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Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen

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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />

„Ein Großköter gleich dem Ackermann nur mit <strong>der</strong> Hand, wenn Pferde dann mit <strong>der</strong> Eggen, auch<br />

im Notfall anspannen und fahren muss. Der Kleinköter, <strong>der</strong> teils gar wenig, teils gar kein Land<br />

gehabt, das ganze Jahr gleich 48 Tage" (Zitat nach Freist, W.: Lichtenhagener <strong>Chronik</strong> (1978).<br />

Die Arbeitsverhältnisse in <strong>der</strong> Landwirtschaft waren überaus hart. So betrug die Arbeitszeit <strong>der</strong><br />

Bauern im Sommer 12 Stunden von 5 Uhr bis 19 Uhr bei einer zweistündigen Mittagspause, die<br />

vor allem <strong>der</strong> Fütterung <strong>der</strong> Arbeitspferde diente. Im Winter wurde 10 Stunden von 6 bis 16 Uhr<br />

gearbeitet. " Um ein Feld gehörig zu pflügen, werden 2 Gespanndienst gebraucht, die an einem<br />

Tag im Frühjahr bei Hafer und Gerste 1 1/2 Morgen umbrechen, im Herbst aber und, um das Land<br />

aus <strong>der</strong> Brache zu pflügen, nicht mehr als ein Morgen schaffen. Wenn es ordentlich zurecht<br />

gemacht ist, schafft ein Gespann in gleicher Zeit 5 - 6 Morgen zum Eggen. Bei Handdiensten<br />

rechnet man als Tagesleistung 1/2 Morgen, mit <strong>der</strong> Hafersense aber wohl 1 1/2. Zwei Mann<br />

schaffen beim Binden, Einlegen und Aufstellen 3/4 Morgen" (Zitat des Landvermessers Trabert im<br />

Amt Ottenstein von 1768).<br />

Genauere Informationen über die Landnutzung im heimischen Raum sind aus Aufzeichnungen<br />

über Erträge und Einkünfte abzuleiten, die von fürstlichen Amtshaushalten und <strong>der</strong>en Vorwerke bis<br />

1700 vorliegen. Die fürstlichen Ämter blieben bis Ende des 15.Jh. an die Häuser <strong>der</strong> früheren<br />

Territorialherren gebunden und waren sowohl Verwaltungssitze als auch Wirtschaftsbetriebe. Im<br />

16. Jh. wurden die Amtswirtschaften in <strong>der</strong> Regel von den Burgen getrennt und als Vorwerke an<br />

landwirtschaftlich günstigere Standorte verlegt. Diese Amtswirtschaften entwickelten sich im Laufe<br />

<strong>der</strong> Zeit zu landwirtschaftlichen Großbetrieben, die den Markt belieferten (Tacke, 1943, S. 160 f.).<br />

Noch Ende des 16. Jh. wurden die Ackerflächen nach dem Prinzip <strong>der</strong> Dreifel<strong>der</strong>wirtschaft<br />

bewirtschaftet, wobei im 1. Jahr Roggen als Winterung und im 2. Jahr Hafer bzw. Gerste als<br />

Sömmerung in <strong>der</strong> genannten Reihenfolge die wichtigsten Getreidearten waren. Im 3. Jahr lag das<br />

Feld brach. Zu jener Zeit gab es im braunschweigschen Weserbergland eine Reihe wüst gefallener<br />

Gemarkungen (z.B. Wockensen in <strong>der</strong> Nähe von <strong>Heyen</strong>), die jedoch nach und nach wie<strong>der</strong> in<br />

Kultur genommen wurden. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg <strong>der</strong> Ackerflächen. Gleichzeitig<br />

kam es u. a. im Amt Wickensen im Zeitraum zwischen 1540 und 1580 zu einem steten<br />

prozentualen Anstieg von Wiesen, Ängern und Hudekämpen auf feuchten, vormalig ackerbaulich<br />

genutzten Standorten <strong>der</strong> Weseraue. Dies erfolgte zur "Verbesserung des Amtsvorrates an Butter,<br />

Käse, auch Haltung mehreren Viehs" (Zitat aus Fürstenberger Erbregister von 1585. In<br />

Tacke1943, S. 167).<br />

Die Amtswirtschaften umgaben ihre Län<strong>der</strong>eien mit Hecken, Zäunen und Gräben. Die Zäune<br />

wurden im 16. Jh. vornehmlich aus Weidenruten von Kopfweiden geflochten. Hecken- und<br />

Weidenpflanzungen wurden auch für die Dorffeldmarken 1539 per Verordnung vorgeschrieben. So<br />

sollte dem "Forstfrevel nach Holzzäunen" begegnet werden. Nach dieser für den<br />

braunschweigischen Weserdistrikt geltenden Verordnung musste je<strong>der</strong> Ackermann jährlich "ein<br />

Schock ", je<strong>der</strong> Köter "ein halbes Schock" Weiden in <strong>der</strong> Feldmark seines Dorfes auspflanzen,<br />

"weil diese Pflanzungen den gänzlich verwüsteten Gehölzen und dem gemeinen Wesen zur<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Knicke und Weller sowie zur Schattung sehr för<strong>der</strong>lich seien"<br />

(Verordnungssammlung Nr. 71 . In: Tacke 1943, S. 169).<br />

Nach einer Verordnung von 1548 sollten "Dorfknicke" das Acker - und Wiesenland "gegen den<br />

Anlauf des Viehs" sowie die Siedlungen “gegen Unbekannte und Verdächtige zu Ross und zu Fuß"<br />

(Verordnungssammlung Nr. 135. In: Tacke 1943, S. 169 f.) schützen.<br />

Der Ertrag <strong>der</strong> Feldfrüchte war nach heutigen Maßstäben sehr mager. So lag die Ernte bei dem<br />

3,5- bis 6-fachen <strong>der</strong> Aussaat. Fungizide, Herbizide und Insektizide waren unbekannt.<br />

Mangelfaktor war bis ins 18. Jh. hinein zudem <strong>der</strong> Dünger. So reichte <strong>der</strong> zur Verfügung stehende<br />

Stalldung, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> im Winter durchgefütterten Tiere abhing, nur für eine begrenzte<br />

Anzahl von Ackerflächen aus. Mist war folglich knapp. Auf Grund <strong>der</strong> begrenzten Mistmenge kam<br />

dem nächtlichen Pferchen <strong>der</strong> Schafe auf den abgeernteten Fel<strong>der</strong>n eine hohe Bedeutung zu. So<br />

waren alle fürstlichen o<strong>der</strong> privaten Schäfereien in <strong>der</strong> Regel verpflichtet, sämtliche Fluren <strong>der</strong><br />

Feldmark des Dunges wegen in einer zeitlich festgelegten Reihenfolge zu begehen.<br />

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