Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen
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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />
Neben dem begrenzten Dünger und den Missernten beschränkten zudem die arbeitszeitlichen<br />
Belastungen durch Hand- und Spanndienste, die auf den umliegenden Vorwerken (Grohnde,<br />
Hehlen, Wickensen) zu leisten waren, die Möglichkeiten im Ackerbau. So arbeiteten die Bauern,<br />
wie bereits an an<strong>der</strong>er Stelle beschrieben, in <strong>der</strong> Regel die jeweils best geeignete Zeit für die<br />
Bestellung o<strong>der</strong> Ernte auf den Amtsfel<strong>der</strong>n. Tacke (1943, S. 106) beschreibt diese missliche<br />
Situation so: "Hatte <strong>der</strong> Bauer dann an den dienstfreien Tagen endlich auch auf seinen eigenen<br />
Äckern das Korn geschnitten und die Garben aufgerichtet, so durfte er es nicht eher einfahren bis<br />
<strong>der</strong> Zehntmeister erschienen war und den Zehnten erhoben hatte.“ Oft genug musste er untätig<br />
zusehen, wie "hernach schlecht Wetter einfiel", <strong>der</strong> Herbstregen tage- und wochenlang ohne<br />
Aufhören vom Himmel fiel und die karge Frucht seiner sauren Arbeit auf den Fel<strong>der</strong>n verrottete<br />
und verkam.<br />
Bis zu den Agrarreformen Mitte des 19. Jh. wurde <strong>der</strong> Wald von den Einwohnern des Dorfes<br />
vielfältig genutzt. Die Grasflächen des Hudewaldes dienten Rin<strong>der</strong>n, Schweinen und auch Pferden<br />
als Weide. Mit Bucheckern und Eicheln konnten Schweine gemästet werden. Das Herbstlaub<br />
wurde von landlosen Häuslingen als Schaffutter o<strong>der</strong> als Einstreu genutzt. Ziegen durften nicht im<br />
Wald weiden. Auf geschätzten 600 - 700 Morgen Holzweide, einschließlich <strong>der</strong> Flächen am<br />
Weserhang, konnten etwa 30 - 40 Schweine in den <strong>Heyen</strong>er Wald getrieben werden. Nach dem<br />
Zeitzeugnis des Vermessers Johann J. Butenmeister, <strong>der</strong> 1761 im Rahmen seiner Tätigkeit eine<br />
Dorfbeschreibung des Ortes Kaierde anfertigte, durften z. B. die Halbspänner je vier, die Großköter<br />
je drei, die Kleinköter je zwei und die Häuslinge und <strong>der</strong> Schulmeister je ein Schwein in den Wald<br />
(2200 Morgen) eintreiben. In <strong>Heyen</strong> konnten diese hohen Zahlen pro Hausbesitzer auf Grund <strong>der</strong><br />
beschränkteren Waldweide sicher nicht erreicht werden. In Folge <strong>der</strong> Ablösungsverhandlungen <strong>der</strong><br />
Spezialseparation von 1865 -1868 mit den jeweilig zuständigen Herrschaften wurden alte<br />
Hu<strong>der</strong>echte im Wald aufgegeben. Danach wurde <strong>der</strong> Wald als Interessentenforst weidefrei in<br />
ungeteiltem Besitz <strong>der</strong> 7 Vollmeierhöfe, des Pfarrmeierhofs, <strong>der</strong> 4 Halbmeierhöfe, 26 Großkothöfe,<br />
4 Kleinkothöfe, 13 Bringsitzerstellen und <strong>der</strong> Schule bewirtschaftet. Aus dieser<br />
Forstinteressentenschaft entstand die Forstgenossenschaft <strong>Heyen</strong> in <strong>der</strong> zur Zeit gültigen<br />
Rechtsform.<br />
Für Brinksitzer und Kleinköter stellte <strong>der</strong> Flachsanbau und die anschließende Verarbeitung zu<br />
Leinwaren über einen langen Zeitraum eine wichtige Einkommensmöglichkeit dar. Offenbar gedieh<br />
<strong>der</strong> Flachs in <strong>der</strong> <strong>Heyen</strong>er Feldmark so gut, sodass verschiedene Familien durch den<br />
Flachsverkauf und dessen Verspinnung zu Garn mit anschließen<strong>der</strong> Verwebung zu Tuch ein<br />
erträgliches Einkommen erzielten konnten. Verschiedene Einwohner des Dorfes gingen deshalb<br />
dem Beruf des Leinewebers nach, wie man aus <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Chronik</strong> abgedruckten Steuerliste<br />
entnehmen kann.<br />
Neben den vom Grundherren aufgebürdeten Naturalzehnten und den zu leistenden Hand - und<br />
Spanndiensten mussten alle Einwohner des Dorfes eine Kopfsteuer an die Obrigkeit, in diesem<br />
Fall an den Herzog von Braunschweig, nach den jeweiligen Erfor<strong>der</strong>nissen des Herrschers<br />
entrichten. Diese Steuer lag in <strong>der</strong> durch den (schreibkundigen) Pastor Brase aufgestellten Liste<br />
maximal bei 2 Reichstalern für den offenkundig reichsten Einwohner von <strong>Heyen</strong>, <strong>der</strong> als Großköter<br />
vor Ort eine Branntweinbrauerei betrieb. Für das zwölfjährige Kind einer armen Familie mussten<br />
immerhin noch 3 Mariengroschen (1 Mgr. = 1/12 Rtlr.) aufgebracht werden. Von den erfassten<br />
steuerpflichtigen 233 Personen aus <strong>Heyen</strong> wurden im Jahr 1678 insgesamt 89 Taler und 24<br />
Mariengroschen erhoben (Siehe dazu auch die Liste von Pastor Brase aus seiner Amtszeit (1648 -<br />
1680)). Diese Kopfsteuer stellte für die Menschen eine erhebliche Belastung dar, weil Bargeld für<br />
die noch weitgehend als Selbstversorger wirtschaftenden Dörfler schwer zu beschaffen war. So<br />
verdiente ein Tagelöhner pro Arbeitstag 6 Groschen, ein Handwerker hingegen 8 Mgr. An Hand<br />
<strong>der</strong> für die Steuererhebung aufgestellten Listen konnte die Obrigkeit darüber hinaus die<br />
Bevölkerungsentwicklung in ihrem Herrschaftsbereich kontrollieren, somit dienten diese Listen<br />
einem weiteren wichtigen Zweck.<br />
Ab 1753 trat in verschiedenen Län<strong>der</strong>n Norddeutschlands eine Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Regelung <strong>der</strong> seit<br />
1597 rechtlich geregelten Frondienste ein. Diese Dienste wurden im Laufe <strong>der</strong> folgenden<br />
Jahrzehnte in verschiedenen Orten in eine Geldabgabe (Dienstgeld) umgewandelt. Die davon<br />
betroffenen Großbetriebe (Domänen) mussten ihre Arbeitsverfassung än<strong>der</strong>n, d. h. an die Stelle<br />
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