Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen
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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />
B. Die Feldmark <strong>Heyen</strong> grenzt:<br />
a. gegen Norden an die Feldmark Brockensen und Esperde (Provinz Hannover)<br />
b. gegen Osten an die Feldmarken Bremke, Wegensen und Kreipke,<br />
c. gegen Süden an die Feldmarken Linse und Kemnade, von welcher letzteren solche<br />
durch die Weser getrennt ist,<br />
d. gegen Westen an die Feldmarkten Daspe, Hajen und Brockensen<br />
C. Die Gemeinheitsgenossen übten die Weide mit Rindvieh, Schafen, Schweinen und Gänsen<br />
<strong>der</strong>gestalt aus, dass jede dieser Viehgattungen für sich in geson<strong>der</strong>ten Herden vor<br />
gemeinschaftlichen Hirten gehütet wurde. Die Pferde haben die Weide allerdings auch<br />
begangen, sind aber meistens nur nachts in die eingefriedigten Anger eingetrieben.<br />
D. Außer <strong>der</strong> Gemeinheit <strong>Heyen</strong> waren auf geringen Teilen <strong>der</strong> Feldmark <strong>Heyen</strong> noch einige<br />
an<strong>der</strong>e Interessenten zur Benutzung <strong>der</strong> Weide berechtigt, und zwar:<br />
a. auf den Ackerstücken Nr. 369 bis 376 <strong>der</strong> 9ten Wanne Brachfeld, sowie auf den<br />
Ackerstücken Nr.428 bis 454 <strong>der</strong> 1. Wanne Sommerfeld zusammen auf einer Fläche<br />
von 34 M. und 71 R., soweit die Feldbestellung die Hutung zulässt, außer <strong>der</strong><br />
Gemeinheit <strong>Heyen</strong>:<br />
1. die <strong>Gemeinde</strong> Brockensen mit sämtlichen Viehgattungen täglich und<br />
2. die königlich preußische Domäne Grohnde mit einer Schafherde von 600<br />
Stück wöchentlich einen Tag.<br />
b. Auf den Ackerstücken Nr. 700 bis 745 <strong>der</strong> 10ten Wanne Sommerfeldes, -<br />
zusammen 56 M. 47 R. enthaltend - wovon die Stücke Nr. 736 und 745 15 M. 50R.<br />
betragend zur preußischen Hoheit ausgeschieden sind - soweit die Feldbestellung<br />
die Hutung zulässt, außer <strong>der</strong> Gemeinheit <strong>Heyen</strong> die Gemeinheit Esperde, beide mit<br />
allen Viehgattungen gleichzeitig.<br />
c. Die Gemeinheit Kreipke zur alleinigen Beweidung <strong>der</strong> beiden Ackerstücke Nr. 1202<br />
und 1203 und <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> beiden Ackerstücke Nr. 1196 und 1200 <strong>der</strong> Karte und<br />
außerdem in Gemeinschaft mit <strong>der</strong> Gemeinheit <strong>Heyen</strong> zur Beweidung <strong>der</strong><br />
Ackerstücke Nr. 976 bis 1001, soweit die Feldbestellung die Hutung zulässt; beide<br />
Gemeinheiten mit allen Viehgattungen gleichzeitig. Die letzte bezeichnete<br />
gemeinschaftliche Weide stand früher außer <strong>der</strong> Gemeinheit <strong>Heyen</strong> <strong>der</strong> Gemeinheit<br />
Wegensen zu, letztere hat aber bei Gelegenheit <strong>der</strong> Wegenser Separation dieses<br />
ihr zustehende Mitwei<strong>der</strong>echt <strong>der</strong> Gemeinheit Kreipke cadirt.<br />
E. Die Dorf- und Feldgärten, das Ackerstück Nr.1209 <strong>der</strong> Karte, die sämtlichen Feldbüsche<br />
und Holzungen und die von Münchhausensche Wiese auf den Plessen Nr. 1280 und 1281<br />
<strong>der</strong> Karte sind <strong>der</strong> Behutung nicht unterworfen.<br />
F. Die übrige Ackerlän<strong>der</strong>ei war hudepflichtig und wurde nach den Regeln des<br />
Dreifel<strong>der</strong>systems mit fest durchgängiger Besommerung <strong>der</strong> Brache bewirtschaftet. Die<br />
Hutung im Winterfelde begann durchschnittlich am 15. August und <strong>der</strong> Umbruch <strong>der</strong><br />
Winterstoppel wurde in <strong>der</strong> Regel zwischen Michaeli und Martini bewirkt. Die Aberntung<br />
des Sommerfeldes war in <strong>der</strong> Regel am 15. September soweit fortgeschritten, dass die<br />
Hutung in diesem Felde beginnen konnte. Diese dauerte bis zu dem im nächsten Frühjahr<br />
eintretenden Umbruch <strong>der</strong> Stoppeln. In <strong>der</strong> Brachfeldstoppel nahm die Hutung ihren<br />
Anfang, sobald einzelne <strong>der</strong> Hutung zugängliche Stücke abgeerntet waren, <strong>der</strong> Umbruch<br />
<strong>der</strong> Stoppeln in diesem Felde erfolgte jedoch bald nach <strong>der</strong> Aberntung.<br />
G. Die Wiesen, mit Ausnahme <strong>der</strong> oben bezeichneten weidefreien Wiesen des Gutsherrn von<br />
Münchhausen, waren sämtlich zweischürig und <strong>der</strong> Behutung vom 29. September bis 1.<br />
Mai unterworfen.<br />
H. Die Anger waren das ganze Jahr hindurch mit dem Vieh betrieben, außerdem dienten<br />
dieselben aber auch noch zur Anpflanzung von Weidenbäumen und zur Anlegung von<br />
Flachsrotten und Erdfängen.<br />
I. Die auf <strong>der</strong> Feldmark belegenen Feldbüsche und die unter Nr. 133 <strong>der</strong> Karte aufgeführte<br />
Interessentenforst sind weidefrei und befinden sich letztere in ungeteiltem Besitz <strong>der</strong> 7<br />
Vollmeierhöfe, des Pfarrmeierhofs, <strong>der</strong> 4 Halbmeierhöfe, 26 Großkothöfe, 4 Kleinkothöfe,<br />
13 Brinksitzerstellen (2, 32, 33, 34, 35, 36, 42, 44, 45, 46, 47, 50 und 68), <strong>der</strong> Schule,<br />
welche Interessenten an den Erträgen gleichmäßig teilnehmen. In dieser Forst werden<br />
einzelne Flächen zu Lehm- und Steingruben zu Gunsten <strong>der</strong> sämtlichen Einwohner<br />
benutzt, und wird sowohl dieses Verhältnis, als das oben angegebene Teilnahmeverhältnis<br />
an <strong>der</strong> Forst unverän<strong>der</strong>t beibehalten.<br />
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