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Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen

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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />

Für den Fall, dass meine Tochter Marie nach Annahme des Hofes verheiratet und ohne Leibes-<br />

Erben zu hinterlassen versterben sollte, soll <strong>der</strong> überleben<strong>der</strong> Ehegatte verpflichtet sein, innerhalb<br />

eines Jahres nach dem Tode seiner Frau Zweitausend Taler an meine Tochter Minna o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Erben herauszuzahlen.<br />

Von meinem vorhandenen sonstigen baren Vermögen soll meine Tochter Minna am Tage ihrer<br />

Hochzeit o<strong>der</strong> mit zurückgelegtem 25. Lebensjahr Dreitausend Taler sowie einen standesgemäßen<br />

Brautwagen, 2 Kühe und ein Rind erhalten, alles übrige bare Vermögen soll aber meiner Ehefrau<br />

zur freien Verfügung zufallen.<br />

Der Armen- und Wegebesserungskasse vermache ich 20 Taler und zwar jeden zur Hälfte.<br />

Hiermit beschloss Testator seinen letzten Willen, bestimmte, dass wer denselben irgend<br />

anzufechten sich unterfangen sollte, bis auf den Pflichtteil enterbt sein solle, bat denselben in<br />

gerichtlichen Verwahrsam zu nehmen und ihm einen Dispositionsschein darüber zu erteilen und<br />

nach seinem Ableben zu eröffnen.<br />

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben<br />

August Ahrens A. Schilling in fidem A. Rastenbach.<br />

9.2 Auszug aus einem landwirtschaftlichen Hofübergabe-Vertrag<br />

(Die Eigennamen sind frei gewählt)<br />

Auszug aus einem landwirtschaftlichen Hofübergabe-Vertrag vom 31.10.1876 über das vom<br />

Übernehmer dem Abgebenden zu gewährende Altenteil. Nach einem Testament vom 20. Juni<br />

1867. Die Namen sind geän<strong>der</strong>t (Datenschutz).<br />

Geschehen im Herzoglichen Amtsgericht Eschershausen am 31.10.1876.Gegenwärtig: Amtsrichter<br />

Rägener, Protokollführer Ruhtenbach.<br />

Es erschienen:<br />

1. Die Witwe des Vollmeiers August Ahrens, Anna, geborene Schulz<br />

2. <strong>der</strong>en Tochter, die Ehefrau des jetzigen Vollmeiers Friedrich Meyer, Marie geborene<br />

Ahrens, 22 Jahre alt, aus <strong>Heyen</strong>.<br />

3. die Ehefrau des Vollmeiers Köhler, Minna, geborene Ahrens, 31 Jahre alt, aus Latferde,<br />

welche nachfolgenden Hofverlass- resp. Ehekontrakt zur Gerichtlichen Ausfertigung<br />

vortrugen:<br />

§ 2 Die Witwe Ahrens (1) und die Ehefrau Köhler (3) erkennen nun auf Grund des<br />

vorgedachten Testaments damit an, dass ihre jüngste Tochter, resp. Schwester Marie<br />

Anerbin des väterlichen Vollmeierhofes geworden sei und übertragen mit dem Bemerken,<br />

dass dieselbe bereits den Hof zu Jacobi dieses Jahres übernommen, das Eigentum<br />

desselben auf die genannte Anerbin. Die Zubehörung des Hofes bestehen, wie damit<br />

anerkannt wird, aus den in dem Rezesse von <strong>Heyen</strong> aufgeführten Län<strong>der</strong>eien zu …<br />

Morgen, 38 Ruten. Mit übertragen an dieselbe ist zugleich das gesamte Haus-, Hof- und<br />

Wirtschaftsinventar, jedoch vorbehaltlich <strong>der</strong> noch näher zu gedenkenden Mobilien.<br />

§ 3 Die Ehefrau Meyer, die Abtretung dieses Hofes acceptierend, verpflichtet sich:<br />

I. die von dem Hof zu entrichtenden Lasten und Abgaben zu tragen, wobei bemerkt wird,<br />

dass ein Ablösungscapital zu 94 Talern, 19 gute Groschen und 4 Pfennig auf die auf<br />

Kreipker Feldmark belegenen Grundstücke noch eingetragen, jedoch längst gelöscht ist.<br />

II. An Ihre Mutter, die Witwe Ahrens, nachfolgende Leibzucht zu präsentieren<br />

A Zur Wohnung die kleine Stube an <strong>der</strong> östlichen Seite des Hauses, die beiden Kammern an<br />

<strong>der</strong> westlichen Seite, und zwar zum ausschließlichen Gebrauche, sowie den Mitgebrauch<br />

<strong>der</strong> Rauch-, Luft- und Speisekammer, <strong>der</strong> Küche und des Feuerherdes, des Kellers und<br />

den nötigen Raum auf dem Kornboden.<br />

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