Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen
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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />
- Kirchenbußgebühren: einen Thaler wenn ein Hurer o<strong>der</strong> Hure soll Kirchenbuße tun.<br />
- Testimonial-Gebühren. wenn <strong>der</strong> Bräutigam o<strong>der</strong> Braut in eine an<strong>der</strong>e Gemein(d)e sich<br />
verheiratet.<br />
- Für ungewisse Einnahmen werden 40 Taler, für alle Einnahmen zusammen im Jahr 214<br />
Taler veranlagt.<br />
- Die Stühle werden beweinkaufet, von den Glocken kommt nichts.<br />
Gleich wie Pastor von den 9o Morgen des Pfarrmeyerhofes den dritten Haufen von <strong>der</strong> in dem<br />
Winter- und Sommerfelde gewachsenen Fucht empfänget, also erhält auch die Witwe den dritten<br />
Haufen aus gedachten Fel<strong>der</strong>n von den zum Witwentum gelegten 9 Morgen, nämlich von 3<br />
Morgen aus dem Winterfelde, von 3 Morgen aus dem Sommerfelde, die übrigen 3 Morgen liegen<br />
brach, daraus sie gleich wie <strong>der</strong> Pastor nichts zu heben hat (Seite 54).<br />
Geldeinnahme ist nicht vorhanden, als das Pfarrwitwengeld. Die Witwe hat 3 Kühe frei auf <strong>der</strong><br />
gemeinen Weide, jede zu 18 Mgl gerechnet = 1 Thaler 18 gl. Mastfreiheit hat die Witwe nicht.<br />
Ferner hat die Witwe frei 9 Tonnen Bier. von accife und Steuer 4 Thl,18gl.<br />
Ordinäre Ausgaben<br />
Der Superintendent 1 Thl, <strong>der</strong> Amtmann 1 Thl, Pastori loci präsent. Geld 1 Thl, zur Formirung <strong>der</strong><br />
Kirchenrechnung 1 Thl, zur fünfmaligen Abschreibung <strong>der</strong>selben 25 gl, dem Schulmeister die<br />
Gebühr 2 Thl, 4 gl, dem Kirchenvorsteher 1 Thl, für die Lichter zu machen 12 gl, das<br />
Pfarrwitwengeld 18 gl. Zusammen: 8 Thl, 23 gl.<br />
14.4 Meyerbrief Corp. bon. 1751<br />
Infolge dessen, was unter dem 27 März 1749 noch ist verordnet worden, wird nachgesetztes<br />
beigefügt: Bei <strong>der</strong> Heyischen Pfarre ist nur ein Pfarr-Meyergut von 2 Hufe Landes, welches die<br />
Qualität <strong>der</strong> Pacht nicht hat, und hat solches Joh. Hermann Ricken hier in <strong>Heyen</strong> in Besitz, <strong>der</strong><br />
alljährlich davon seine Prastanda an die Pfarre liefert.<br />
Vide pag. 44 num. 5. Der letzte Meyerbrief des obgedachten Pfarr-Meyergutes ist ausgefertigt von<br />
dem sel. H. Pagendarm d. 12 Oktober 1746, welcher also lautet :<br />
Ich, M. Hermann Heinrich Pagendarm, jetziger Pastor in <strong>Heyen</strong> und Gutsherr des Pfarr-<br />
Meyer-Hofes daselbst, verkünde und bekenne hiermit, dass, nachdem <strong>der</strong> Halbspänner in<br />
<strong>Heyen</strong> Joh. Hermann Ricken, Pfarrmeyer daselbst, <strong>der</strong> bis dahin seinem Pfarr-Meyerhofe<br />
wohl vorgestanden, und solches auch ins Künftige tun wird, mich ersuchet, ihm einen<br />
Meyerbrief zu erteilen, ich keine Bedenken getragen, ihn als einen Pfarrmeyer anzunehmen,<br />
und ihn in den Besitz <strong>der</strong> sämtlichen Pfarr-Meyer-Güter und allen was dazu gehört, zu<br />
lassen und zu bestätigen. Ich setze ihn demnach Kraft dieses in den gänzlichen Besitz des<br />
Meyerhofes, und was dahin als ein Zubehör kann gerechnet werden, dass er denselben, wie<br />
bisher getan, gebrauchen und nutzen soll, und versichere ihm, in diesem Besits zu<br />
schützen. Dagegen verspricht er, wie solches auch in dem unter uns Aipulirten auch von<br />
hochfürstl. Justiz-Kanzlei confimirten Vergleich vom 5ten Sept. 1746 bestimmt ist, nicht<br />
allein von seinem Pfarr-Meyerhofe mir als seinem Gutsherrn zur rechten Zeit, wie bisher<br />
gewöhnlich gewesen, auf hiesige Pfarre jährlich zu liefern, vermöge des Kontrakts bei<br />
guten Jahren 4 Malter Roggen, 5 Malter Hafer, 2 Malter Gerste, 2 Malter Weizen, desgleichen<br />
6 Hühner, 6 Stiege Eier, und 2 Mgl Hofzins, son<strong>der</strong>n auch diesen Meyerbrief mit 1 Thaler<br />
und 18 Mgl zu lösen und selbigen alle 9 Jahre mit 1 Taler zu 36 Mgl zu erneuern. Und wie ich<br />
glaube, dass er je<strong>der</strong>zeit den obgedachten Vergleich erfüllen, und sich als Pfarr-Meyer<br />
gebührend bezeigen werde, so versichere ich ihm auch, dass er mich dem Vergleich alle<br />
Wege gemäß gegen ihn bezeigen werde, und erteile ihm daher diesen Pfarr-Meyer-Brief und<br />
angebohrenen Patschaft besiegelt.<br />
- 134 -<br />
<strong>Heyen</strong>, im Amte Wickensen d. 18. Oktober 1746<br />
Hermann Heinrich Pagendarm, Pastor in <strong>Heyen</strong>.