanstalt langfristige<br />

Kredite gab, die nur mit wenigen Talern im Jahr getilgt werden mussten." (Jahns, S 37). Dem<br />

Vertragswerk mit F. W. Zeddies ist zu entnehmen, dass die Zehntabgabepflicht mit <strong>der</strong> Zahlung<br />

<strong>der</strong> letzten Rate erst 1873 gelöscht worden ist.<br />

Über Art und Umfang <strong>der</strong> von <strong>Heyen</strong>er Bauern zu leistenden Hand- und Spanndienste auf den<br />

umliegenden Domänen gibt es wohl keine vollständig Aufstellung mehr. Es ist jedoch unstrittig,<br />

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