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Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen

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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />

Übersetzung:<br />

Wir, Wulbrand, von Gottes Gnaden Bischof zu Minden, bekennen und bezeugen offenbar mit<br />

diesem Brief für uns und unsere Nachfolger, dass wir belehnt haben und mit diesem Brief<br />

gegenwärtig belehnen den Dietrich Klencke (an<strong>der</strong>s genannt Quarter, h.h. <strong>der</strong> Vierte dieses<br />

Namens in seiner Generation <strong>der</strong> Familie) und seine Erben zu einem rechten Erbmannlehen<br />

erblich zu besitzen und mit diesen nachfolgend beschriebenen Gütern, die uns und unsern Stifte<br />

erledigt sind wegen des Todes Heinrichts v. Ohsen seligen Gedächtnisses: Mit dem halben<br />

Zehnten zu <strong>Heyen</strong>, mit einem Hofe und drei Hufen Landes und seiner Zubehörungen auf dem<br />

Hagen zu Esperde, dem Zehnten über 8 Hufen auf dem selben Hagen, dem Zehnten über die<br />

Grohnde und dem Zehnten über den Ilsenberg auf dem vorgenannten Hagen, zwei Gehälze, die<br />

<strong>der</strong> Sun<strong>der</strong> und die Remenbreite zu Ohsen genannt sind, die 8 Morgen Land umfassen, und<br />

weiterhin mit allen Gütern, die uns und unserem Stift von des vorgenannten Heinrichs Todes<br />

wegen erledigt sind. Und wir und unsere Nachfolger wollen und sollen diesem vorgenannten<br />

Dietrich (Klencke) und seinen rechten Erben dieser vorgenannten Güter und Lehnswahrschaften<br />

ein rechter und bekennen<strong>der</strong> Herr sein, sooft, wo und wie ihnen das erfor<strong>der</strong>lich sein und sie das<br />

von uns erheischen. Zum Zeugnis dessen haben wir unser Siegel für uns und unsere Nachfolger<br />

wissentlich an diesen Brief hängen lassen. Gegeben im Jahre des Herrn 1428, am Sonntag nach<br />

Allerheiligen (7.November 1428).<br />

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