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Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen

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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />

3.3 Übersetzung <strong>der</strong> Königsurkunde<br />

Im Namen <strong>der</strong> heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Heinrich 1 , von göttlich-günstiger Gnade<br />

König. Die Gesamtheit aller <strong>der</strong> heiligen Kirche Gottes und Uns Getreuen - gegenwärtigen und<br />

zukünftigen - möge erfahren, dass die Frau Fre<strong>der</strong>una, ehrwürdige Äbtissin, und ihre Schwester<br />

Gräfin Imma mit Unterstützung des Grafen Gero² ein gewisses Kloster - geweiht zu Ehren <strong>der</strong><br />

heiligen Gottesgebärerin und ewigen Jungfrau Maria - eingerichtet haben, dem sie ihr ganzes<br />

Erbe: Keminetan, Hegen, Barigi, Tundiriun, Othere, die in Tilithi gelegen sind, Uarstan in Auga,<br />

Rothe in Wikanafelde, Bardenwik, Hotnannessun, Wittdorf, Britlingi, Biangiburdiburg, Addunesdorf,<br />

Hatherbiki, Bodanhausen, Sutherburg in Bardanga, Claniki in Drevani, Wigmannesburstal,<br />

Bennedesdorf in Mosidi, Widila, Wal<strong>der</strong>sidi, Kokerbiki in Heilanga, Holana, Aun, Setila in<br />

Hogtrunga, Hepstidi, Sinigas und alle hier vorerwähnten Güter, die aber in <strong>der</strong> Grafschaft Herzog<br />

Bernhards 3 gelegen sind, in dankbarster Absicht übertragen haben.<br />

Weil die Bittstellerinnen an Unsere königliche Majestät herangetreten sind und gebeten haben,<br />

dass Wir dasselbe Kloster in Unseren Schutz aufnehmen und ihm den Vorrang solcher Freiheit<br />

und solcher Rechtsausstattung gewähren möchten, den Gan<strong>der</strong>sheim, Quedlinburg und Herford<br />

zu besitzen scheinen, sei <strong>der</strong> Gesamtheit aller Getreuen bekannt gemacht, das Wir dieses auf<br />

Bitten des Bischofs Dietrich von Minden 4 vollzogen haben. Dazu haben Wir festgesetzt, dass das<br />

genannte Kloster und die Abtei mit Unserer Zustimmung auf Lebenszeit unter <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong><br />

erwähnten Äbtissin und ihrer Schwester, <strong>der</strong> Grafin, bleiben soll. Nach dem Tod dieser beiden<br />

aber soll dieselbe Abtei auf ewig Unserem öffentlichen Recht unterstehen. Außerdem wollen Wir<br />

aber, dass keine höhergestellte o<strong>der</strong> min<strong>der</strong>e Person unseres Königtums in <strong>der</strong>selben Abtei einen<br />

Gerichtstag abhalte, ihr irgendeine an<strong>der</strong>e Beeinträchtigung zufüge o<strong>der</strong> eine öffentliche Abgabe<br />

erhebe, es sei denn <strong>der</strong> Vogt <strong>der</strong> Äbtissin und <strong>der</strong> Nonnen 5 . Dazu haben Wir aus Unserer<br />

königlichen Macht <strong>der</strong> Abtei auch zugestanden, dass die Nonnen desselben Klosters die Erlaubnis<br />

haben sollen, nachdem die Äbtissin gestorben ist, eine an<strong>der</strong>e dafür geeignete zu wählen<br />

Und damit die kraft Unserer Autorität ausgestellte Urkunde durch alle Zeit gültig bleibe, haben Wir<br />

diese mit eigener Hand vollzogen und befohlen, dass sie mit Unserem Siegel gekennzeichnet<br />

werde.<br />

Zeichen des Herrn Heinrich des unbesiegbaren Königs. Egilbert, Vizekanzler des Erzkaplans<br />

Willigis 6 hat es gezeichnet. Gegeben am 4. Tag vor den Nonnen des November im Jahr [nach] <strong>der</strong><br />

Fleischwerdung des Herrn, zweiter Indiktion, aber im dritten Jahr des Königtums Herrn Heinrichs II,<br />

geschehen in Magdeburg.<br />

Erläuterungen:<br />

1) Heinrich II. aus dem Hause <strong>der</strong> Liudolfinger, deutscher König seit 1002, Kaiser seit 1014, 1024.<br />

2) Gero II. (993-1015>, Graf und Markgraf in <strong>der</strong> östlich von Saale und Mulde gelegenen Ostmark, <strong>der</strong> späteren Nie<strong>der</strong>lausitz.<br />

3) Herzog Bernhard I. von Sachsen aus dem Hause <strong>der</strong> Billunger (973-1011).<br />

4) (1002-1022).<br />

5) Klassische, vollständige Immunitätsbeschreibung: Exemtion von <strong>der</strong> weltlichen Gerichtsgewalt, Verbot <strong>der</strong> Gewaltanwendung<br />

(districtio) und <strong>der</strong> Steuererhebung (exactio) durch die weltliche Macht. Diese Aufgaben nahm <strong>der</strong> Vogt des Klosters in dessen Auftrag<br />

wahr.<br />

6) Erzbischof Willigis (975-1011) von Mainz, als solcher Erzkanzler des Reiches.<br />

(Kleine Randbemerkung: König Heinrich II, zuvor Bayernherzog, konnte die zerstrittenen deutschen Stämme auf sich vereinigen. Im<br />

Jahre 1014 zum Kaiser gekrönt, machte er die verwaltungskundigen Bischöfe zu Beamten seines Reiches. Zu <strong>der</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong><br />

Reichsabteien soll er erklärt haben: ”Es ist nötig, dass die Kirchen viele Güter besitzen, denn, wem viel gegeben ist, dem kann auch viel<br />

genommen werden.” Auf <strong>der</strong> Synode von Pavia (1022) tat er sich mit dem Papst zusammen, um die kanonische Vorschrift des<br />

priesterlichen Zölibats zur Durchführung zu bringen und die Kirche vor Vermögensverlusten durch Priesterkin<strong>der</strong> zu schützen.) (Knaurs<br />

Weltgeschichte v.1935, Seite 346)<br />

3.4 Wie kommt die Königsurkunde nach Münster ?<br />

(Quelle: Die reformatorischen Kirchenvisitationen in den westf. Landen 1542-1544, Jg. 1896)<br />

Im Jahre 1146 wurde die Äbtissin Judith v. Nordheim wegen ihres weltlichen, verschwen<strong>der</strong>ischen<br />

Lebenswandels abgesetzt und aus dem Kloster Kemnade entfernt. Kaiser Konrad III schenkte im<br />

Jahre 1147 dieses Kloster dem Kloster Corvey, das Benediktinermönche unter einem Propst nach<br />

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