Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen
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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />
Für den Fall, dass meine Tochter Marie nach Annahme des Hofes verheiratet und ohne Leibes-<br />
Erben zu hinterlassen versterben sollte, soll <strong>der</strong> überleben<strong>der</strong> Ehegatte verpflichtet sein, innerhalb<br />
eines Jahres nach dem Tode seiner Frau Zweitausend Taler an meine Tochter Minna o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />
Erben herauszuzahlen.<br />
Von meinem vorhandenen sonstigen baren Vermögen soll meine Tochter Minna am Tage ihrer<br />
Hochzeit o<strong>der</strong> mit zurückgelegtem 25. Lebensjahr Dreitausend Taler sowie einen standesgemäßen<br />
Brautwagen, 2 Kühe und ein Rind erhalten, alles übrige bare Vermögen soll aber meiner Ehefrau<br />
zur freien Verfügung zufallen.<br />
Der Armen- und Wegebesserungskasse vermache ich 20 Taler und zwar jeden zur Hälfte.<br />
Hiermit beschloss Testator seinen letzten Willen, bestimmte, dass wer denselben irgend<br />
anzufechten sich unterfangen sollte, bis auf den Pflichtteil enterbt sein solle, bat denselben in<br />
gerichtlichen Verwahrsam zu nehmen und ihm einen Dispositionsschein darüber zu erteilen und<br />
nach seinem Ableben zu eröffnen.<br />
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben<br />
August Ahrens A. Schilling in fidem A. Rastenbach.<br />
9.2 Auszug aus einem landwirtschaftlichen Hofübergabe-Vertrag<br />
(Die Eigennamen sind frei gewählt)<br />
Auszug aus einem landwirtschaftlichen Hofübergabe-Vertrag vom 31.10.1876 über das vom<br />
Übernehmer dem Abgebenden zu gewährende Altenteil. Nach einem Testament vom 20. Juni<br />
1867. Die Namen sind geän<strong>der</strong>t (Datenschutz).<br />
Geschehen im Herzoglichen Amtsgericht Eschershausen am 31.10.1876.Gegenwärtig: Amtsrichter<br />
Rägener, Protokollführer Ruhtenbach.<br />
Es erschienen:<br />
1. Die Witwe des Vollmeiers August Ahrens, Anna, geborene Schulz<br />
2. <strong>der</strong>en Tochter, die Ehefrau des jetzigen Vollmeiers Friedrich Meyer, Marie geborene<br />
Ahrens, 22 Jahre alt, aus <strong>Heyen</strong>.<br />
3. die Ehefrau des Vollmeiers Köhler, Minna, geborene Ahrens, 31 Jahre alt, aus Latferde,<br />
welche nachfolgenden Hofverlass- resp. Ehekontrakt zur Gerichtlichen Ausfertigung<br />
vortrugen:<br />
§ 2 Die Witwe Ahrens (1) und die Ehefrau Köhler (3) erkennen nun auf Grund des<br />
vorgedachten Testaments damit an, dass ihre jüngste Tochter, resp. Schwester Marie<br />
Anerbin des väterlichen Vollmeierhofes geworden sei und übertragen mit dem Bemerken,<br />
dass dieselbe bereits den Hof zu Jacobi dieses Jahres übernommen, das Eigentum<br />
desselben auf die genannte Anerbin. Die Zubehörung des Hofes bestehen, wie damit<br />
anerkannt wird, aus den in dem Rezesse von <strong>Heyen</strong> aufgeführten Län<strong>der</strong>eien zu …<br />
Morgen, 38 Ruten. Mit übertragen an dieselbe ist zugleich das gesamte Haus-, Hof- und<br />
Wirtschaftsinventar, jedoch vorbehaltlich <strong>der</strong> noch näher zu gedenkenden Mobilien.<br />
§ 3 Die Ehefrau Meyer, die Abtretung dieses Hofes acceptierend, verpflichtet sich:<br />
I. die von dem Hof zu entrichtenden Lasten und Abgaben zu tragen, wobei bemerkt wird,<br />
dass ein Ablösungscapital zu 94 Talern, 19 gute Groschen und 4 Pfennig auf die auf<br />
Kreipker Feldmark belegenen Grundstücke noch eingetragen, jedoch längst gelöscht ist.<br />
II. An Ihre Mutter, die Witwe Ahrens, nachfolgende Leibzucht zu präsentieren<br />
A Zur Wohnung die kleine Stube an <strong>der</strong> östlichen Seite des Hauses, die beiden Kammern an<br />
<strong>der</strong> westlichen Seite, und zwar zum ausschließlichen Gebrauche, sowie den Mitgebrauch<br />
<strong>der</strong> Rauch-, Luft- und Speisekammer, <strong>der</strong> Küche und des Feuerherdes, des Kellers und<br />
den nötigen Raum auf dem Kornboden.<br />
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