Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen
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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />
7 Eigentumsverhältnisse im Laufe <strong>der</strong> Geschichte<br />
(Hermann Wiemann)<br />
Eigentümer <strong>der</strong> meisten Län<strong>der</strong>eien des Dorfes <strong>Heyen</strong> waren Kirche und Adelige. Die Pfarre<br />
besaß 1542 einen Meierhof mit 4 Hufen (ein Teil davon) früher Kemna<strong>der</strong> Kalandsgut. Zur<br />
Ausstattung des Klosters Kemnade 959/65 gehörte Grundbesitz im Orte, 1197 waren bei seiner<br />
curtis 8 Hufen und eine Holzgrafschaft, 1298 stand seine magna curia Vogtei <strong>der</strong> Homburger.<br />
Diese schenkten dem Kloster 1309 eine Hufe. 1316 erwarb es den Novalzehnten des Waldes<br />
Sun<strong>der</strong> beim Orte von einem Gottfried von Minden, 1410 2 Hufen Homburgisches Lehen <strong>der</strong> v.<br />
Halle, und 1442 erbte es vom Kanonikus Aemilius Precht in Hameln die Hälfte eines Meierhofes<br />
mit 3 Hufen, dessen an<strong>der</strong>e Hälfte die Kalandsbrü<strong>der</strong>schaft in Kemnade bekam. 1548 besaß das<br />
Kloster 7 Meierhöfe. Das Bonifaciusstift in Hameln hatte 1455 2 Hufen aus <strong>der</strong> Erbschaft Aemilius<br />
Prechts und erwarb 1 Hufe von den Hakes. Diese hatten schon 1359 3 Hufen vom Domküster in<br />
Minden erhalten. Gerhard v. Werdingshusen (siehe diese Wüstung) verpfändete 1448 einen<br />
Meierhof. 1637 waren 3 Meier- und 11 Kothöfe kalenbergsches Lehen <strong>der</strong> v. Münchhausen, früher<br />
v. Bevern. Ein Ritter Bernhard von H. erscheint als Zeuge in Homburgischen Urkunden 1226 und<br />
1253. Vom Zehnten besaßen Hakens bereits 1340 einen Teil als mindensches Lehen, <strong>der</strong> 1759<br />
552 Morgen umfasste. Ein an<strong>der</strong>er Zehnt in <strong>Heyen</strong> war um 1320 mindensches Lehen Lamberts<br />
von Osen, 1759 besaßen Klenkes einen Zehnten über 529 Morgen (schon 1435 ½ Zehnt, den sie<br />
damals verpfändet hatten). Kemnade (schon 1548) über 235 Morgen. Vom Rest des damals 2077<br />
Morgen großen Ackerlandes <strong>der</strong> Flur waren 55 Morgen frei, 463 Rotland, <strong>der</strong> Zehnte von 132<br />
Morgen zersplittert und einen doppelten von 111 Morgen bezogen die Pfarre in Halle und das Amt<br />
Wickensen. Diese 111 Morgen waren die „vormalige Wankensche Feldmark“, d. h. die Flur <strong>der</strong><br />
Wüstung Wockensen, nordöstlich von <strong>Heyen</strong>, <strong>der</strong>en Lage zuerst von Rustenbach (Häger, aaO. S.<br />
588 a). festgestellt worden ist. Die Gerichtsbarkeit von <strong>Heyen</strong> als eines Homburgischen Dorfes<br />
gehörte dem Amte Wickensen, nie<strong>der</strong>e Börde.<br />
Im Mittelalter hatte sich eine Abhängigkeit des Bauern von <strong>der</strong> Grund- und Gutsherrschaft<br />
entwickelt, die zur Hörigkeit (bei Heirat o<strong>der</strong> Erbfall) Erbuntertänigkeit (Leibeigenschaft und<br />
Frondienst) führte.<br />
In Frankreich führte 1789 die französische Revolution zur Beseitigung <strong>der</strong> Knechtschaft. Unter<br />
dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm I versprach das Edikt des Freiherrn vom Stein den Bauern<br />
Befreiung ab Martinstag 1811. Wenn auch Freiherr von Hardenberg wesentliche Einschränkungen<br />
verordnete, war die Ablösung schwerer Lasten nicht mehr aufzuhalten.<br />
In <strong>Heyen</strong> erfolgte diese Ablösung größtenteils um 1840. Wie die Landvermessung unter Leitung<br />
von Georg Christian Geitel aufzeigt, waren die Län<strong>der</strong>eien in kleine Flächen zerstückelt. Die<br />
Flurbereinigung von 1865 bis 1868 brachte mit <strong>der</strong> Neuverteilung des Landes allen<br />
landwirtschaftlichen Betrieben bessere wirtschaftliche Größenanordnungen.<br />
7.1 Kopfsteuer aus dem Jahre 1678<br />
(Friedel Peter)<br />
Im Jahre 1678 ließ Herzog Rudolf August kurzfristig einen außerordentliche Steuer im Fürstentum<br />
Braunschweig – Wolfenbüttel ausschreiben, um das Defizit im Militärhaushalt zu decken. Die<br />
lokalen Obrigkeiten hatte die Steuerpflichtigen in Listen zu erfassen und die Beträge <strong>der</strong> fürstlichen<br />
Kriegskasse abzuliefern. Mit Ausnahme <strong>der</strong> Geistlichkeit und <strong>der</strong> Militärs waren alle Personen<br />
steuerpflichtig, sofern sie über 12 Jahre alt waren. Die letzte Steuer dieser Art war erst 1672<br />
erhoben worden. Die Kopfsteuerliste gibt uns Berufe und Personenzahl über 12 Jahre aus dem<br />
Jahr 1678 an: (Th = Taler, Mg = Mariengroschen, Pf = Pfennig, 1 Th = 36 Mg, 1 MG = 8 Pf.)<br />
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