Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen
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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />
„Ein Großköter gleich dem Ackermann nur mit <strong>der</strong> Hand, wenn Pferde dann mit <strong>der</strong> Eggen, auch<br />
im Notfall anspannen und fahren muss. Der Kleinköter, <strong>der</strong> teils gar wenig, teils gar kein Land<br />
gehabt, das ganze Jahr gleich 48 Tage" (Zitat nach Freist, W.: Lichtenhagener <strong>Chronik</strong> (1978).<br />
Die Arbeitsverhältnisse in <strong>der</strong> Landwirtschaft waren überaus hart. So betrug die Arbeitszeit <strong>der</strong><br />
Bauern im Sommer 12 Stunden von 5 Uhr bis 19 Uhr bei einer zweistündigen Mittagspause, die<br />
vor allem <strong>der</strong> Fütterung <strong>der</strong> Arbeitspferde diente. Im Winter wurde 10 Stunden von 6 bis 16 Uhr<br />
gearbeitet. " Um ein Feld gehörig zu pflügen, werden 2 Gespanndienst gebraucht, die an einem<br />
Tag im Frühjahr bei Hafer und Gerste 1 1/2 Morgen umbrechen, im Herbst aber und, um das Land<br />
aus <strong>der</strong> Brache zu pflügen, nicht mehr als ein Morgen schaffen. Wenn es ordentlich zurecht<br />
gemacht ist, schafft ein Gespann in gleicher Zeit 5 - 6 Morgen zum Eggen. Bei Handdiensten<br />
rechnet man als Tagesleistung 1/2 Morgen, mit <strong>der</strong> Hafersense aber wohl 1 1/2. Zwei Mann<br />
schaffen beim Binden, Einlegen und Aufstellen 3/4 Morgen" (Zitat des Landvermessers Trabert im<br />
Amt Ottenstein von 1768).<br />
Genauere Informationen über die Landnutzung im heimischen Raum sind aus Aufzeichnungen<br />
über Erträge und Einkünfte abzuleiten, die von fürstlichen Amtshaushalten und <strong>der</strong>en Vorwerke bis<br />
1700 vorliegen. Die fürstlichen Ämter blieben bis Ende des 15.Jh. an die Häuser <strong>der</strong> früheren<br />
Territorialherren gebunden und waren sowohl Verwaltungssitze als auch Wirtschaftsbetriebe. Im<br />
16. Jh. wurden die Amtswirtschaften in <strong>der</strong> Regel von den Burgen getrennt und als Vorwerke an<br />
landwirtschaftlich günstigere Standorte verlegt. Diese Amtswirtschaften entwickelten sich im Laufe<br />
<strong>der</strong> Zeit zu landwirtschaftlichen Großbetrieben, die den Markt belieferten (Tacke, 1943, S. 160 f.).<br />
Noch Ende des 16. Jh. wurden die Ackerflächen nach dem Prinzip <strong>der</strong> Dreifel<strong>der</strong>wirtschaft<br />
bewirtschaftet, wobei im 1. Jahr Roggen als Winterung und im 2. Jahr Hafer bzw. Gerste als<br />
Sömmerung in <strong>der</strong> genannten Reihenfolge die wichtigsten Getreidearten waren. Im 3. Jahr lag das<br />
Feld brach. Zu jener Zeit gab es im braunschweigschen Weserbergland eine Reihe wüst gefallener<br />
Gemarkungen (z.B. Wockensen in <strong>der</strong> Nähe von <strong>Heyen</strong>), die jedoch nach und nach wie<strong>der</strong> in<br />
Kultur genommen wurden. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg <strong>der</strong> Ackerflächen. Gleichzeitig<br />
kam es u. a. im Amt Wickensen im Zeitraum zwischen 1540 und 1580 zu einem steten<br />
prozentualen Anstieg von Wiesen, Ängern und Hudekämpen auf feuchten, vormalig ackerbaulich<br />
genutzten Standorten <strong>der</strong> Weseraue. Dies erfolgte zur "Verbesserung des Amtsvorrates an Butter,<br />
Käse, auch Haltung mehreren Viehs" (Zitat aus Fürstenberger Erbregister von 1585. In<br />
Tacke1943, S. 167).<br />
Die Amtswirtschaften umgaben ihre Län<strong>der</strong>eien mit Hecken, Zäunen und Gräben. Die Zäune<br />
wurden im 16. Jh. vornehmlich aus Weidenruten von Kopfweiden geflochten. Hecken- und<br />
Weidenpflanzungen wurden auch für die Dorffeldmarken 1539 per Verordnung vorgeschrieben. So<br />
sollte dem "Forstfrevel nach Holzzäunen" begegnet werden. Nach dieser für den<br />
braunschweigischen Weserdistrikt geltenden Verordnung musste je<strong>der</strong> Ackermann jährlich "ein<br />
Schock ", je<strong>der</strong> Köter "ein halbes Schock" Weiden in <strong>der</strong> Feldmark seines Dorfes auspflanzen,<br />
"weil diese Pflanzungen den gänzlich verwüsteten Gehölzen und dem gemeinen Wesen zur<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Knicke und Weller sowie zur Schattung sehr för<strong>der</strong>lich seien"<br />
(Verordnungssammlung Nr. 71 . In: Tacke 1943, S. 169).<br />
Nach einer Verordnung von 1548 sollten "Dorfknicke" das Acker - und Wiesenland "gegen den<br />
Anlauf des Viehs" sowie die Siedlungen “gegen Unbekannte und Verdächtige zu Ross und zu Fuß"<br />
(Verordnungssammlung Nr. 135. In: Tacke 1943, S. 169 f.) schützen.<br />
Der Ertrag <strong>der</strong> Feldfrüchte war nach heutigen Maßstäben sehr mager. So lag die Ernte bei dem<br />
3,5- bis 6-fachen <strong>der</strong> Aussaat. Fungizide, Herbizide und Insektizide waren unbekannt.<br />
Mangelfaktor war bis ins 18. Jh. hinein zudem <strong>der</strong> Dünger. So reichte <strong>der</strong> zur Verfügung stehende<br />
Stalldung, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> im Winter durchgefütterten Tiere abhing, nur für eine begrenzte<br />
Anzahl von Ackerflächen aus. Mist war folglich knapp. Auf Grund <strong>der</strong> begrenzten Mistmenge kam<br />
dem nächtlichen Pferchen <strong>der</strong> Schafe auf den abgeernteten Fel<strong>der</strong>n eine hohe Bedeutung zu. So<br />
waren alle fürstlichen o<strong>der</strong> privaten Schäfereien in <strong>der</strong> Regel verpflichtet, sämtliche Fluren <strong>der</strong><br />
Feldmark des Dunges wegen in einer zeitlich festgelegten Reihenfolge zu begehen.<br />
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